Von: Joachim Lindenberg <***@lindenberg.one>
Gesendet: 16.08.2023 16:05
An: <REFERAT22@bfdi.bund.de>
Betreff: AW: Datenschutz bei der Erbringung von Postdienstleistungen # 22-244 II#1103
Anlagen: AW: Versandmitteilung zu Ihrer Bestellung 72268, AW: [EXTERN] AW: Versandmitteilung zu Ihrer Bestellung 72268, AW: [EXTERN] AW: Versandmitteilung zu Ihrer Bestellung 72268
Sehr geehrte ***************,
das war für mich nicht erkennbar, da die Auskunft erstellt wurde, bevor ich
Ihre Email erhalten habe und obendrein die Auskunft nicht wie sonst üblich
chronologisch rückwärts ist. Ich nehme also an, Sie beziehen sich auf die
Stellungnahme von dpd vom 24.05.2023? Aus welchem Grund sind in meiner
Auskunft ganze Sätze und sogar Paragraphen geschwärzt? Bitte erklären Sie
mir diese oder schicken Sie mir eine Kopie in der nur Eigennamen geschwärzt
sind.
Zu 1. "Dieser Aspekt wurde von uns so bisher nicht näher betrachtet." fällt
mir nur ein, dass das eigentlich eine klare Anforderung in Artikel 12 Abs. 1
DSGVO ist und damit für alle Betroffenenrechte gilt. Ich empfehle meinen
Kunden immer, die Verständlichkeit mit realen Betroffenen zu testen.
Äußerst fragwürdig erscheinen mir die Ausführungen zu 3. "Diese
Paketinformation wurde vom Versender und den an uns übermittelten,
vorauseilenden Informationen, übertragen. Da es sich hierbei um eine
generelle Information des Versender handelt, welcher mit dem Empfänger in
einem Vertragsverhältnis steht, gehen wir davon aus, dass dem Empfänger
diese Information bereits bei der Bestellung bekannt ist." - ich halte diese
Annahme für rein spekulativ und selbst wenn sie in manchen Fällen zutreffen
sollte berechtigt sie nicht, diese Informationen in einer Auskunft
wegzulassen und sie sollte auch sonst aus Gründen der Transparenz zusammen
mit der Herkunft dargestellt werden. Ich habe jedenfalls nicht die
Zustellung an Nachbarn verboten sondern freue mich im Gegenteil, wenn diese
Sendungen entgegennehmen. Vielleicht wollte der Versender auch nur
klarstellen, dass eine Ablage vor dem Haus - wie ich sie leider schon
mehrfach erlebt habe - ausgeschlossen sein soll.
Darüberhinaus habe ich weder die Informationen entsprechend Anlage 1 oder
Anlage 2 im Zusammenhang mit der Lieferung über die Sendungsverfolgung oder
als Teil meiner Auskunft gesehen. Hat dpd da inzwischen nachgebessert oder
sehen die Mitarbeiter mehr als die betroffenen Kunden? Meine Kundenansicht
im Dezember 2022 war das jedenfalls nicht. Auch habe ich vollständige
Sendungsdaten und damit Zugang zur Information, dass man mich angeblich -
mein Kalender sagt das Gegenteil - nicht angetroffen habe, erst durch
Nachfrage beim Versender erhalten. Und da der Bote nie geklingelt hat
erschien mir das Veranlassen einer dritten Zustellung unsinnig.
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: **********************@bfdi.bund.de
<**********************@bfdi.bund.de> Im Auftrag von REFERAT22@bfdi.bund.de
Gesendet: Mittwoch, 16. August 2023 13:15
An: '***@lindenberg.one' <***@lindenberg.one>
Betreff: WG: Datenschutz bei der Erbringung von Postdienstleistungen #
22-244 II#1103
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
(BfDI)
Az.: 22-244 II#1103
Sehr geehrter Herr Lindenberg,
die betreffende Stellungnahme von DPD liegt Ihnen bereits vor, diese haben
Sie im Rahmen der vom BfDI zuletzt an Sie erteilten Auskunft nach Art. 15
DSGVO in Kopie erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
*********************
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
(BfDI) Referat 22 -Postdienste und Wirtschaftsverwaltung-
Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn
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