Von: Joachim Lindenberg <****@lindenberg.one>
Gesendet: 22.12.2022 16:54
An: 'p.d-datenschutz' <p.d-datenschutz@deutschebahn.com>
Betreff: AW: Datenschutz bei der Deutschen Bahn? - J.Lindenberg

 

Sehr geehrter ************,

ich darf Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass am 19.01.2023 auch die verlängerte Frist in Artikel 12 Abs. 3 Satz 2 abläuft. Außerdem habe ich gesehen, dass ich schon am 23.10.2022 die Unvollständigkeit bemängelt und Vervollständigung eingefordert habe.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

Von: ************* <*************@deutschebahn.com> Im Auftrag von p.d-datenschutz
Gesendet: Mittwoch, 21. Dezember 2022 16:01
An: Joachim Lindenberg <****@lindenberg.one>
Cc: p.d-datenschutz <p.d-datenschutz@deutschebahn.com>
Betreff: AW: Datenschutz bei der Deutschen Bahn? - J.Lindenberg

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

 

vielen Dank für Ihre E-Mail.

 

Aufgrund des Umfangs Ihrer Nachfragen in dieser und der Nachricht vom 6. Dezember 2022 benötigen wir für die Beantwortung noch etwas Zeit, auch über die von Ihnen gesetzte Frist hinaus. Bitte haben Sie noch etwas Geduld.

 

Wir wünschen Ihnen schöne und erholsame Feiertage und einen guten und gesunden Start ins neue Jahr.

 

Freundliche Grüße

 

*************

Datenschutz (P.DHP)

  DB Vertrieb GmbH

Koppenstr. 3

Berlin Ostbahnhof

10243 Berlin

Tel. +49 30 297 *****

 

Wir sind zertifiziert nach DIN EN ISO 9001.

Pflichtangaben anzeigen

 

Nähere Informationen zur Datenverarbeitung im DB-Konzern finden Sie hier:

www.deutschebahn.com/de/konzern/datenschutz

 

 

Von: Joachim Lindenberg <****@lindenberg.one>
Gesendet: Mittwoch, 21. Dezember 2022 11:08
An: p.d-datenschutz <p.d-datenschutz@deutschebahn.com>
Betreff: AW: Datenschutz bei der Deutschen Bahn? - J.Lindenberg

 

Sie erhalten nicht oft eine E-Mail von ****@lindenberg.one. Erfahren Sie, warum dies wichtig ist

Sehr geehrter ************,

 

beim besten Willen, diese Begründung ist in meinen Augen absurd. Datenminimierung bezweckt, Daten überhaupt nicht zu erfassen und damit nicht zu verarbeiten, nicht Sie von der Auskunft ausnehmen zu können. Auch haben anscheinend Mitarbeiter nicht nur in den von Ihnen genannten Fällen Zugriff auf diese Kontrollsätze wie beigefügte Email zeigt. Dass Sie die Kontrollsätze ausnehmen ist in meinen Augen auch noch klar rechtswidrig, denn eine Artikel-23-konforme Rechtsgrundlage – und danach habe ich ausdrücklich gefragt – haben Sie nicht benannt. Auch würde – wenn Ihre Darstellung richtig wäre – Artikel 22 es erfordern, dass Sie Betroffene informieren statt das Problem tot schweigen.

 

Ich darf Sie auffordern:

  • mir eine Kopie der entsprechende Kommunikation der Bahn mit dem hessischen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung zu stellen (Rechtsgrundlage für meinen Anspruch ist Artikel 5 Absatz 2 i.V. mit Artikel 5 Absatz 1 lit. a DSGVO), sowie
  • eine Artikel 23 konforme Rechtsgrundlage zu benennen, oder
  • mir nach Artikel 15 Absatz 1 entsprechende Informationen und nach Absatz 3 eine vollständige Kopie meiner Kontrollsätze zur Verfügung zu stellen,
  • auch die anderen in meiner Email vom 29.11. bzw. 6.12. benannten Lücken Ihrer Auskunft schließen.

 

Ihre Antwort erwarte ich zeitnah noch dieses Jahr.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

 

Von: ************* <peter.*******@deutschebahncom> Im Auftrag von p.d-datenschutz
Gesendet: Dienstag, 20. Dezember 2022 13:05
An: ************@lindenberg.one
Cc: p.d-datenschutz <p.d-datenschutz@deutschebahn.com>
Betreff: AW: Datenschutz bei der Deutschen Bahn? - J.Lindenberg

 

DB Intern / DB internal

 

Guten Tag Joachim Lindenberg,

 

wir nehmen Bezug auf Ihre Nachricht an die Pressestelle der Deutschen Bahn vom 9. Dezember 2022, die uns zuständigkeitshalber weitergeleitet wurde.

 

Gerne erläutern wir Ihnen den Hintergrund, warum Kontrolldatensätze aus elektronischen Fahrkartenkontrollen grundsätzlich nicht im Rahmen einer Datenauskunft gem. Art. 15 DSGVO beauskunftet werden. Die benannten Datensätze werden in einer vom Kundendatensatz getrennten Systemumgebung gespeichert und es erfolgt eine automatisierte Plausibilitätsprüfung. Ergibt diese Prüfung der Kontrolldatensätze, dass ein Ticket entweder storniert oder doppelt genutzt wurde, werden diese Datensätze erst dann in eine gesonderte Queue übertragen und dem Auftrag und somit personenbezogen zugeordnet. Da dies bei Aufträgen zu Ihrer Person nicht der Fall ist, findet auch keine Auskunft statt.

 

Die getrennte Datenhaltung der Kontrolldatensätze haben wir bewusst so gewählt, um den Grundsatz der Datenminimierung gem. Art. 5, Abs. 1, lit. c) DSGVO einzuhalten und ein Profiling von Reisenden zu verhindern.

 

Die für die DB Vertrieb GmbH zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesdatenschutzaufsichtsbehörde Hessen, Gustav-Stresemann-Ring 1 in 65189 Wiesbaden.

 

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Information weitergeholfen haben.

 

Freundliche Grüße

 

*************

Datenschutz (P.DHP)

  DB Vertrieb GmbH

Koppenstr. 3

Berlin Ostbahnhof

10243 Berlin

Tel. +49 30 297 *****

 

Wir sind zertifiziert nach DIN EN ISO 9001.

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Nähere Informationen zur Datenverarbeitung im DB-Konzern finden Sie hier:

www.deutschebahn.com/de/konzern/datenschutz

 

 

Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Gesendet: Freitag, 9. Dezember 2022 10:17
An: Deutsche Bahn Pressestelle <Presse@deutschebahn.com>
Betreff: Datenschutz bei der Deutschen Bahn?

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf die beigefügte Email und den Punkt „Kontrollsätze“: Die sogenannten Kontrolldatensätze werden in Abstimmung mit der für uns zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde grundsätzlich nicht beauskunftet. Die Behörde bat allerdings darum, dass Kunden auf Anfrage die Kontrolldatensätze mitgeteilt werden, bei denen Auffälligkeiten entstanden. Dies ist nach unserer Information bei Aufträgen zu Ihrer Person nicht der Fall.

Ich bitte um Mitteilung, welche Datenschutzaufsichtsbehörde dafür zuständig ist/war und aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Deutsche Bahn diese Daten nicht beauskunftet.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

(freier Journalist, Presseausweis anbei)

 

 

 



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Nähere Informationen zur Datenverarbeitung im DB-Konzern finden Sie hier: https://www.deutschebahn.com/de/konzern/datenschutz

 



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