Von: Joachim Lindenberg <****@lindenberg.one>
Gesendet: 13.03.2025 15:54
An: <REFERAT22@bfdi.bund.de>
Betreff: AW: Datenschutz bei der Erbringung von Postdienstleistungen # 22-243 II#4442
Sehr geehrte ***************,
ich habe mir die Mail vom 19.02., und ich vermute, Sie meinen die von 17:40, gerade noch einmal angesehen.
Kundenkonto: "DHL behält sich das Recht vor, ein inaktives Kundenkonto zusammen mit den zugehörigen Aktivitäten und Daten zu löschen, wenn es in einem Zeitraum von zwei Jahren nicht verwendet wurden". Das Recht auf Vergessen ist kein Recht des Verantwortlichen sondern eine Verpflichtung. Ich frage mich warum nicht gelöscht wurde, kann mich jedenfalls nicht an eine Nutzung erinnern. Und die Speicherdauern gehört in jedem Fall zu den Angaben nach Artikel 15 Abs. 1 DSGVO, der Hinweis „Auf unsere Datenschutzhinweise wird verwiesen.“ ist nicht erlaubt.
Diese Kritik geht tatsächlich über die Auskunftsbeschwerde hinsichtlich des Löschens hinaus. Allerdings weiß ich mangels Protokoll nicht, wann der letzte Zugriff oder die letzte Verwendung auf das Kundenkonto war. Primär ist hier also die unvollständige Auskunft, erst in zweiter Hinsicht der mögliche Verstoß gegen Artikel 17.
PostDirekt war nach meiner Erinnerung bisher in keiner Auskunft als potentielle oder tatsächliche Herkunft von Daten von DHL erwähnt. Auch ein Abgleich ist nach meiner Auffassung eine Verbeitung im Sinne von Art. 4 Nr. 2 DSGVO. Oder wem gehört denn das Gerät des Zustellers? Etwa der PostDirekt? Muss ich jetzt erst noch die Nachbarn nach der Sendungsnummer fragen?
In diesem Zusammenhang haben Sie gestern das Aktenzeichen 22-243 II#4440 zu meiner Beschwerde wegen fehlenden Informationen genannt. Allerdings ist in diesem Zusammenhang auch völlig unklar, wie derartige Daten beauskunftet werden sollen, wenn mir als nicht-wirklich-Ersatzempfänger die Sendungsnummer gar nicht bekannt ist. Dass die Deutsche Post es nicht kann halte ich für ausgeschlossen, den erforderlichen Nachweis dafür hat sie auch bisher nicht erbracht.
Diese und alle anderen Kritikpunkte der Email vom 19.02.2024 beziehen sich damit zumindest auch auf wiederholt unvollständige Auskünfte, unterstreichen, dass kein vollständiges Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten vorhanden ist oder man bewusst Verarbeitungen rechtswidrig nicht beauskunften will, und gehören nach meiner Auffassung in die Beschwerde 22-243 II#3947.
********** oder die Deutsche Post haben bisher nicht geantwortet.
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: **********************@bfdi.bund.de
> <**********************@bfdi.bund.de> Im Auftrag von
> REFERAT22@bfdi.bund.de
> Gesendet: Donnerstag, 13. März 2025 15:10
> An: 'Joachim Lindenberg' <************@lindenberg.one>
> Betreff: Datenschutz bei der Erbringung von Postdienstleistungen # 22-243
> II#4442
>
> Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
> (BfDI)
> Az.: 22-243 II#4442
>
>
> Sehr geehrter Herr Lindenberg,
>
> bezüglich Ihrer Eingabe vom 19.02.2025 verweise ich auf den beigefügten
> Anhang. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> im Auftrag
> *********************
>
> ***************************************************************
> *****************
> Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
> (BfDI) Referat 22 -Postdienste und Wirtschaftsverwaltung-
>
> Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn
> Fon: 0228-997799-****
> E-Mail: referat22@bfdi.bund.de
> Internet: https://www.bfdi.bund.de
>
> ***************************************************************
> *****************
> Datenschutzerklärung der BfDI:
> Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie
> unter https://www.bfdi.bund.de/datenschutz.
>
> Vertraulichkeitshinweis:
> Dies ist eine vertrauliche Nachricht und nur für den Adressaten bestimmt.
> Sollten Sie diese Nachricht irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte
> sofort den Absender und löschen Sie diese E-Mail.
>
>
>
>