Von: Christina Franke <frankechristina@*******.de>
Gesendet: 22.07.2025 19:59
An: REFERAT22@bfdi.bund.de <REFERAT22@bfdi.bund.de>
Betreff: Re: WG: Ihr Auskunftsersuchen - BfDI #22-243 II#4450

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist Urlaubszeit, man weiß nie wer reagiert. Aber vielleicht kann eine Vertretung nach etwaigen Ergäzungen in Akte 22-243 II#4450 fahnden und auch nach dem anderen Aktenzeichen der grundsätzlichen Prüfung.

Mit freundlichen Grüßen Christina Franke

Am 08.07.2025 um 22:22 schrieb Christina Franke:

Sehr geehrte ***************,

viele Dank für Ihre Nachricht.

Wie kann es Zweifel daran geben, dass die Anschriftenprüfung oder Sendungsdaten nach Art. 15 DSGVO zu beauskunften sind oder zumindest Angaben nach Art. 11 DSGVO zu machen sind?
Eine  grundsätzliche Prüfung heißt vermutlich unter einem anderen Aktenzeichen? Da ich betroffen bin, wie erhalte ich dann Akteneinsicht darin?

Müsste nicht auch die Verarbeitung normaler Briefsendungen beauskunftet werden? Auch dabei werden doch auch Daten verarbeitet.

Wenn es weitere Ergänzungen in der Akte 22-243 II#4450 außer Ihrem Schreiben vom 24.04. und dem Schreiben von ********** vom 23.05. gibt, dann schicken Sie mir diese bitte zu. Vielen Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen Christina Franke

Am 08.07.2025 um 16:26 schrieb REFERAT22@bfdi.bund.de:
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
Az.: 22-243 II#4450


Sehr geehrte Frau Franke,

vielen Dank für Ihre Nachrichten und die ergänzenden Informationen. 

Die Frage, ob bzw. inwieweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Produkt "Anschriftenprüfung" der Deutsche Post AG in der Umsetzung des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO zu berücksichtigen ist, befindet sich aktuell noch grundsätzlich in der Prüfung. Gleiches gilt für die Rahmenbedingungen einer Beauskunftung von Sendungsdaten. Im Zuge dessen hat nach dem Schreiben der Deutsche Post AG an mich vom 23.05.2025 (das Ihnen nach meinem Verständnis zwischenzeitlich bereits von Seiten der Deutsche Post AG zur Verfügung gestellt wurde) in Bezug auf Ihre laufende Beschwerde noch keine weitere Kommunikation mit der Deutsche Post AG stattgefunden. Sämtliche Unterlagen aus meiner Akte 22-243 II#4450 müssten Ihnen nach meinem Kenntnisstand somit bereits vorliegen. 

Bitte teilen Sie mir kurz mit, ob Sie vor diesem Hintergrund trotzdem eine aktuelle Kopie dieser Akte bzw. der dortigen Ergänzungen seit dem Stand der letzten Auskunftserteilung wünschen. 

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
*********************

********************************************************************************
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
Referat 22 -Postdienste und Wirtschaftsverwaltung-

Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn
Fon: 0228-997799-****
E-Mail: referat22@bfdi.bund.de
Internet: https://www.bfdi.bund.de

********************************************************************************
Datenschutzerklärung der BfDI: 
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie unter https://www.bfdi.bund.de/datenschutz. 

Vertraulichkeitshinweis:
Dies ist eine vertrauliche Nachricht und nur für den Adressaten bestimmt. Sollten Sie diese Nachricht irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und löschen Sie diese E-Mail.