Von: Joachim Lindenberg <****@lindenberg.one>
Gesendet: 31.01.2023 14:09
An: <*************@datenschutz.hessen.de>
Betreff: AW: Ihre Eingabe beim Hess. Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 06.12.2022 - AZ: 90.22.46:0257

 

Sehr geehrte *********,

hinsichtlich des verschlüsselten Emailversands darf ich darauf hinweisen, dass mein Emailserver RFC 7672 aka BSI TR 03108 unterstützt, nur leider der des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nicht. Warum nicht?

Meines Wissens ist es üblich, dass bei einer Beschwerde der Verantwortliche die Auskunft vorlegt, nicht nur um Manipulationen seitens der Betroffenen zu vermeiden, sondern auch weil der Verantwortliche rechenschaftspflichtig nach Artikel 5 Abs. 2 DSGVO ist. Darüberhinaus sind die Inhalte der Auskunft selbst unwesentlich, denn wirklich bemängelt habe ich Informationen und Kopien die darin fehlen, was die Deutsche Bahn auch nicht bestritten hat sondern Ausreden dafür liefert. Da Sie die Deutsche Bahn sowieso zu einer Stellungnahme auffordern werden, lassen Sie sich doch bitte die Auskünfte von dort kommen.

Auch hinsichtlich Ihres Wunschs nach „übersichtlichen Darstellung“ muss ich Sie an die Deutsche Bahn verweisen. Ich würde bei der Aufbereitung ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Artikel 30 DSGVO erstellen und damit unbezahlt die Arbeit der Deutschen Bahn übernehmen. Also fordern Sie bitte das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten bei der Deutschen Bahn ein und sehr gerne werde ich das mit meiner Wahrnehmung vergleichen.

Im übrigen ist eine Beschwerde nach Artikel 77 DSGVO formfrei.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

 

Von: *************@datenschutz.hessen.de <*************@datenschutz.hessen.de>
Gesendet: Dienstag, 31. Januar 2023 12:54
An: ****@lindenberg.one
Betreff: Ihre Eingabe beim Hess. Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 06.12.2022

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

 

aufgrund der Vielzahl hier eingehender Beschwerden und Anfragen, kann ich Ihnen leider erst heute den Eingang Ihres Schreibens bestätigen. Es wird unter dem Aktenzeichen


AZ: 90.22.46:0257

 

bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftverkehr mit mir an. Anbei sende ich Ihnen die Datenschutz-Information meiner Behörde.

 

Zu weiteren Bearbeitung bitte ich Sie mir die Auskunft, die Gegenstand Ihrer Beschwerde ist, zukommen zu lassen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Möglichkeit des verschlüsselten E-Mail-Versands oder den Postweg. Ferner konnte ich Ihrem Blog entnehmen, dass inzwischen weiterer Schriftverkehr zwischen der Deutschen Bahn und Ihnen und in diesem Zuge auch weitere Informationen / Ergänzungen erfolgten, weshalb ich Sie bitte, die von Ihnen innerhalb der vorliegenden Beschwerde geltend gemachten Pflichtverletzungen übersichtlich (gerne in tabellarischer Form) darzustellen.

 

Sobald mir diese vorliegt, werde ich den Konzerndatenschutz der Deutschen Bahn in Ihrer Angelegenheit zur Stellungnahme auffordern.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

*************


Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden

Telefon: +49 611 1408 ***
E-Mail: *************@datenschutz.hessen.de
DE-Mail: poststelle@datenschutz-hessen.de-mail.de
Internet: https://datenschutz.hessen.de

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