Von: Joachim Lindenberg <***********@lindenberg.one>
Gesendet: 05.11.2024 11:38
An: <REFERAT12@bfdi.bund.de>, <referat15@bfdi.bund.de>
Betreff: AW: Ihre Beschwerde vom 21. November 2023 - bisheriges GZ: 15-302 II#2441

 

Sehr geehrter **********, sehr geehrter ***********,

 

vielen Dank für diese Information. Allerdings erscheint es mir weder sinnvoll noch zulässig, die Zuständigkeit für eine Beschwerde auf zwei Referate zu verteilen. Gibt es dafür einen Grund und eine Rechtsgrundlage?

 

Was vermisste Daten angeht: meiner Auffassung nach hat die Bundesanstalt für Arbeit im Rahmen ihrer Rechenschaftspflicht die Vollständigkeit der Auskunft wie auch die Einhaltung der DSGVO insgesamt nachzuweisen. Auch den Inhalt einer erteilten Auskunft weißt im Beschwerdeverfahren üblicherweise der Verantwortliche und nicht der Betroffene nach. Warum wollen Sie davon abweichen? Auch praktische Gründe sprechen dagegen, dass ich Ihnen eine Kopie schicke: die Akteneinsicht der Familienkasse sprengen mit ca. 67MB wahrscheinlich die Grenzen Ihres Posteingangs und sicher die 5MB Ihres Beschwerdeformulars, und von meinem Webserver will die BfDI üblicherweise nicht herunterladen.

 

Erforderlich für eine vollständige Auskunft ist ein vollständiges Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, aber danach haben Sie bestimmt noch nicht gefragt. Ich darf annehmen, dass keines existiert, denn anders lässt sich die Antwort "Präzedenzfall" der Bundesagentur vom 09.04.2024 nicht erklären. Ich darf daher meinen Beschwerden hinzufügen, dass die Bundesagentur gegen Artikel 30 DSGVO verstößt.

 

Auch teile ich die im Schreiben der Bundesanstalt vom 15.05.2024 ausgedrückte Freude nicht, wenn das Erteilen einer Auskunft nicht einen sondern sieben Monate dauert, und dabei entgegen der "Guidelines 01/2022 on data subject rights - Right of access" und dem klaren Wortlaut "Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten" von Artikel

15 Abs. 3 DSGVO nicht eine vollständige sondern mehrere Teilauskünfte ergehen.

 

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ******.knabe@bfdi.bund.de <************@bfdi.bund.de> Im Auftrag von

REFERAT12@bfdi.bund.de

Gesendet: Thursday, 31 October 2024 18:19

An: '***********@lindenberg.one' <***********@lindenberg.one>

Betreff: Ihre Beschwerde vom 21. November 2023 - bisheriges GZ: 15-302

II#2441

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

 

zu o.g. Geschäftszeichen möchte ich Ihnen mitteilen, dass Ihre Beschwerde

zuständigkeitshalber aufgeteilt wurde. Der Teil bezüglich der Beschwerde

gegen die Familienkasse Baden-Württemberg West wird hier nun unter dem

Geschäftszeichen 12-231-10 II#0055 geführt.

 

Um Ihren Vorgang schnellstmöglich zu bearbeiten würde ich Sie bitten mir,

sofern noch vorliegend, die von Ihnen angesprochene Auskunft zu übersenden

zur Einsicht. Weiterhin würde ich Sie bitten zu konkretisieren ob neben den

von Ihnen bereits angesprochenen Punkten Ihrer Ansicht nach noch weitere

Daten fehlen.

 

Für eine Rückmeldung hierzu innerhalb von 4 Wochen wäre ich Ihnen dankbar.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

****** *****

 

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- Referat 12 -

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