Von: Joachim Lindenberg <***********@lindenberg.one>
Gesendet: 08.08.2024 09:28
An: <justitiariat@bfdi.bund.de>, <REFERAT12@bfdi.bund.de>, <REFERAT22@bfdi.bund.de>
Betreff: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, Akteineinsicht # 22-244 II#1103, 12-220 II#0445, Fristverlängerung
Anlagen: AW: Datenschutz bei der Erbringung von Postdienstleistungen # 22-244 II#1103, AW: Ihre Nachricht vom 5. März 2024 (GZ: 12-220 II#0445)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich darf an meine Anfragen zur Akteneinsicht erinnern oder stattdessen um eine Auskunft und Akteneinsicht aller Änderungen seit dem jeweils letzten Auskunftsstand bitten.

Ich darf außerdem um Fristverlängerung der Anhörungen auf 3 Wochen nach Erteilung der Auskunft bitten.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

 

 

 

Von: Joachim Lindenberg <***********@lindenberg.one>
Gesendet: Dienstag, 19. März 2024 11:44
An: justitiariat@bfdi.bund.de
Betreff: AW: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hätte gerne eine erneute Auskunft von Ihnen. Änderungen seit dem jeweils letzten Auskunftsstand reichen aus.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

 

Von: Joachim Lindenberg <***********@lindenberg.one>
Gesendet: Dienstag, 12. Dezember 2023 13:40
An: justitiariat@bfdi.bund.de
Betreff: AW: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hätte gerne eine erneute Auskunft von Ihnen. Änderungen seit dem jeweils letzten Auskunftsstand reichen im Prinzip aus. Allerdings scheint die Auskunft vom September 2023 unvollständig gewesen zu sein, denn ich kann darin die beigefügten Dokumente – Email vom 20.06.2023 und Dokument 71063/2023 vom 8.8.2023 – nicht finden, sie waren aber ganz offensichtlich am 13.09.2023 Bestandteil der Akte die an das Verwaltungsgericht ging und hätten in der danach erstellten Auskunft daher auch enthalten sein müssen. Sofern ähnliche Fehlstellen auch in anderen Vorgängen auftauchen muss ich um eine vollständige Auskunft bitten. Auch würde ich mir für jeden Vorgang ein ähnliches Inhaltsverzeichnis wie bei der Übersendung an das Verwaltungsgericht wünschen – das würde die Nachvollziehbarkeit deutlich verbessern – und ich bitte um getrennte PDFs nach Aktenzeichen.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

Von: Joachim Lindenberg <***********@lindenberg.one>
Gesendet: Dienstag, 19. September 2023 09:07
An: justitiariat@bfdi.bund.de
Betreff: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hätte gerne eine erneute Auskunft von Ihnen. Änderungen seit dem jeweils letzten Auskunftsstand reichen aus.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg