Von: Joachim Lindenberg <*********@lindenberg.one>
Gesendet: 08.04.2026 08:54
An: <poststelle@lfdi.bwl.de>
Betreff: AW: EXTERN: AW: EXTERN: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO - LfDIAb3-4400-337/10 Amtsgericht Durlach

 

Sehr geehrter ***************, sehr geehrte Damen und Herren,

 

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 1.4.2026.

 

Ich kann nicht nachvollziehen, was Sie mit „… Ihr ursprüngliches Anliegen vom 15. Januar 2026 erledigt hat“ ausdrücken wollen.  Ich habe die Beschwerde vom 15.01.2026 zu keinem Zeitpunkt modifiziert und sehe auch keinen Anlass, die Beschwerde vom 15.01.2026 (unten) zurückzuziehen, denn ich war gezwungen, mein Auskunftsersuchen in Schriftform – unmittelbar nach Einreichen der Beschwerde vom 15.01.2026 – einzureichen und habe das angestrebte Ziel, eine vollständige elektronische Kopie nach Art. 15 Abs. 3 Satz 3 DSGVO zu erhalten bis heute nicht erreicht, denn beide Anläufe des Amtsgerichts waren sowohl unvollständig als auch auf Papier.

 

Dass das Amtsgericht sowohl bei elektronischer als auch schriftlicher Antragsstellung Probleme mit einer angemessenen Identifizierung hat ergibt sich dann aus dem weiteren Verlauf den Sie meiner Email vom 19.02.2026 entnehmen können. Immerhin hat man sich anscheinend davon überzeugen lassen, dass die Forderung nach einer Ausweiskopie sinnlos ist. Dass man darauf bei anderen Betroffen verzichten würde wage ich zu bezweifeln, eine Klarstellung der Auffassung des LfDI oder der DSK vermisse ich schon lange.

 

Von den drei aufgezählten Verfahren sind zwei abgeschlossen, eines noch offen. Dass davon die Verantwortlichkeit abhängt wäre mir neu, lediglich Ihre Aufsicht ist durch Art. 55 Abs. 3 DSGVO beschränkt. Worin genau diese Beschränkungen liegen muss sich wohl noch zeigen (vgl. Anmerkung Brink/ Bäßler zu EuGH Urt. v. 24.3.2022 – C-245/20, NVwZ 2022, 625), aber das Amtsgericht hat bisher nicht vorgetragen, dass oder wodurch die „justitielle Tätigkeit“ berührt sei.

 

Selbstverständlich dürfen Sie meinen Namen und Adresse gegenüber dem Amtsgericht nennen, zumal ich bei beiden Beschwerden das Amtsgericht bereits auf cc hatte und dem Amtsgericht damit bekannt ist, dass ich Beschwerde eingereicht habe.

 

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

 

 

 

Von: Joachim Lindenberg <*********@lindenberg.one>
Gesendet: Donnerstag, 15. Januar 2026 15:32
An: poststelle@lfdi.bwl.de
Cc: 'Rieder, Heike (AG Karlsruhe Durlach)' <Heike.Rieder@AGKarlsruhe-Durlach.justiz.bwl.de>
Betreff: AW: EXTERN: AW: EXTERN: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beschwere ich mich nach Art 77 DSGVO über das Amtsgericht Karlsruhe-Durlach. Das Amtsgericht Karlsruhe-Durlach verweigert mir einen elektronischen Antrag auf Auskunft, obwohl diese in Art. 15 Abs. 3 Satz 3 erwähnt ist. Die Schriftform ist auch weder eine Vereinfachung im Sinne von Art. 12 Abs. 2 Satz 2 noch ein geeignetes Mittel zur Identitätsprüfung im Sinne von Art. 12 Abs. 6 DSGVO. Der Emailwechsel zwischen dem Amtsgericht und mir ist unten wiedergegeben.

Ich bitte um eine Eingangsbestätigung mit Aktenzeichen.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

 

Von: Joachim Lindenberg <*********@lindenberg.one>
Gesendet: Dienstag, 13. Januar 2026 13:54
An: 'Rieder, Heike (AG Karlsruhe Durlach)' <Heike.Rieder@AGKarlsruhe-Durlach.justiz.bwl.de>
Betreff: AW: EXTERN: AW: EXTERN: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO

 

Sehr geehrte Frau Rieder,

Ihre Behauptung wird durch Wiederholung nicht richtiger, zum einen, weil Sie die Identität der Email sehr wohl überprüfen können, zum anderen haben Sie nicht dargestellt, warum ein schriftlicher Antrag mit Anschrift geeignet sein sollte, die Identität festzustellen. Den kann man sogar leichter fälschen als eine Email.

Ich kann Ihnen gerne geeignete Identifikationsverfahren vorschlagen, aber dazu müssten Sie die Bereitschaft andeuten, Ihre rechtswidrige Position zu überdenken.

Aber wenn das unten Ihr letztes Wort sein sollte, dann werde ich umgehend Beschwerde oder Klage einreichen.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

 

Von: Rieder, Heike (AG Karlsruhe Durlach) <Heike.Rieder@AGKarlsruhe-Durlach.justiz.bwl.de>
Gesendet: Dienstag, 13. Januar 2026 10:52
An: Joachim Lindenberg <*********@lindenberg.one>
Betreff: AW: EXTERN: AW: EXTERN: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO

 

Sehr geehrter Herr Lindenberger,

 

Kommunikation in elektronischer Form ist möglich, wenn sich der Absender eindeutig identifizieren lässt. Bei einer einfachen E-Mail ist dies nicht gewährleistet.

 

Bitte reichen Sie den Antrag schriftlich ein unter Angabe einer Anschrift, an die wir die Auskunft übermitteln können.

 

Eine Auskunft per einfacher E-Mail wird nicht erfolgen.

 

Mit freundlichen Grüßen  

 

Rieder

Datenschutzbeauftragte

 

Von: Joachim Lindenberg <*********@lindenberg.one>
Gesendet: Dienstag, 13. Januar 2026 10:47
An: Rieder, Heike (AG Karlsruhe Durlach) <Heike.Rieder@AGKarlsruhe-Durlach.justiz.bwl.de>
Betreff: EXTERN: AW: EXTERN: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO

 

Phishing-Gefahr: Vorsicht bei Links und Anhängen in externen E-Mails!

 

 

Sehr geehrte Frau Rieder,

Artikel 15 Abs. 3 Satz 3 DSGVO sieht ausdrücklich die elektronische Form einer Auskunft vor. Ich habe auch schon mit dem AG Durlach per Email kommuniziert und auch Anlagen zu einem Verfahren eingereicht, so dass die Identität m.E. darüber gegeben ist.

Welche Zweifel im Sinne von Art. 12 Abs. 6 DSGVO haben Sie an meiner Identität und wie möchten Sie die ausräumen?

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

 

 

Von: Rieder, Heike (AG Karlsruhe Durlach) <Heike.Rieder@AGKarlsruhe-Durlach.justiz.bwl.de>
Gesendet: Dienstag, 13. Januar 2026 10:37
An: *********@lindenberg.one
Betreff: WG: EXTERN: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

 

Ihrem Antrag kann derzeit nicht entsprochen werden.

 

Eine einfache E-Mail genügt nicht den Anforderungen an einen Antrag, der den Absender identifizierbar ausweist.

 

Es wird um erneute Übermittlung des Antrags in schriftlicher Form gebeten.

Mit freundlichen Grüßen

 

Rieder

Datenschutzbeauftragte des Amtsgerichts Karlsruhe-Durlach

 

Von: Amtsgericht Karlsruhe-Durlach (Zivil) <zivil@agkarlsruhe-durlach.justiz.bwl.de>
Gesendet: Montag, 12. Januar 2026 15:18
An: Rieder, Heike (AG Karlsruhe Durlach) <Heike.Rieder@AGKarlsruhe-Durlach.justiz.bwl.de>
Betreff: WG: EXTERN: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO

 

 

 

Von: Amtsgericht Karlsruhe-Durlach (Poststelle) <Poststelle@AGKarlsruhe-Durlach.justiz.bwl.de>
Gesendet: Montag, 12. Januar 2026 12:32
An: Amtsgericht Karlsruhe-Durlach (Zivil) <zivil@agkarlsruhe-durlach.justiz.bwl.de>
Betreff: WG: EXTERN: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO

 

 

 

Von: Joachim Lindenberg <*********@lindenberg.one>
Gesendet: Montag, 12. Januar 2026 12:27
An: Amtsgericht Karlsruhe-Durlach (Poststelle) <Poststelle@AGKarlsruhe-Durlach.justiz.bwl.de>
Betreff: EXTERN: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO

 

Phishing-Gefahr: Vorsicht bei Links und Anhängen in externen E-Mails!

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte leiten Sie diese Email an Ihre(n) Datenschutzbeauftragte(n) weiter. Eine direkte Kontaktadresse habe ich auf Ihrer Webseite (https://amtsgericht-karlsruhe-durlach.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite) nicht gefunden.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

Sehr geehrte(r) Datenschutzbeauftragte(r),

ich möchte eine vollständige Auskunft nach Artikel 15 Abs. 1 und 3 DSGVO.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg