Von: *********, HR D, DatS, KA <***********@dpdhl.com>
Gesendet: 10.03.2023 11:55
An: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Betreff: AW: Auskunftsersuchen

 

Guten Tag Joachim Lindenberg,

 

das Beispiel „Internetmarke“ sollte als Erläuterung für die  Ausnahme des grundsätzlichen Suchkriteriums „postalische Adresse“ dienen.

Was technisch möglich wäre, muss auch rechtlich zulässig sein: einer Zusammenführung von Sendungsdaten pro Kunde steht § 39 Abs 3 Postgesetz entgegen. Daher ist eine Auskunft– wie bereits beschrieben - ausschließlich einzelfallbezogen über die Sendungsnummer bei Paketen und Briefen mit Zusatzleistungen möglich.

Unser Antwortschreiben auf die Eingabe 22-243 II#3748 ist Herrn ***** bereits zugegangen.

 

Mit freundlichen Grüßen

***********

 

Deutsche Post AG

SNL HR Deutschland

Abteilung Datenschutz, 46-8

Kriegsstr. 100

76133 Karlsruhe

 

E-Mail: ***********@dpdhl.com

www.deutschepost.de

 

Deutsche Post AG; Sitz Bonn; Registergericht Bonn; HRB 6792

 

Vorstand: Dr. Frank Appel, Vorsitzender, Oscar de Bok, Pablo Ciano, Nikola Hagleitner, Melanie Kreis, Dr. Tobias Meyer, Dr. Thomas Ogilvie, John Pearson,Tim Scharwath

 

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Nikolaus von Bomhard

 

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