Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Gesendet: 11.03.2026 15:32
An: 'datenschutz dpdhl' <datenschutz@dhl.com>
Cc: <REFERAT22@bfdi.bund.de>
Betreff: AW: Ihr Auskunftsersuchen Teil 1, 2026/K-250 - BfDI BS7-243 II#3947

 

Sehr geehrtes Datenschutzteam,

 

vielen Dank für Ihren neuen Anlauf, der aber weitere Fragen aufwirft. Entsprechend der bisherigen Nummerierung:

 

„Wir bedauern, dass Sie nicht nachvollziehen können, dass aufgrund von technischen Modifikationen nun eine Suche nach Empfängernamen möglich ist“ – das ist Unsinn. Die Suche war schon immer möglich, nur haben Sie erst jetzt eine Abfrage in den Auskunftsprozess integriert. Jedenfalls geben Sie damit zu, dass auf dem Datenbestand eine Abfrage möglich ist. Warum haben Sie aber nur eine Abfrage nach Empfängernamen realisiert und nicht auch (z.B.) nach Ersatzempfänger? Ich gehe davon aus, dass mein Name als Ersatzempfänger zumindest in einer Sendung vom 29.01.2026 auftaucht. Der Auskunftsanspruch erschöpft sich jedenfalls nicht daran, was Ihre aktuellen Abfragen ermöglichen, sondern was Sie tatsächlich an personenbezogenen Daten verarbeiten. Erwägungsgrund 26 DSGVO erwähnt ausdrücklich „das Aussondern“ – es fällt also Ihnen zur Last, wenn Sie keine geeigneten Abfragen (Suchen) zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs programmieren/erstellen.

Die Sendungsinformationen aus Salesforce (Sie haben die von 00340434775562166623 im Februar beauskunftet) enthalten an mehreren Stellen personenbezogene Daten von mir. Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie das ganze Dokument beauskunften oder Teile davon schwärzen. Als Minimum erwarte ich Sendungsnummer, Versender, Versanddatum, Empfangsdatum, Empfänger und ggfs. Ersatzempfänger, Zustellweise und Zustellzeitpunkt.

Dass Sie diesmal (nur) Unterschriften beauskunften halte ich für ebenfalls falsch. Zum einen, weil die aufgezählten Attribute der Sendungsinformationen teilweise fehlen, zum anderen, weil eine gescannte Unterschrift nach meiner Auffassung in die Rechte der Ersatzempfänger eingreift und daher m.E. nach Art. 15. Abs. 4 zu schwärzen oder wegzulassen wäre.

Ihre Auskunft hinsichtlich der Sendungsinformationen ist also immer noch unvollständig, weil a) schon alle Sendungsnummern fehlen, bei denen ich Ersatzempfänger war, b) die Informationen zu allen Sendungsnummern (mit Ausnahme von 00340434775562166623) unvollständig sind.

Mangels Lesbarkeit kann ich die Übereinstimmung nicht beurteilen. Dass Sie Nachschulungen veranlasst haben freut mich. Die Sendungsdaten berichtigt haben Sie aber nicht?  Jedenfalls zeigt die Sendungsverfolgung heute immer noch an, die Sendung sei mir übergeben worden. Ich fordere Sie daher auf, die Sendungsinformationen zu berichtigen und danach erneut zu beauskunften.


Wenn alle Zugriffe protokolliert werden, dann auch meine aus der Online-Sendungsverfolgung? Warum fehlen die dann in der Auskunft? Ein Zugriff mit Sendungsnummer und Postleitzahl lässt m.E. auf den Versender, den richtigen Empfänger oder einen Ersatzempfänger schließen.

 

Ich halte die Angaben zur Anschriftenprüfung für maximal verwirrend weil mal die Deutsche Post AG, mal die Deutsche Post Direkt GmbH auftaucht (bzw. die jeweilige Domäne). Der Einstieg ist z.B. https://anschriftenpruefung.postdirekt.de/anschriftenpruefung/ und diese Seite sieht oben  so aus:

Sie haben also absichtlich den Ausschnitt kleiner gewählt. Rechts wird mir Hilfe angeboten:

Das lässt auf einen Vertreter und damit einen eigenen Verantwortlichen, nicht aber auf einen Auftragsverarbeiter schließen. Ein Auftragsverarbeiter tritt gegenüber Betroffenen überhaupt nicht in Erscheinung.

Aber wenn Sie die Verantwortung übernehmen, warum beauskunften Sie dann nicht die gesamte Kommunikation die ich mit dem Support bei der Deutschen Post Direkt zur Anschriftenprüfung hatte?

Sie schreiben „Kontobewegungen sind nicht Bestandteil des Auskunftsanspruchs.“ Wie kommen Sie darauf? M.E. sind Kontobewegungen auch personenbezogene Daten, jedenfalls dann, wenn es sich beim Debitor oder Kreditor um einen natürliche Person handelt.

das stimmt wahrscheinlich nur, wenn die Zustellurkunde ohne Barcode verwendet wird. Aber auch ohne Barcode findet eine Verarbeitung auf Hin- und Rückweg statt, die Sie weder beauskunftet noch über die Sie informiert haben. Auch haben neuere Briefmarken einen Data-Matrix-Code genannten QR-Code, der eine Basis-Sendungsverfolgung ermöglicht. Dazu haben Sie nichts beauskunftet (auch nicht negativ).

Welche Daten sammeln sich denn sonst noch unter Ihrem nach-wie-vor unverständlichen „Dezentrale, streng zweckgebundene Speicherung“? weder eine dezentrale noch zweckgebundene Speicherung befreit Sie von der Pflicht zur Auskunft.

 

Im Ergebnis bleibt mir festzuhalten, dass Ihre Auskünfte und Informationen immer noch unvollständig sind. Ich fordere Sie auf, mir bis zum 18.03.2026 eine vollständige Auskunft und Ihr Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zuzusenden.

 

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

 

 

Von: datenschutz dpdhl <datenschutz@dhl.com>
Gesendet: Mittwoch, 11. März 2026 13:34
An: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Betreff: AW: Ihr Auskunftsersuchen Teil 1, 2026/K-250

 

Guten Tag Joachim Lindenberg,

 

Ihre Fragen beantworten wir wie folgt:

 

In unseren Antwortschreiben wurden Kunden informiert, dass Sendungsdaten gespeichert sind. Eine Abfrage war in der Vergangenheit ausschließlich anhand der SendungsID möglich. Wir bedauern, dass Sie nicht nachvollziehen können, dass aufgrund von technischen Modifikationen nun eine Suche nach Empfängernamen möglich ist. Da es jetzt diese Suchfunktion gibt, können wir nunmehr die Beauskunftung dieser Daten vornehmen.

Bestandteil des Schreibens 2026/B-927 war der jeweilige Zustellzeitpunkt der an Sie adressierten Sendung. Beim Sendungsverlauf handelt es sich um sendungsbezogene Daten ohne Personenbezug, die nicht dem Auskunftsanspruch gem. Art 15 DSGVO unterliegen. In der Anlage übermitteln wir Ihnen die gespeicherten Unterschriften, sofern diese beim Kunden eingeholt wurde. Zum Öffnen der Datei verwenden Sie bitte das Passwort aus dem Schreiben 2025/B-927. Bei Anfragen zu einer konkreten Sendungsnummer stellen wir die Informationen im Rahmen der Kulanz zur Verfügung.

 

2.    Die Anlage „Sendung 00340434775562166623.pdf“ enthält keine anderen personenbezogenen Daten als „00340434775562166623.pdf“. Eine erneute Übersendung ist somit obsolet.

 

Das von Ihnen monierte Datum „zuletzt geändert am“ bezieht sich auf den Tag, an welchem die Sendungsdaten aus dem Quellsystem aufgerufen wurden. D.h.  jeder Zugriff wird protokolliert und es ändern sich ID und Datum.

 

Bzgl. des von Ihnen reklamierten Qualitätsmangels in der Zustellung haben wir die zuständige Abteilungsleitung vor Ort informiert. Die in Ihrem Bezirk eingesetzten Kräfte wurden befragt und nachgeschult. Unser Unternehmen unternimmt erhebliche Anstrengungen, um eine gute Zustellqualität zu gewährleisten. Dennoch ist es im postalischen Massenverkehr leider nicht ganz auszuschließen, dass es vereinzelt zu Fehlern im Bereich der Zustellung kommt.

Hierfür möchten wir uns entschuldigen.

 

3. Die „Anschriftenprüfung“ ist ein Produkt der Deutschen Post AG. Sie findet sich auf der Seite der Deutschen Post AG; auch wird die DPAG in den Datenschutzhinweisen als Verantwortliche Stelle aufgeführt:

       Ein Bild, das Text, Screenshot, Schrift enthält.

KI-generierte Inhalte können fehlerhaft sein.

Bei der Deutschen Post Direkt GmbH handelt es sich um unseren Auftragnehmer, über den u.a. die Registrierung erfolgt. Dies wird auf den Webseiten transparent kommuniziert. Unsere Antwortschreiben enthalten sowohl die Daten im Kunden-Account zur Anschriftenprüfung, die Projektübersicht als auch die für einen Zeitraum von 6 Wochen gespeicherten Einzelabfragen.

Der von Ihnen geführte Schriftwechsel mit Herrn Giese in seiner Funktion als Datenschutzbeauftragter der Deutsche Post Direkt GmbH, thematisiert Ihr Auskunftsersuchen bei der im Adressmanagement tätigen eigenständigen Tochtergesellschaft Deutsche Post Direkt GmbH sowie eine allgemeine Diskussion über Verantwortlichkeiten. Dieser Schriftwechsel steht somit in keinem konkreten Bezug mit den zu Ihrer Person verarbeiteten personenbezogenen Daten im Rahmen der Anschriftenprüfung und ist nach unserer Auffassung nicht Bestandteil des Auskunftsanspruches gegenüber der Deutschen Post AG.

Als Anlage zu unserem Schreiben 2025/B-927 waren zwei Rechnungen beigefügt. Die Entstehung Ihres Guthabens ist der jeweiligen Rechnung über die von Ihnen gekaufte(n) Anschriftenprüfung(en) zu entnehmen; hier finden Sie die Angabe, wie viele Einzelprüfungen Sie zu welchem Betrag gekauft haben und dass die Belastung über Ihr Kreditkartenkonto erfolgte. Die gespeicherten Angaben waren Bestandteil unserer Antwort; eine Formvorschrift ist nicht vorgesehen. Kontobewegungen sind nicht Bestandteil des Auskunftsanspruchs.

 

4.    Sämtliche Dokumentationen bzgl. der Zustellung eines Postzustellungsauftrags erfolgen physisch auf der Zustellurkunde, welche dem Versender ausgehändigt wird. Eine Speicherung dieser Daten in unseren Systemen findet nicht statt. Daher ist eine Suche nach Empfängerdaten nicht möglich.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Datenschutzteam

 

Deutsche Post AG

53250 Bonn

 

 

E-Mail: datenschutz@dhl.com

deutschepost.de

 

DHL Group

 

Deutsche Post AG; Sitz Bonn; Registergericht Bonn; HRB 6792

 

Vorstand: Dr. Tobias Meyer, Vorsitzender; Oscar de Bok, Pablo Ciano, Nikola Hagleitner, Melanie Kreis, Dr. Thomas Ogilvie, John Pearson, Hendrik Venter

 

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Katrin Suder

 

Dies ist eine Nachricht der Deutsche Post AG und kann vertrauliche, firmeninterne Informationen enthalten. Sie ist ausschließlich für die oben adressierten Empfänger bestimmt. Sind Sie nicht der beabsichtigte Empfänger, bitten wir Sie, den Sender zu informieren und die Nachricht sowie deren Anhänge zu löschen. Unzulässige Veröffentlichungen, Verwendungen, Verbreitung, Weiterleitung sowie das Drucken oder Kopieren dieser Mail und ihrer verknüpften Anhänge sind strikt untersagt.

 

GOGREEN – Klima schützen mit der Deutschen Post

Bitte denken Sie über Ihre Verantwortung gegenüber der Umwelt nach, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken.

 

 

Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Gesendet: Donnerstag, 12. Februar 2026 10:26
An: datenschutz dpdhl <
datenschutz@dhl.com>; REFERAT22@bfdi.bund.de
Betreff: AW: Ihr Auskunftsersuchen Teil 1

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sehr geehrte ***************,

 

vielen Dank für Ihre Auskunft. Auch diese wirft erneut Fragen auf. In Klammern die relevanten Anlagen und das Aktenzeichen der Beschwerde)

 

Sendungsverfolgung (Anlage 2025_B-927.pdf S. 3 - BfDI 22-243 II#3947)

 

Sie schreiben „Da das das System technisch geändert wurde, ist nunmehr eine Abfrage nach Empfängerkunden möglich.“ Da Sie rückwirkend bis Dezember 2022 Sendungen aufführen handelt es sich m.E. nicht um eine Änderung der Erfassung oder Speicherung sondern nur um die Nachrealisierung einer Abfrage, die Art. 15 schon immer erfordert hätte. Sie wären also schon bei der ersten Auskunft an mich durchaus im Stande gewesen zu beauskunften, und die gegenteilige Behauptung was nur eine Ausrede?

 

Sie zählen insgesamt 25 Sendungen auf, aber bei 24 ohne auch den Sender und Verlauf zu beauskunften. Lediglich für die von mir explizit angefragte 00340434775562166623 haben Sie den Verlauf beauskunftet. Bei den anderen 24 ist es bestimmt auch möglich, also darf ich Sie auffordern diese nachzuliefern. Ihre Aussage “Der Abruf von Sendungsdaten aus dem Archiv ist nur streng zweckgebunden für die zuständigen Bearbeiter und in Bezug auf einen aktiven Vorgang möglich, etwa wenn eine Nachforschung veranlasst worden ist oder ein Haftungsanspruch geltend gemacht wird.” ist m.E. ein Ablenkungsmanöver davon, dass die Erfüllung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO eine gesetzlich vorgegebene Verpflichtung ist.

 

Sendungsinformationen/-historie (Anlagen Sendung 003.., 003.., DHL Sendungsverfolgung… - BfDI 22-243 II#3947, BfDI 22-243 II#4440)

 

„Sendung 00340434775562166623.pdf“ hat eine Auflösung bei der die Inhalte nicht lesbar sind. Sofern da andere Informationen enthalten sind als in „00340434775562166623.pdf“ darf ich Sie bitten eine lesbare Version, bevorzugt mit Text statt Bildern, zu liefern. (BfDI 22-243 II#3947)

 

In in „00340434775562166623.pdf“ schreiben Sie u.a.:

Sendungsstatus Zugestellt

Produktcode (aus Sendung) 00

Auslieferungsdauer 1,0

Art des Ablageorts original Empfänger

Lieferadresse Empfänger:in Joachim Lindenberg, DE 76228 Karlsruhe

Zuletzt geändert am 14.01.2026

 

Original Empfänger bedeutet? In der Online-Sendungsinformation lese ich Zugestellt an: Empfänger:in, Joachim Lindenberg.

 

Ich war aber an diesem Vormittag nicht zuhause und fand das Paket bei Heimkehr am Abend im Treppenhaus. Ich halte diese Daten für falsch, der Bote hat das Paket einfach irgendwo abgestellt ohne es konkret mir oder einem anderen Ersatzempfänger zu übergeben. Halten Sie das für richtig? Vereinbar mit Art. 5 Abs. 1 lit. d? Zumal Sie dabei über die Datenverarbeitung nicht informieren (22-243 II#4440)?

 

Was hat es mit dem „Zuletzt geändert am 14.01.2026“ auf sich?

 

Anschriftenprüfung (4 Emails der Kommunikation mit Herrn Giese - BfDI 22-243 II#3947 und neu)

 

Bei der Anschriftenprüfung ist für mich zunächst unklar, wer dafür verantwortlich ist, wer ggfs. Vertreter oder Auftragsverarbeiter ist. Die Webseite und Emails stammen erkennbar von der Deutschen Post Direkt, diese bestreitet jedoch verantwortlich zu sein. Sie beauskunften aber nur einen Teil der Daten, insbesondere finde ich die der Kommunikation beigefügten Emails nicht. Wenn die Emails irgendwo in der Auskunft enthalten sein sollten, dann hat die Suche sie nicht gefunden, und eine vernünftige Beschreibung der aufgeführten Anlagen ist in 2025_B-927.pdf nicht enthalten.

 

Bei der Anschriftenprüfung fehlt auch die Auskunft zu meinem Guthaben sowie die Entstehung und Vernichtung davon. Sie haben zwar die Rechnungen beauskunftet, nicht aber den Zahlungseingang „Der Betrag von xx € wird in den nächsten Tagen Ihrem Kreditkartenkonto belastet.“ und die Reduzierung durch Anschriftenprüfungen. Ihr SAP-System bildet das normalerweise vollständig ab. Im Anschreiben schreiben Sie „Rechnung siehe Anlage“ – aber welche?

 

Dezentrale, streng zweckgebundene Speicherung (BfDI 22-243 II#3947)

 

Fallen da auch Postzustellurkunden darunter? Warum beauskunften Sie die dann nicht? Ich halte Ihre Informationen für mangelhaft, ich weiß aus den Informationen nicht, ob Sie mir etwas verschweigen, das Sie haben, oder nicht. Was fällt noch in diesen Teil?

 

Ich erspare mir die übrigen unvollständigen Bereiche erneut zu kritisieren.

 

Sehr geehrte ***************,

 

ich hab Sie gleich mit angeschrieben, weil diese Auskunft relevante Informationen für mehrere Beschwerdeverfahren liefert. Ich möchte an dieser Stelle auch Beschwerde gegen die Deutsche Post AG und Deutsche Post Direkt GmbH einlegen wegen falscher oder zumindest irreführender Informationen hinsichtlich der Verantwortung bei der Anschriftenprüfung. Die Anschriftenprüfung fällt nach meinem Verständnis in Ihren Zuständigkeitsbereich und nicht den der LDI NRW, auch wenn die Deutsche Post Direkt GmbH kein registrierter Postdienst ist. Sollten Sie das anders auffassen bitte ich um Mitteilung.

 

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

 

 

 

 

 

Von: datenschutz dpdhl
Gesendet: Montag, 9. Februar 2026 13:27
An:
************@lindenberg.one
Betreff: Ihr Auskunftsersuchen Teil 1

 

Guten Tag Joachim Lindenberg,

 

gem. Art. 15 (3) DSGVO übersenden wir Ihnen eine Kopie Ihrer personenbezogenen Daten. Aufgrund der Größe erfolgt der Versand gesplittet in drei Mails. Das Passwort wird Ihnen an die von Ihnen angegebene Adresse auf postalischem Weg zugesandt.

Die Konzerndatenschutzrichtlinie (DPDHL Data Privacy Policy) regelt die konzernweit gültigen Standards der Datenverarbeitung mit einem besonderen Fokus auf so genannte Drittlandtransfers, d.h. Übermittlungen personenbezogener Daten in Länder außerhalb der EU, die kein anerkanntes angemessenes Datenschutzniveau haben. Wenn Sie mehr über die Konzerndatenschutzrichtlinie erfahren möchten, nutzen Sie bitte diesen Link: https://www.deutschepost.de/dam/jcr:32cf32da-0af3-4a47-b607-c45924f0647c/dhlgroup-kurzfassung-konzerndatenschutzrichtlinie-01072023.pdf

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Datenschutzteam

 

Deutsche Post AG

53250 Bonn

 

 

E-Mail: datenschutz@dhl.com

deutschepost.de

 

DHL Group

 

Deutsche Post AG; Sitz Bonn; Registergericht Bonn; HRB 6792

 

Vorstand: Dr. Tobias Meyer, Vorsitzender; Oscar de Bok, Pablo Ciano, Nikola Hagleitner, Melanie Kreis, Dr. Thomas Ogilvie, John Pearson, Hendrik Venter

 

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Katrin Suder

 

Dies ist eine Nachricht der Deutsche Post AG und kann vertrauliche, firmeninterne Informationen enthalten. Sie ist ausschließlich für die oben adressierten Empfänger bestimmt. Sind Sie nicht der beabsichtigte Empfänger, bitten wir Sie, den Sender zu informieren und die Nachricht sowie deren Anhänge zu löschen. Unzulässige Veröffentlichungen, Verwendungen, Verbreitung, Weiterleitung sowie das Drucken oder Kopieren dieser Mail und ihrer verknüpften Anhänge sind strikt untersagt.

 

GOGREEN – Klima schützen mit der Deutschen Post

Bitte denken Sie über Ihre Verantwortung gegenüber der Umwelt nach, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken.