Von: Joachim Lindenberg <****@lindenberg.one>
Gesendet: 14.01.2023 22:16
An: 'p.d-datenschutz' <p.d-datenschutz@deutschebahn.com>
Cc: <poststelle@datenschutz.hessen.de>
Betreff: AW: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO - J. Lindenberg

 

Sehr geehrter ************,

 

auch wenn ich Ihnen an vielen Stellen (erneut) widersprechen könnte werde ich im Folgenden nur auf die Punkte eingehen bei denen Sie neue Punkte hochbringen und nicht schon das wesentliche geschrieben war.

 

Zu Punkt 3: „Bring Your Own Key (BYOK)” besagt nach der Azure-Dokumentation, dass Sie einen Schlüssel erzeugen und dann Azure zur Verwendung übergeben. Damit hat Azure vollen Zugriff auf die Daten, und natürlich auch alle Überwachungsbehörden die Azure dazu zwingen. Für Manage Your Own Key finde ich keine brauchbare Dokumentation, gerne dürfen Sie mir entsprechende Dokumente oder Links zusenden, ich gehe aber davon aus, dass Azure auch dann Zugriff hat.

Grundsätzlich hat eine Plattform immer potentiellen Zugriff auf alle Daten die man auf ihr verarbeitet, schützen kann man sich vor unberechtigten Zugriffen nur dadurch, dass man der Plattform ausschließlich verschlüsselte Daten, nie aber einen dazugehörigen Schlüssel anvertraut. Dass Sie das so implementiert haben halte ich für sehr sehr unwahrscheinlich.

 

Dass weder Sie noch ein Dienstleister pseudonymisierte Daten zusammenführen kann ist in meinen Augen unglaubwürdig. Gerne dürfen Sie das näher erläutern, beispielsweise mit einem UML-Klassendiagramm – der Hinweis auf Artikel 5 Absatz 2 sei mir an dieser Stelle erlaubt. Aber selbst wenn das Datenmodell derart aufgeteilt ist, das einzelne Tabellen oder Datenbanken nicht depseudonymisierbar sind, lassen sich die Zusammenhänge meist durch Korrelation von Änderungen der Datenbanken zusammenführen – und eine Änderungsprotokollierung existiert doch ganz sicher, oder nicht?

 

Zu Punkt 6: die entsprechende Mail finden Sie unter https://webdav.lindenberg.one/WebSites/blog.lindenberg.one/documents/Beschwerde/bahn/202207061902%20Bahn-JL%20Ihre%20Erfahrung%20mit%20der%20Deutschen%20Bahn.eml, die in Ihrer (bisherigen) Auskunft leider nicht enthalten war. Die Seite auf die der Link zeigt hat sich allerdings geändert.

 

Zu Punkt 9 und 12: der Brief mit dem Passwort ist noch nicht eingetroffen.

 

Zu Punkt 11: Das Kundenkonto erfüllt Erwägungsgrund 63 aber nur dann, wenn die dort abgebildeten Daten vollständig sind, und das ist ganz offensichtlich nicht der Fall.

 

Zu Punkt 13: Sie haben die Weitergabe von Informationen zu beauskunften unabhängig davon, ob das irgendwo in der Benutzeroberfläche auftaucht. Ich muss die Informationen nicht suchen oder dauernd mitschreiben.

Dass keine Umsatzsteuer erstattet wird nehme ich zur Kenntnis.

 

Zu Punkt 14: sind die denn jetzt im neuen Zip enthalten? Oder verweigern Sie mir die Datenkopie dazu, ohne dass Sie eine Rechtsgrundlage entsprechend Artikel 23 DSGVO nennen können? Art. 5, Abs. 1, lit. c rechtfertigt das Unterlassen der Auskunft nicht, denn Sie haben die Daten gesammelt und können Sie zusammenführen, und Sie verwenden die für andere Zwecke als nur die genannten Unregelmäßigkeiten zu erkennen wie sich aus https://webdav.lindenberg.one/WebSites/blog.lindenberg.one/documents/Beschwerde/bahn/202210181300%20Bahn-JL%20Ihr%20Schreiben%20vom%207.%20Oktober%202022%20ID%5b_%231695324880%235105354%2359b0168%23_%5d.eml zweifelsfrei ergibt.

 

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

 

Von: ************* <*************@deutschebahn.com> Im Auftrag von p.d-datenschutz
Gesendet: Montag, 9. Januar 2023 08:55
An: Joachim Lindenberg <****@lindenberg.one>
Cc: p.d-datenschutz <p.d-datenschutz@deutschebahn.com>
Betreff: AW: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO - J. Lindenberg

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

 

wir nehmen Bezug auf Ihre Nachricht an die Landesdatenschutzbehörde Hessen und die Datenschutzabteilung der DB Vertrieb GmbH vom 6. Dezember 2022.

 

Zu Punkt 1. sind die verantwortlichen Stellen konkret benannt und die Auskünfte wurden vollständig erteilt.

 

Zu Punkt 2. sollte Ihnen das Benennen des Beispiels den Aufbau der übermittelten Datenauskunft erläutern. Wir nehmen Ihren Hinweis jedoch zum Anlass, den Aufbau unserer Datenauskunft in der Darstellung zu optimieren.

 

Zu Punkt 3. haben wir bereits erwähnt, dass eine Übermittlung identifizierender, personenbezogener Daten in Drittstaaten außerhalb der EU/des EWR nicht stattfindet. Daher ist das Einholen einer Einwilligung auch nicht notwendig.

Bei der Nutzung von Cloud-Technologie von AWS werden durch uns ausschließlich Server innerhalb der Europäischen Union genutzt.

Wir haben mit Amazon einen individuellen Datenschutzvertrag abgeschlossen, der über den Vertragsstandard des Anbieters hinausgehende Schutzmechanismen zur Wahrung europäischer Persönlichkeitsrechte beinhaltet.

Technisch werden die Daten unter Verwendung spezieller Verschlüsselungstechnologien wie Bring Your Own Key (BYOK) und Manage Your Own Key (MYOK) sowie weiterer Mechanismen bei der Speicherung und dem Transport gegen externe Zugriffe geschützt. Dies umfasst auch Schutzmechanismen gegenüber Zugriffsmöglichkeiten des Cloud Anbieters selbst. 

Bei der Implementierung der aufgeführten Technologien wurde und wird immer streng darauf geachtet, dass keinerlei identifizierende personenbezogene Daten in die betreffenden Datenbanken gelangen. Das Pseudonym, unter dem die Verarbeitung erfolgt, ist allein eine als Zufallswert erzeugte Cookie-ID. Innerhalb der Daten einer Technologie sind keinerlei personenbezogene Identifikatoren enthalten. Weder wir noch ein beteiligter Dienstleister kann mit diesen Daten eine Verbindung zu einem Kundenkonto oder irgendeinem persönlichen Identifikator herstellen.

 

Zu Punkt 4. wurde Ihnen in der Datenauskunft mitgeteilt, dass Daten zur Teilnahme am Kundenbindungsprogramm Daten sind, die angeben, ob Sie zu BahnBonus angemeldet sind und wie viele Prämien- und Statuspunkte Sie bisher gesammelt haben. Diese sind für die Abwicklung des Kundenbindungsprogramms erforderlich. Ihre personenbezogenen Daten stammen aus dem Bestellprozess, der bisherigen Kundenkommunikation und den Punktesammelprozessen.

Weiterhin wurde Ihnen mitgeteilt, dass Sie seit dem 25.10.2019 am BahnBonus-Programm teilnehmen und die Daten zu BahnBonus-Punkten bei BahnCard-Kunden ohne Kreditkartenfunktion nach 36 Monaten zum Quartalsende gelöscht werden und bei BahnCard-Kunden mit Kreditkartenfunktion so ***** vorgehalten werden, bis sie eingelöst sind.

 

Zu Punkt 5. betrachten wir die übersendete Datenauskünfte als vollständig. Wir nehmen Ihren Hinweis jedoch gerne zum Anlass, den Aufbau unserer Datenauskünfte noch einmal einem prüfenden Blick zu unterziehen und ggf. neu zu bewerten.

 

Zu Punkt 6. können wir nicht nachvollziehen, welche E-Mail vom 06. Juli (2022?) und welche Weitergabe an Dritte außerhalb der EU Sie konkret meinen. Zur weiteren Bewertung wäre eine Kopie der Nachricht hilfreich.

 

Zu Punkt 7. erlauben wir uns den Hinweis, dass nicht alle Behauptungen, die von Personen im Internet veröffentlicht werden, den Sachverhalt datenschutzrechtlich korrekt und vollständig darstellen.

Eine offizielle Pressemitteilung der Deutschen Bahn zu den Vorwürfen finden Sie unter dem folgenden Link: https://wwwdeutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/Deutsche-Bahn-Kritik-am-DB-Navigator-haltlos--8200944#.

 

Zu Punkt 8. – keine Nachfrage -

 

Zu Punkt 9. finden Sie die personenbezogenen Daten, die wir aus Kommunikationen mit Ihnen erhalten haben als verschlüsselte Anlage anbei. Das Passwort zur Entschlüsselung erhalten Sie in einem separaten Brief.

 

Zu Punkt 10. nehmen wir Ihren Hinweis gerne zum Anlass, den Aufbau unserer Datenauskünfte noch einmal einem prüfenden Blick zu unterziehen und ggf. neu zu bewerten.

 

Zu Punkt 11. möchten wir ausführen, dass nach Erwägungsgrund 63, Satz 4 die Auskunft durch zur Verfügungstellung eines Fernzugangs ermöglicht werden kann. Das Kundenkonto stellt ein solches, sicheres System dar, das betroffenen Personen direkten Zugang zu ihren personenbezogenen Daten ermöglicht.

 

Zu Punkt 12. siehe Punkt 9.

 

Zu Punkt 13. möchten wir darauf hinweisen, dass sowohl im „Papierantrag“, als auch bei der Online-Beantragung von Fahrgastrechtsansprüchen, die Datenverarbeitung durch die DB Dialog GmbH Erwähnung findet (siehe auch Antragsstrecke im Kundenkonto zur Beantragung von Fahrgastrechten und https://www.db-vertrieb.com/datenschutz/datenschutz-sc_fgr).

 

Weiterhin sind Entschädigungen im Rahmen der Fahrgastrechte grundsätzlich kein Entgelt im Sinne des Umsatzsteuerrechts, da die Zahlung nicht für eine Lieferung oder sonstige Leistung an den Zahlenden erfolgt, sondern weil der Zahlende nach Gesetz oder Vertrag für einen Schaden einzustehen hat.

 

Zu Punkt 14. erläutern wir Ihnen gerne den Hintergrund, warum Kontrolldatensätze aus elektronischen Fahrkartenkontrollen grundsätzlich nicht im Rahmen einer Datenauskunft gem. Art. 15 DSGVO beauskunftet werden. Die benannten Datensätze werden in einer vom Kundendatensatz getrennten Systemumgebung gespeichert und es erfolgt eine automatisierte Plausibilitätsprüfung. Ergibt diese Prüfung der Kontrolldatensätze, dass ein Ticket entweder storniert oder doppelt genutzt wurde, werden diese Datensätze erst dann in eine gesonderte Queue übertragen und dem Auftrag und somit personenbezogen zugeordnet. Da dies bei Aufträgen zu Ihrer Person nicht der Fall ist, findet auch keine Auskunft statt.

 

Die getrennte Datenhaltung der Kontrolldatensätze haben wir bewusst so gewählt, um den Grundsatz der Datenminimierung gem. Art. 5, Abs. 1, lit. c) DSGVO einzuhalten und ein Profiling von Reisenden zu verhindern.

 

Die für die DB Vertrieb GmbH zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesdatenschutzaufsichtsbehörde Hessen, Gustav-Stresemann-Ring 1 in 65189 Wiesbaden.

 

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Information weitergeholfen haben.

 

Freundliche Grüße

 

*************

Datenschutz (P.DHP)

  DB Vertrieb GmbH

Koppenstr. 3

Berlin Ostbahnhof

10243 Berlin

Tel. +49 30 297 *****

 

Wir sind zertifiziert nach DIN EN ISO 9001.

Pflichtangaben anzeigen

 

Nähere Informationen zur Datenverarbeitung im DB-Konzern finden Sie hier:

www.deutschebahn.com/de/konzern/datenschutz

 

Von: Joachim Lindenberg <****@lindenberg.one>
Gesendet: Dienstag, 6. Dezember 2022 16:31
An: poststelle@datenschutz.hessen.de; p.d-datenschutz <p.d-datenschutz@deutschebahn.com>
Betreff: AW: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO - J. Lindenberg

 

Sie erhalten nicht oft eine E-Mail von ****@lindenberg.one. Erfahren Sie, warum dies wichtig ist

Sehr geehrte Damen und Herren bei der Aufsicht, sehr geehrter ************,

 

ich beschwere mich bei der Aufsicht über den DB-Konzern wegen unvollständiger Auskunft (Artikel 15 DSGVO) und – wegen dem Navigator – wegen Verstoß gegen Artikel 7. Damit Sie ein aussagekräftiges Bild von der Kommunikation bekommen, habe ich diese auf https://blog.lindenberg.one/BeschwerdeBahn gestellt.

 

Da zwei Probleme durchweg auftreten will ich Sie vorab nennen: Ich muss mir Informationen zusammensuchen, statt die Informationen von der Verantwortlichen Stelle im Rahmen der Auskunft zu erhalten, und die Auskünfte sind erkennbar unvollständig – das verstößt nicht nur gegen Artikel 15 sondern auch gegen Artikel 5.

 

Zur unten zitierten und kommentierten Mail: die Punkte stammen aus meiner Mail vom 23.10.2022, die Kursivschrift stammt von ************* (29.11.) und „beantwortet“ meine Fragen – leider oft nicht wirklich. Die Kritik habe ich fett gesetzt. Wenn ich dabei Sie schreibe, dann meine ich die DB/Herrn *******, aber gleichzeitig ist das auch eine Substantiierung meiner Beschwerde.

 

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Lindenberg

 

Von: ************* <*****.schreck@deutschebahncom> Im Auftrag von p.d-datenschutz
Gesendet: Dienstag, 29. November 2022 13:14
An: Joachim Lindenberg <****@lindenberg.one>
Cc: p.d-datenschutz <p.d-datenschutz@deutschebahn.com>
Betreff: AW: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO - J. Lindenberg

 

Guten Tag Joachim Lindenberg,

 

nachfolgend möchten wir auf Ihre Kritikpunkte eingehen.

 

·       "DB Vertrieb GmbH und ggf. weiterer beteiligten Gesellschaften gem. Art. 26" - können Sie die bitte benennen?

Hierbei handelt es sich um die DB Fernverkehr AG, DB Regio AG und die DB Vertrieb GmbH. Nachzulesen ist dies und wer von diesen welche datenschutzrechtlichen Verpflichtungen erfüllt auch unter https://www.bahn.de/datenschutz/datenschutz-kundenkonto.

 

In einer Auskunft erwarte ich vollständige Angaben. Das „ggfs.“ ist dabei m.E. im Einzelfall konkret zu benennen oder immer aufzuführen und dann bei Fehlen negativ zu beauskunften. Unklare, diffuse Angaben sind weder transparent noch fair.

 

·       "Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich zu bestimmten Zwecken." und nennen dann im Konjunktiv Beispiele. Artikel 15 DSGVO verlangt von Ihnen konkrete Angaben, die kann ich nicht erkennen.

Die konkreten Verarbeitungszwecke lassen sich aus den in der Auskunft dann folgenden tabellarischen Ausführungen ableiten. So heißt es im Freitext z.B. „Zahlungsabwicklungen“, und in der tabellarischen Auflistung sind die Angaben dazu in der Datengruppe „Zahlungsart“ aufgeführt. Die Zwecke der Verarbeitungen sind darüber hinaus in den Datenschutzhinweisen unter https://www.bahn.de/datenschutz/datenschutz-kundenkonto erläutert.

 

S.o.: in einer Auskunft erwarte ich vollständige Angaben, keine Beispiele und keinen Konjunktiv.

 

·       "Eine Übermittlung in Drittstaaten außerhalb der EU/des EWR oder an eine internationale Organisation findet nur statt, wenn angemessene Garantien vorliegen." - auch diese Angaben sind in meinen Augen zu unspezifisch. Können Sie das bitte konkretisieren?

Eine Übermittlung identifizierender, personenbezogener Daten findet nicht statt. Dies trifft auch auf jegliche Nutzungsdaten zu. Soweit im Rahmen eines Besuchs der Seite www.bahn.de Nutzungsdaten zu unseren Dienstleistern übertragen werden, wird zum Verbindungsaufbau die IP-Adresse angewendet. Die Verarbeitung erschöpft sich mit dem Ende des Verbindungsvorgangs. Alle Dienstleister sind für uns als Auftragsverarbeiter tätig.

 

Standardmäßig finden alle Verarbeitungen auf europäischen Servern des jeweiligen Anbieters statt, wie in allen Verträgen vereinbart. Für den Fall, dass trotzdem aufgrund technischer „failover-Mechanismen“ eine Verbindung zu außereuropäischen Servern eintritt, haben wir Standardvertragsklauseln für die Absicherung des Verbindungsvorgangs abgeschlossen.

 

bahn.de wird überwiegend bei AWS betrieben, insofern wäre meines Erachtens der Verarbeiter und der mögliche Transfer in Drittstaaten zu beauskunften, ja schon bei Kontaktaufnahme darüber zu informieren und eine Einwilligung einzuholen. Ich kann mich an keine derartige Einwilligung erinnern, und Einwilligungen hat die DB auch nicht beauskunftet, obwohl sie mich auch im Browser eindeutig identifizieren kann.

 

·       Zur Auskunft der DB Fernverkehr: in dieser erläutern Sie verschiedene Datenarten, nicht jedoch die Transaktionsdaten. Können Sie dazu bitte Angaben nach Artikel 15 I nachreichen?

Eine Liste Ihrer Transaktionen (BahnBonus-Punkte-Gutschriften und Einlösungen) wurde Ihnen übermittelt (Seite 6-8 der Datenauskunft vom 20. Oktober 2022 der DB Fernverkehr AG).

 

Die Liste ist eine Datenkopie nach Artikel 15 Absatz 3, keine Information nach Absatz 1, und beantwortet damit kein warum.

 

·       Da mir als Betroffener unklar ist, welche Tochtergesellschaft welche Daten und warum verarbeitet, empfinde ich mehrere Auskünfte, die sich überlappen und widersprechen als intransparent, ja sogar unfair im Sinne von Artikel 5 DSGVO. Ich würde erwarten, dass Sie das zusammenführen und einheitlich präsentieren.

Da es sich bei den für die Datenverarbeitung zuständigen Konzernunternehmen um verschiedene Verantwortliche handelt, die die Daten jeweils zu eigenen Zwecken in verschiedenen Systemen verarbeiten, wäre eine Zusammenführung der Auskünfte nicht sachgerecht. So ist z.B. der Zweck der Verarbeitung durch die DB Fernverkehr AG speziell auf die Vertragsführung von BahnCard-Verträgen und das Kundenbindungsprogramm ausgerichtet. Als Dienstleister ist die DB Vertrieb GmbH für den Vertrieb von Bahnleistungen und die Zahlungsabwicklung zuständig. Die verarbeiteten Daten unterliegen daher anderen Anforderungen als bei der DB Fernverkehr AG. Gleichzeitig verarbeiten mehrere Unternehmen dieselben Daten im Rahmen der Gemeinsamen Verantwortung gem. Art.26 DSGVO. Da jedes Unternehmen über seine spezifischen Verarbeitungen im Zusammenhang Auskunft geben muss, kann es zu Mehrfachnennungen und Überlappungen kommen.

 

Das ist in meinen Augen nur verwirrend. Erwarten kann man dann zumindest einen einheitlichen Aufbau und wie oben schon geschrieben vollständige Angaben nach Artikel 15 Absatz 1.

 

·       Ich weiß z.B. nicht, wen ich dazu fragen soll:

Weitergabe bzw. Nutzung von Daten zu Befragungen.

Bitte konkretisieren Sie, zu welcher Art von Befragungen Sie Rückfragen haben.

 

Z.B. Kundenzufriedenheitsumfragen wie in der Mail vom 6.7. – offensichtlich auch eine Weitergabe an Dritte außerhalb der EU.

 

·       ich vermisse Angaben dazu, was und zu welchem Zweck Ihr Schnüffelnavigator Daten sammelt,

Der DB Navigator dient genauso wie www.bahn.de der Verarbeitung der personenbezogenen Auftrags-, Zahlungs- und Kundendaten, die wir Ihnen bereits beauskunftet haben.

Eine Erfassung weiterer identifizierender, personenbezogener Daten findet nicht statt.

Zur Datenverarbeitung im DB Navigator finden Sie die Informationen unter https://m.bahn.de/de/db-navigator/info/agb/datenschutz. Diesen Hinweis finden Sie auch im installierten DB Navigator, bzw. bereits im Google-Playstore/Apple-Store vor dem Download.

 

Der Navigator kommuniziert viel mehr als in der Datenschutzerklärung beschrieben und oft ohne Einwilligung des Betroffenen – das ergibt sich aus dem Gutachten von Mike Kuketz – https://www.kuketz-blog.de/db-navigator-datenschutz-faellt-heute-aus-app-check-teil1/.

 

·       ich vermisse auch, welche Daten Sie im Zusammenhang mit der Nutzung des Wifi@DB oder anderer WLANs sammeln.

An dieser Stelle ist die DB Systel GmbH die Verantwortliche Stelle. Unter der Adresse https://www.dbsystel.de/InternetService/Datenschutzhinweis finden Sie weiterführende Informationen.

 

·       Auch die Datenkopie (beide Auskünfte zusammen) ist in meinen Augen unvollständig:

alle Daten zu den Kategorien die schon bei den Angaben zu Artikel 15 I oben fehlen,

Bitte konkretisieren Sie, welche Daten Ihnen genau fehlen.

 

Müssten nicht Sie eine vollständige Liste aka Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten haben? Ich vermisse insbesondere die gesamte Email- oder sonstige Kommunikation mit der DB, sowie die Erfassung und Speicherung meiner Zugfahrten im Rahmen der Fahrkartenkontrollen durch die Zugbegleiter, von der ich nur Aufgrund der Rückmeldung vom 18.10. überhaupt weiß.

 

·       die Kundenkarten sind unvollständig,

Die Auskunft der Kundenkarten ist, wie bereits weiter oben geschildert, den unterschiedlichen Verarbeitungszwecken geschuldet. (So ist z.B. der Zweck der Verarbeitung durch die DB Fernverkehr AG speziell auf die Vertragsführung von BahnCard-Verträgen und das Kundenbindungsprogramm ausgerichtet, weshalb die aktuell gültige BahnCard beauskunftet wurde. Als Dienstleister ist die DB Vertrieb GmbH für den Vertrieb von Bahnleistungen und die Zahlungsabwicklung zuständig. Die Verarbeiteten Daten unterliegen daher anderen Anforderungen als bei der DB Fernverkehr AG. Die DB Vertrieb GmbH hat über die Vorgänge berichtet, die noch nicht steuerrechtlich archiviert sind, so dass auch weiter zurückliegende Kaufvorgänge von BahnCards noch ausgewiesen wurden.)

 

Vollständige Angaben nach Artikel 15 Absatz 1 auch hinsichtlich der Speicherdauer wären geeignet diese Kritik zu vermeiden.

 

·       Tickets sind Rechnungen, die bewahren Sie sicher auf, fehlen aber trotzdem,

Ein digitales Ticket kann eigenständig in der Buchungsrückschau auf www.bahn.de (https://www.bahn.de/-fahrkarten/privatkunde/start/start.post?scope=bahnatsuche&lang=de) oder im Kundenkonto aufgerufen und ausgedruckt werden (ab Bestelldatum 14 Monate lang).  Darin enthalten sind als personenbezogenes Datum der Vor- und Nachname des Reisenden. Sofern Sie hiermit die Tickets meinen, die nicht mehr in Ihrem Kundenkonto ausgewiesen werden, so informieren wir Sie darüber, dass Daten, die ausschließlich zur Erfüllung rechtlicher Vorschriften wie HGB/GoBD in archivierter Form aufbewahrt werden müssen, der Einschränkung der Verarbeitung unterliegen.

Sofern bestimmte Daten einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gemäß Abgabenordnung und Handelsgesetzbuch unterliegen, werden sie in unserem Archiv für die gesetzlich vorgeschriebene Frist abgelegt. Eine Beauskunftung dieser speziell geschützten Daten ist nicht möglich, da wir durch technische und organisatorische Maßnahmen sichergestellt haben, dass einzelne Betroffene im Archiv nicht mehr eindeutig identifiziert werden können. Hierdurch ist zudem eine anderweitige Verarbeitung in die dort gespeicherten Daten als durch die gesetzlich befugten Personen (z.B. Steuerprüfer) für den gesetzlich vorgeschriebenen Zweck ausgeschlossen.

Aus diesem Grund unterliegen Archivdaten nicht der Beauskunftung, vgl. §34 Absatz 1 Nr. 2 a) BDSG.

 

Sie haben diese Daten vollständig zu beauskunften auch wenn ich selbst nachsehen kann. Archivdaten dürfen Sie zwar weglassen, müssen aber den Grund dafür aufführen, mithin korrekte Angaben nach Artikel 15 Absatz 1 machen. Beides ergibt sich aus Artikel 5 und Erwägungsgrund 63.

 

·       die Kommunikation mit Ihrem Callcenter und Bots fehlt,

Sofern Sie auf Telefongespräche abzielen (Mithören/temporäre Aufzeichnung für Schulungszwecke), so sind hier alle Maßnahmen ergriffen, dass wir diese Gesprächsdaten NICHT Betroffenen zuordnen können, sowie keine identifizierenden Daten enthalten sind.

Virtuelle Chatassistenten (Bots) verarbeiten keinerlei identifizierende Daten, so dass die Grundlage für eine Beauskunftung nicht gegeben ist. Informationen hierzu können Sie den Hinweisen auf https://www.bahn.de/datenschutz unter „Welche Daten erheben wir und wie und warum verarbeiten wir Ihre Daten?“ im Punkt „Virtuelle Chatassistenten“ entnehmen, sowie unter den Datenschutzhinweisen der Kundenkontaktcenter https://www.db-vertrieb.com/datenschutz/datenschutz-callcenter und https://www.db-vertrieb.com/datenschutz/kundenkontaktcenter-fernverkehr.

 

Dass Sie die Daten nicht zuordnen könnten wage ich zu bezweifeln. Aber da ich nach 20 Minuten Wartezeit aufgelegt habe, haben Sie keine Aufzeichnung von mir. Auch bei den Chatbots halte ich diese Aussage für Unsinn. Aber ich meine konkret die Kommunikation mit dem Service via Kontaktformular und Email – es kann nicht sein dass Sie das nicht haben.

 

·       Erstattungsanträge und Buchungen nach Fahrgastrechten fehlen,

Die Verarbeitung Ihrer Fahrgastrechtsansprüche ist nicht dem Kundenkonto zugeordnet und wird im Servicecenter Fahrgastrechte (60647 Frankfurt/Main), durch die DB Dialog GmbH, einer eigenständig verantwortlichen Stelle, gleichzeitig und einheitlich für viele Eisenbahnverkehrsunternehmen abgewickelt.

Siehe https://www.db-vertrieb.com/datenschutz/datenschutz-sc_fgr

 

Es muss aber zumindest eine Überleitung in die Buchhaltung der DB stattfinden, welcher Teil des Konzerns auch immer das erledigt. Auch die Daten in der Buchhaltung sind personenbezogene Daten, oft Kopien, aber nicht immer. Wegen der DB Dialog – die hätte ja dann irgendwo zumindest als Empfänger der Daten auftauchen müssen, denn meine Fahrgastrechte nehme ich eigentlich immer aus bahn.de heraus in Anspruch. Oder ist dafür auch noch jemand anderes zuständig?

Wie bekomme ich denn jetzt Gutschriften auf denen die Umsatzsteuer korrekt ausgewiesen ist?

 

·       welche Fahrkarten durch Kontrolle entwertet wurden finde ich nicht.

Die sogenannten Kontrolldatensätze werden in Abstimmung mit der für uns zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde grundsätzlich nicht beauskunftet. Die Behörde bat allerdings darum, dass Kunden auf Anfrage die Kontrolldatensätze mitgeteilt werden, bei denen Auffälligkeiten entstanden. Dies ist nach unserer Information bei Aufträgen zu Ihrer Person nicht der Fall.

Auf Basis welcher Rechtsgrundlage sowohl bei der DB als auch bei der Aufsicht?

 

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Information weitergeholfen haben.

 

Freundliche Grüße

 

*************

Datenschutz (P.DHP)

 

  DB Vertrieb GmbH

Koppenstr. 3

Berlin Ostbahnhof

10243 Berlin

Tel. +49 30 297 *****

 

Wir sind zertifiziert nach DIN EN ISO 9001.

Pflichtangaben anzeigen

 

Nähere Informationen zur Datenverarbeitung im DB-Konzern finden Sie hier:

www.deutschebahn.com/de/konzern/datenschutz

 

 

 

Von: Joachim Lindenberg <****@lindenberg.one>
Gesendet: Sonntag, 23. Oktober 2022 22:19
An: p.d-datenschutz <p.d-datenschutz@deutschebahn.com>
Betreff: AW: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO - J. Lindenberg

 

Sie erhalten nicht oft eine E-Mail von ****@lindenberg.one. Erfahren Sie, warum dies wichtig ist

Sehr geehrter ************,

 

vielen Dank für die Zusendung der Auskunft der DB Vertrieb und der DB Fernverkehr. Erfreulich, dass es bei Ihnen schnell geht und dass Sie Artikel 15 III Satz 3 beachten. Leider bin ich ansonsten nicht zufrieden.

 

Zunächst zu der Auskunft der DB Vertrieb: in dieser schreiben Sie unter anderem:

  • "DB Vertrieb GmbH und ggf. weiterer beteiligten Gesellschaften gem. Art. 26" - können Sie die bitte benennen?
  • "Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich zu bestimmten Zwecken." und nennen dann im Konjunktiv Beispiele. Artikel 15 DSGVO verlangt von Ihnen konkrete Angaben, die kann ich nicht erkennen.
  • "Eine Übermittlung in Drittstaaten außerhalb der EU/des EWR oder an eine internationale Organisation findet nur statt, wenn angemessene Garantien vorliegen." - auch diese Angaben sind in meinen Augen zu unspezifisch. Können Sie das bitte konkretisieren?

 

Zur Auskunft der DB Fernverkehr: in dieser erläutern Sie verschiedene Datenarten, nicht jedoch die Transaktionsdaten. Können Sie dazu bitte Angaben nach Artikel 15 I nachreichen?

 

Da mir als Betroffener unklar ist, welche Tochtergesellschaft welche Daten und warum verarbeitet, empfinde ich mehrere Auskünfte, die sich überlappen und widersprechen als intransparent, ja sogar unfair im Sinne von Artikel 5 DSGVO. Ich würde erwarten, dass Sie das zusammenführen und einheitlich präsentieren. Ich weiß z.B. nicht, wen ich dazu fragen soll:

  • Weitergabe bzw. Nutzung von Daten zu Befragungen.
  • ich vermisse Angaben dazu, was und zu welchem Zweck Ihr Schnüffelnavigator Daten sammelt,
  • ich vermisse auch, welche Daten Sie im Zusammenhang mit der Nutzung des Wifi@DB oder anderer WLANs sammeln.

 

Auch die Datenkopie (beide Auskünfte zusammen) ist in meinen Augen unvollständig:

  • alle Daten zu den Kategorien die schon bei den Angaben zu Artikel 15 I oben fehlen,
  • die Kundenkarten sind unvollständig,
  • Tickets sind Rechnungen, die bewahren Sie sicher auf, fehlen aber trotzdem,
  • die Kommunikation mit Ihrem Callcenter und Bots fehlt,
  • Erstattungsanträge und Buchungen nach Fahrgastrechten fehlen,
  • welche Fahrkarten durch Kontrolle entwertet wurden finde ich nicht.

 

Können Sie da bitte nachbessern und meine Fragen und Kritikpunkte beantworten?

 

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

 

Von: ************* <*****.schreck@deutschebahncom> Im Auftrag von p.d-datenschutz
Gesendet: Freitag, 21. Oktober 2022 07:41
An: Joachim Lindenberg <****@lindenberg.one>
Cc: p.d-datenschutz <p.d-datenschutz@deutschebahn.com>
Betreff: AW: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO - J. Lindenberg

 

Guten Tag Joachim Lindenberg,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 19. Oktober 2022.

 

In der Anlage erhalten Sie die gewünschte Datenauskunft in verschlüsselter Form. Zum Öffnen der Datei benötigen Sie ein zusätzliches Programm, z.B. „7-Zip“ oder „WinZip“.

 

Zur Entschlüsselung der ZIP-Datei übersenden wir Ihnen in einem separaten Brief das Passwort.

 

Für Rückfragen zu diesem Schreiben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Freundliche Grüße

 

*************

Datenschutz (P.DHP)

 

  DB Vertrieb GmbH

Koppenstr. 3

Berlin Ostbahnhof

10243 Berlin

Tel. +49 30 297 *****

 

Wir sind zertifiziert nach DIN EN ISO 9001.

Pflichtangaben anzeigen

 

Nähere Informationen zur Datenverarbeitung im DB-Konzern finden Sie hier:

www.deutschebahn.com/de/konzern/datenschutz

 

 

 

Von: Joachim Lindenberg <****@lindenberg.one>
Gesendet: Mittwoch, 19. Oktober 2022 05:39
An: p.d-datenschutz <p.d-datenschutz@deutschebahn.com>; fv???datenschutz@deutschebahn.com; Datenschutz Regio <Datenschutz.Regio@deutschebahn.com>
Betreff: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO

 

Einige Personen, die diese Nachricht erhalten haben, erhalten nicht oft eine E-Mail von ****@lindenberg.one. Erfahren Sie, warum dies wichtig ist

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hätte gerne eine vollständige Auskunft nach Artikel 15 Absatz 1 und Absatz 3 DSGVO über die von der deutschen Bahn und verbundenen Unternehmen über mich gespeicherten personenbezogenen Daten.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 



Pflichtangaben anzeigen

Nähere Informationen zur Datenverarbeitung im DB-Konzern finden Sie hier: http://www.deutschebahn.com/de/konzern/datenschutz

 



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Nähere Informationen zur Datenverarbeitung im DB-Konzern finden Sie hier: https://www.deutschebahn.com/de/konzern/datenschutz

 



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Nähere Informationen zur Datenverarbeitung im DB-Konzern finden Sie hier: https://www.deutschebahn.com/de/konzern/datenschutz