Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Gesendet: 23.01.2025 19:32
An: <REFERAT22@bfdi.bund.de>
Betreff: AW: Ihr Auskunftsersuchen - BfDI 22-243 II#3947
Sehr geehrte ***************,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20.12.2024. Aufgrund aktuell hoher Arbeitsbelastung bitte ich um eine Fristverlängerung von zwei Wochen für die Anhörung bis zum 14.02.2025.
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg
Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Gesendet: Montag, 21. Oktober 2024 21:19
An: 'datenschutz dpdhl' <datenschutz@dhl.com>
Cc: REFERAT22@bfdi.bund.de
Betreff: AW: Ihr Auskunftsersuchen - BfDI 22-243 II#3947
Sehr geehrte **********,
nachrichtlich sehr geehrte ***************,
· ja, in Ihrer Auskunft gib es vereinzelt Angaben nach Artikel 15 Abs. 1 lit. a-h. Aber eben nicht konsequent zu allen Verarbeitungen alle Angaben. Wenn Sie ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten haben, dann darf ich Sie bitten, mir dieses im Rahmen Ihrer Rechenschaftspflichten nach Artikel 5 Abs. 2 eine Kopie zur Verfügung zu stellen. Oder wollen Sie warten bis ich Klage beim Amtsgericht Karlsruhe-Durlach – immerhin eine Art Heimspiel für beide Seiten – einreiche? Spätestens dann sind die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 24. Februar 2022 C-175/20, Rn. 77 und Rn. 81 und 4. Mai 2023 C-60/22 Rn. 53 sowie des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.03.2022, BVerwG 6 C 7.20, Rn. 50 anwendbar.
· Sie haben in der Auskunft zwar die Emails zum Widerspruch beauskunftet, nicht aber eine Eingabe und Nutzung in das entsprechende Verfahren. Daraus schließe ich, dass diese nicht stattgefunden hat oder in der Zwischenzeit gelöscht wurde. Der Hinweis auf „Allerdings kann dieser ohne eine zusätzliche Hürde überschrieben werden und damit eine Neu-Erfassung der Adressdaten erfolgen – auch bei betroffenen Personen, die einen Widerspruch eingelegt haben“ (Seite 3 in https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Kontrollberichte/Post/Kontrollbericht_Deutsche-Post-AG-20230824.pdf?__blob=publicationFile&v=3 ) ist mir gestattet.
· Bei einem neuen Auskunftsersuchen haben Sie vollständig zu beauskunften, nicht auf irgendwelche vorhergehende Korrespondenz zur Nachbesserung des vorhergehenden Bezug zu nehmen. Ich muss mir die Informationen nicht zusammensuchen, auch nichts aus einer früheren Auskunft.
· Hinsichtlich IFG-780/015 II#1212: stimmt nur teilweise. Im Schreiben des BfDI wird mein Name nicht erwähnt, aber Sie hätten nach dem Aktenzeichen googeln können – nicht müssen – und hätten es sofort mir zuordnen können. Spätestens mit meiner Rüge habe ich auch die erforderlichen Angaben nach Artikel 11 Abs. 2 Satz 2 DSGVO gemacht, so dass Sie den Personenbezug herstellen konnten und zur Auskunft Ihres Vorgangs verpflichtet sind. Ich bezweifle auch, dass es zulässig ist, das entsprechende Verfahren schon bei den Angaben nach Artikel 15 Abs. 1 wegzulassen, wenn die Möglichkeit besteht, dass ein Betroffener davon betroffen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg
Von: datenschutz dpdhl <datenschutz@dhl.com>
Gesendet: Monday, 21 October 2024 12:10
An: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Betreff: AW: Ihr Auskunftsersuchen
Guten Tag Joachim Lindenberg,
in unserem Antwortschreiben auf Ihr Auskunftsersuchen sind Angaben nach Artikel 15 Abs. 1 lit. a-h DSGVO aufgeführt. Ebenso bestätigen wir Ihnen, dass unser Unternehmen selbstverständlich ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führt.
Der Widerspruch zur Briefkastenerfassung wurde Ihnen mit E-Mail vom 01.07.2024 bestätigt und war Bestandteil des Schreibens 2024/K-1700.
Zu unseren Ausführungen unter „Dezentrale, streng zweckgebundene Speicherung“ verweise ich auf den bisherigen Schriftwechsel und werde auf Wiederholungen in der Sache verzichten.
Bei dem Anliegen vom 09.02.2023 handelte es sich um ein Auskunftsersuchen von Ihnen (2023/02-2692639, 2023/K-260). Der dazu gespeicherte Schriftwechsel wurde Ihnen mehrfach übersandt und war ebenfalls in den Anlagen des Schreibens 2024/K-1700 enthalten.
Sie reklamieren weiterhin das Fehlen des Schreibens des BfDI mit Aktenzeichen IFG-780/015 II#1212. In genanntem Schreiben sind keine Daten gespeichert, die sich auf Ihre Person beziehen. Daher ist es unseres Erachtens nicht vom Auskunftsanspruch gedeckt.
Mit freundlichen Grüßen
***********
Deutsche Post AG
SNL HR Deutschland
Abteilung Datenschutz
Sträßchensweg 10
53113 Bonn
E-Mail: datenschutz@dhl.com
deutschepost.de
DHL Group
Deutsche Post AG; Sitz Bonn; Registergericht Bonn; HRB 6792
Vorstand: Dr. Tobias Meyer, Vorsitzender; Oscar de Bok, Pablo Ciano, Nikola Hagleitner, Melanie Kreis, Dr. Thomas Ogilvie, John Pearson, Tim Scharwath
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Nikolaus von Bomhard
Dies ist eine Nachricht der Deutsche Post AG und kann vertrauliche, firmeninterne Informationen enthalten. Sie ist ausschließlich für die oben adressierten Empfänger bestimmt. Sind Sie nicht der beabsichtigte Empfänger, bitten wir Sie, den Sender zu informieren und die Nachricht sowie deren Anhänge zu löschen. Unzulässige Veröffentlichungen, Verwendungen, Verbreitung, Weiterleitung sowie das Drucken oder Kopieren dieser Mail und ihrer verknüpften Anhänge sind strikt untersagt.
GOGREEN – Klima schützen mit der Deutschen Post
Bitte denken Sie über Ihre Verantwortung gegenüber der Umwelt nach, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken.
Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Gesendet: Montag, 23. September 2024 14:01
An: datenschutz dpdhl <datenschutz@dhl.com>
Betreff: AW: Ihr Auskunftsersuchen
Sehr geehrte **********,
vielen Dank für Ihre Auskunft. Darin bestehen in meinen Augen einige Ungereimtheiten:
- Ich vermisse konkrete Angaben nach Artikel 15 Abs. 1 lit. a-h zu allen Verarbeitungszwecken. Ihre Angaben sind derart lückenhaft, dass Ihnen das selbst auffallen müsste. Dass Sie kein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten haben ist offensichtlich – oder bestreiten Sie das?
- Ich vermisse den Widerspruch Steckfolgensortierung – Sie haben zwar die Daten gelöscht, aber keinen dauerhaften Widerspruch beauskunftet – wie soll der Widerspruch berücksichtigt werden, wenn er ganz offensichtlich nicht Teil eines Verfahrens ist?
- „Dezentrale, streng zweckgebundene Speicherung“ – das befreit Sie m.E. nicht davon, diese zu beauskunften.
- Sie schreiben im Abschnitt „Da Ihr Anliegen vom 09.02.2023 an die Abteilung Datenschutz zur Bearbeitung und Beantwortung weitergeleitet wurde“ am Ende „Die interne Korrespondenz hierzu enthält keinerlei personenbezogene Daten, die über die Ihnen bereits mitgeteilten Informationen hinausgehen.“ – das wage ich zu bezweifeln, denn die interne Korrespondenz dazu ist schon alleine deswegen weil sie über eine Beschwerde von mir stattfindet als personenbezogene Daten von mir aufzufassen. Ich darf Sie bitten, diese Kommunikation nachzureichen.
- Der deutschen Post liegt ein Schreiben des BfDI mit Aktzenzeichen IFG-780/015 II#1212 vor. Auch wenn der BfD meinen Namen nicht genannt hat ist dieser Vorgang trivial mit öffentlichen Informationen mir zuordenbar: https://fragdenstaat.de/anfrage/steckfolgensortierung-bei-der-deutschen-post/. Ich darf Sie daher bitten, den Vorgang insgesamt nachzureichen.
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg
Von: datenschutz dpdhl <datenschutz@dhl.com>
Gesendet: Freitag, 13. September 2024 16:42
An: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Betreff: Ihr Auskunftsersuchen
Guten Tag Joachim Lindenberg,
gem. Art. 15 (3) DSGVO übersenden wir Ihnen eine Kopie Ihrer personenbezogenen Daten. Das Passwort erhalten Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen mit Schreiben vom heutigen Tag auf dem postalischen Weg zugesandt.
Die Konzerndatenschutzrichtlinie (DPDHL Data Privacy Policy) regelt die konzernweit gültigen Standards der Datenverarbeitung mit einem besonderen Fokus auf so genannte Drittlandtransfers, d.h. Übermittlungen personenbezogener Daten in Länder außerhalb der EU, die kein anerkanntes angemessenes Datenschutzniveau haben. Wenn Sie mehr über die Konzerndatenschutzrichtlinie erfahren möchten, nutzen Sie bitte diesen Link: https://www.deutschepost.de/dam/jcr:32cf32da-0af3-4a47-b607-c45924f0647c/dhlgroup-kurzfassung-konzerndatenschutzrichtlinie-01072023.pdf#
Mit freundlichen Grüßen
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Deutsche Post AG
SNL HR Deutschland
Abteilung Datenschutz
Sträßchensweg 10
53113 Bonn
E-Mail: datenschutz@dhl.com
deutschepost.de
DHL Group
Deutsche Post AG; Sitz Bonn; Registergericht Bonn; HRB 6792
Vorstand: Dr. Tobias Meyer, Vorsitzender; Oscar de Bok, Pablo Ciano, Nikola Hagleitner, Melanie Kreis, Dr. Thomas Ogilvie, John Pearson, Tim Scharwath
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Nikolaus von Bomhard
Dies ist eine Nachricht der Deutsche Post AG und kann vertrauliche, firmeninterne Informationen enthalten. Sie ist ausschließlich für die oben adressierten Empfänger bestimmt. Sind Sie nicht der beabsichtigte Empfänger, bitten wir Sie, den Sender zu informieren und die Nachricht sowie deren Anhänge zu löschen. Unzulässige Veröffentlichungen, Verwendungen, Verbreitung, Weiterleitung sowie das Drucken oder Kopieren dieser Mail und ihrer verknüpften Anhänge sind strikt untersagt.
GOGREEN – Klima schützen mit der Deutschen Post
Bitte denken Sie über Ihre Verantwortung gegenüber der Umwelt nach, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken.