Von: Joachim Lindenberg <***@lindenberg.one>
Gesendet: 16.12.2023 14:57
An: 'Poststelle, Poststelle' <poststelle@bfdi.bund.de>
Betreff: AW: Beschwerde Bundesamt für Justiz
Anlagen: BFJ 28.11.2023.pdf, BFJ 02.11.2023.pdf

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 08.12.2013 hat mich das beigefügte Schreiben des Bundesamt für Justiz erreicht und auch an das ebenfalls beigefügte Schreiben vom 02.11.2023 erinnert, das bei mir aber zunächst untergangen ist.

Zunächst zur Auskunft vom 28.11.2023: sie ist nicht formgerecht, denn sie kam auf Papier statt elektronisch, was zumindest für die in Kopie enthalten Daten relevant wäre. Sie enthält aber auch keine vollständige Kopie des aufgeführten Vorgangs. Ob sie fristgerecht war lässt sich nicht beurteilen, jedenfalls ist sehr unwahrscheinlich, dass das Schreiben vor dem 01.12.2023 aufgegeben wurde wenn es erst am 08.12.2023 eintrifft. Auch halte ich die angegebene Speicherdauer bis 2032 nicht für nachvollziehbar, sie findet sich so jedenfalls nicht in §19 RegR. 3 Jahre würden mir mehr als ausreichend erscheinen.

Die Auskunft erwähnt auch mit keinem Wort, dass die externe Meldestelle separat beauskunftet. Abgesehen davon, dass mehrere Auskünfte nicht der bereits angesprochenen Guideline entsprechen ist das auch völlig intransparent, zumal die Email der externen Meldestelle auch verloren hätte gehen können.

Zum Schreiben vom 02.11.2023: erneut wird von einer Behörde eine Kopie des Personalausweises gefordert, der als Kopie zur Identifizierung nicht ernsthaft etwas beiträgt, da viele Personen im Umfeld der betroffenen Person Zugang dazu haben. Wenn die Auskunft dann sowieso ggfs. mit Datenträger oder Passwort per Post verschickt wird, ist er vollends entbehrlich. Wann wird es eine Klarstellung des BfDIs geben, analog der der Kollegen aus Bayern in https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzreform2018/aki22.html?

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

 

 

Von: Joachim Lindenberg <***@lindenberg.one>
Gesendet: Montag, 4. Dezember 2023 16:03
An: 'Poststelle, Poststelle' <poststelle@bfdi.bund.de>
Betreff: Beschwerde Bundesamt für Justiz

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 1.11.2023 habe ich eine Auskunft beim Bundesamt für Justiz angefordert. Am 28.11. hat die externe Meldestelle des BFJ ihre Daten beauskunftet und eine Nachfrage zur Auskunft zeitnah beantwortet, aber im Anschreiben vom 28.11. darauf hingewiesen, dass das Justitiariat den Rest beauskunften würde. Eine Auskunft des Justitiariats habe ich nicht innerhalb der in Artikel 12 DSGVO vorgesehenen Frist erhalten, so dass ich Beschwerde gegen das Bundesamt für Justiz einreichen muss. Auch entspricht die Aufteilung in mehrere Auskünfte nicht der „Guidelines 01/2022 on data subject rights - Right of access 2.0“ vom 28.03.2023, Nummer 136.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg