Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Gesendet: 09.12.2022 10:17
An: <presse@deutschebahn.com>
Betreff: Datenschutz bei der Deutschen Bahn?
Anlagen: AW: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO - J. Lindenberg, Presseausweis 2023.pdf

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf die beigefügte Email und den Punkt „Kontrollsätze“: Die sogenannten Kontrolldatensätze werden in Abstimmung mit der für uns zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde grundsätzlich nicht beauskunftet. Die Behörde bat allerdings darum, dass Kunden auf Anfrage die Kontrolldatensätze mitgeteilt werden, bei denen Auffälligkeiten entstanden. Dies ist nach unserer Information bei Aufträgen zu Ihrer Person nicht der Fall.

Ich bitte um Mitteilung, welche Datenschutzaufsichtsbehörde dafür zuständig ist/war und aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Deutsche Bahn diese Daten nicht beauskunftet.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

(freier Journalist, Presseausweis anbei)