Von: Joachim Lindenberg <***@lindenberg.one>
Gesendet: 25.08.2024 20:34
An: <REFERAT22@bfdi.bund.de>
Betreff: AW: Akteneinsicht # 22-244 II#1103

 

Sehr geehrte ***************,
einen Nachtrag: sollte sich DPD begründet - und zwar konkret begründet,
nicht nur auf die Floskel - auf die Geheimhaltung von Betriebsgeheimnissen
berufen, dann ist nach der einschlägigen Kommentierung und Rechtsprechung
kein Weglassen von Informationen zulässig sondern lediglich eine Schwärzung.
Aber eigentlich wissen Sie das, denn der BfDI handhabt das ebenso.
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg


> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Joachim Lindenberg <***@lindenberg.one>
> Gesendet: Freitag, 23. August 2024 15:29
> An: REFERAT22@bfdi.bund.de
> Betreff: AW: Akteneinsicht # 22-244 II#1103
>
> Sehr geehrte ***************,
>
> vielen Dank für Ihre Schreiben vom 26.07.2024 und vom 07.08.2024. Es freut
> mich, dass Sie die Rechtswidrigkeit der Auskunft vom 11.02.2022
> feststellen.
>
> Es überrascht mich allerdings, dass Sie das gleiche bei der Auskunft vom
> 14.03.2024 nicht tun und dabei der absurden Darstellung von DPD folgen.
> Insbesondere schreiben Sie: "Bei der von lhnen angesprochenen Aufstellung"
> handele es sich um eine Bildschirmkopie des DPD-internen lT-Systems. Die
> dort enthaltenen Informationen seien betriebsinterne, rein technische
> lnformationen, mit denen das Unternehmen die eigene Leistungserbringung
> intern organisiere."
>
> Im Bild aus Anlage 1 der Stellungnahme vom 24.05.2024 ist oben links die
> Sendungsnummer zu sehen. DPD fasst dabei die Sendungsnummer
> offensichtlich nicht als personenbezogenes Datum auf. Das halte ich für
> abwegig, denn die Sendungsnummer identifiziert eine Sendung und damit
> einen Sender und einen Empfänger, und ist damit ein indirekt
> personenidentifizierendes Merkmal im Sinne von Artikel 4 Nr. 1 DSGVO
> zumindest dann, wenn es sich bei Sender oder Empfänger um eine natürliche
> Person und damit einen Betroffenen handelt. Auch die unter dieser
> Sendungsnummer erfassten Ereignisse sind damit (indirekt)
> personenbezogene Daten. Ich sehe das ganz analog zur Entscheidung des
> EuGH, dass IP-Adressen personenbezogene Daten sind.
>
> Für die Pflicht zur Auskunft ist es unerheblich ob DPD diese Ereignisse
> als
> intern oder nicht klassifiziert, Betroffene haben einen Anspruch auf
> Auskunft
> aller Daten die Gegenstand der Verarbeitung sind. Diese Daten sind auch
> erforderlich zum Verständnis, denn ohne diese Ereignisse ist die mir
> mitgeteilte Behauptung des Zustellers, er habe mich mehrfach nicht
> angetroffen - oder wahrscheinlicher: weil er unter Zeitdruck stand hat er
> beim
> Klingeln nur 2 Sekunden gewartet oder gar nicht erst geklingelt - für mich
> als
> Betroffener nicht überprüfbar. Ich sehe auch nicht, dass bei der
> Darstellung
> Rechte anderer im Sinne von Artikel 15 Abs. 4 beeinträchtigt werden. Die
> Logistikkette als Betriebsgeheimnis überzeugt jedenfalls mich nicht, und
> Amazon und DHL machen sie jedenfalls transparenter als DPD. Der Vergleich
> mit der analogen Welt hinkt schon allein daran, dass auf die analoge Welt
> die
> DSGVO ganz überwiegend nicht anwendbar ist, und das auch deswegen weil
> in der analogen Welt das Ungleichgewicht von Verantwortlichen und
> Betroffenen nicht so ausgeprägt ist. Die Erwägungsgründe 4, 6, und weitere
> der DSGVO sprechen eine klare Sprache.
>
> Es bleiben in meinen Augen nur zwei Interpretationen: diese
> personenbezogenen "Sendungsdaten" sind bei DPD noch vorhanden, fehlen
> aber rechtswidrig in der Kopie nach Art. 15 Abs. 3. Oder aber, und die
> Stellungnahme von DPD legt das nahe, diese Daten sind von den noch
> vorhandenen Sendungsdaten unterschiedlich, nicht mehr vorhanden, und
> damit ist die Tabelle in der Auskunft unter b) falsch und verstößt damit
> gegen
> Art. 15 Abs. 1. Es ist mir nicht gelungen, das mit Herrn ***** zu klären,
> was
> meine Beschwerde auch zu dieser Auskunft begründet. Es ist nach Artikel 15
> Abs. 2 DSGVO die Pflicht von DPD, ggfs. die Korrektheit der Auskunft zu
> beweisen.
>
> Sollte ich mich nicht verständlich ausgedrückt haben bitte ich um
> entsprechende Mitteilung. Ich bitte außerdem um eine Empfangsbestätigung
> dieser Nachricht.
>
> Vielen Dank und viele Grüße
> Joachim Lindenberg
>
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