Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Gesendet: 17.03.2023 12:31
An: '*********, HR D, DatS, KA' <***********@dpdhl.com>
Betreff: AW: Auskunftsersuchen

 

Sehr geehrter **********,

bekomme ich darauf noch eine Antwort oder muss ich Beschwerde einreichen?

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Gesendet: Freitag, 10. März 2023 16:30
An: '*********, HR D, DatS, KA' <***********@dpdhl.com>
Betreff: AW: Auskunftsersuchen

 

Sehr geehrte **********,

weder im §39 Postgesetz noch in der Gesetzesbegründung finde ich etwas, dass dadurch das Auskunftsrecht der betroffenen Person eingeschränkt wird. Auch eine mögliche Profilbildung berechtigt m.W. nicht, Daten von der Auskunft auszunehmen. Vielmehr ist diese Möglichkeit und das Bewusstwerden der betroffenen Person darüber durch Erwägungsgrund 63 ausdrücklich gedeckt. Insofern hat m.E. der Auskunftsanspruch nach Artikel 15 DSGVO Anwendungsvorrang nach Unionsrecht, außer die Zusammenführung ist technisch unmöglich, dann gilt m.E. Artikel 11 DSGVO, oder Sie nennen ein Gesetz das die Voraussetzungen in Artikel 23 DSGVO erfüllt. Ich darf Sie also erneut bitten, darzustellen warum die Zusammenführung technisch unmöglich ist oder meinen Auskunftsanspruch zu erfüllen.

Ich darf Sie außerdem bitten, mir alle bei Ihnen elektronisch vorhandenen Dokumente zu meiner Beschwerde zu beauskunften.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

Von: *********, HR D, DatS, KA <***********@dpdhl.com">***********@dpdhl.com>
Gesendet: Freitag, 10. März 2023 11:55
An: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Betreff: AW: Auskunftsersuchen

 

Guten Tag Joachim Lindenberg,

 

das Beispiel „Internetmarke“ sollte als Erläuterung für die  Ausnahme des grundsätzlichen Suchkriteriums „postalische Adresse“ dienen.

Was technisch möglich wäre, muss auch rechtlich zulässig sein: einer Zusammenführung von Sendungsdaten pro Kunde steht § 39 Abs 3 Postgesetz entgegen. Daher ist eine Auskunft– wie bereits beschrieben - ausschließlich einzelfallbezogen über die Sendungsnummer bei Paketen und Briefen mit Zusatzleistungen möglich.

Unser Antwortschreiben auf die Eingabe 22-243 II#3748 ist Herrn ***** bereits zugegangen.

 

Mit freundlichen Grüßen

***********

 

Deutsche Post AG

SNL HR Deutschland

Abteilung Datenschutz, 46-8

Kriegsstr. 100

76133 Karlsruhe

 

E-Mail: ***********@dpdhl.com">***********@dpdhl.com

www.deutschepost.de

 

Deutsche Post AG; Sitz Bonn; Registergericht Bonn; HRB 6792

 

Vorstand: Dr. Frank Appel, Vorsitzender, Oscar de Bok, Pablo Ciano, Nikola Hagleitner, Melanie Kreis, Dr. Tobias Meyer, Dr. Thomas Ogilvie, John Pearson,Tim Scharwath

 

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Nikolaus von Bomhard

 

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