Von: Joachim Lindenberg <*********@lindenberg.one>
Gesendet: 19.02.2026 14:58
An: <poststelle@lfdi.bwl.de>
Cc: <verwaltung@agkarlsruhe-durlach.justiz.bwl.de>
Betreff: WG: EXTERN: AW: Auskunftsantrag Art. 15 DSGVO
Anlagen: Auskunft Art. 15 15.01.2026.pdf, AG Durlach Auskunft 21.01.2026.pdf

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beschwere ich mich über das Amtsgericht Karlsruhe-Durlach wegen unvollständiger Auskunft. Mein Auskunftsersuchen datiert auf den 15.01.2026, eine unvollständige Auskunft kam mit Datum 21.01.2026. Meine Nachfragen, weil diese Auskunft unvollständig ist, wurden ignoriert (unten). Inzwischen ist die Monatsfrist abgelaufen, so dass ich Beschwerde nach Art. 77 DSGVO einreiche. Es fehlen die Angaben nach Art. 15 Abs. 1 lit. a-h ganz oder teilweise und die Datenkopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO. Wäre eine Kopie enthalten, dann wäre die Auskunft auch nicht formgerecht.

Ich bitte um eine Eingangsbestätigung und ein Aktenzeichen.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

 

 

Von: Joachim Lindenberg <*********@lindenberg.one>
Gesendet: Dienstag, 10. Februar 2026 20:46
An: 'Amtsgericht Karlsruhe-Durlach (Verwaltung)' <verwaltung@agkarlsruhe-durlach.justiz.bwl.de>
Betreff: AW: EXTERN: AW: Auskunftsantrag Art. 15 DSGVO

 

Sehr geehrte ******************,

prüfen Sie noch?

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

Von: Joachim Lindenberg <*********@lindenberg.one>
Gesendet: Montag, 26. Januar 2026 07:42
An: 'Amtsgericht Karlsruhe-Durlach (Verwaltung)' <
verwaltung@agkarlsruhe-durlach.justiz.bwl.de>
Betreff: AW: EXTERN: AW: Auskunftsantrag Art. 15 DSGVO

 

Sehr geehrte ******************,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21.01.2026, Aktenzeichen E 15.

Eine vollständige Auskunft ist das nicht. Ich kann das allenfalls als Bestätigung im Sinne von Art. 15 Abs. 1 Satz 1 DSGVO auffassen. Aber da die Angaben nach Art. 15 Abs. 1 lit. a-h ganz oder teilweise fehlen und die Datenkopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO fehlt, ist diese Auskunft nicht vollständig.

Ich fordere Sie auf, zeitnah eine vollständige Auskunft zu erteilen.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

Von: Amtsgericht Karlsruhe-Durlach (Verwaltung) <verwaltung@agkarlsruhe-durlach.justiz.bwl.de>
Gesendet: Donnerstag, 22. Januar 2026 06:14
An: Joachim Lindenberg <
*********@lindenberg.one>
Betreff: AW: EXTERN: AW: Auskunftsantrag Art. 15 DSGVO

 

Guten Morgen Herr Lindenberg,

 

die gewünschte Auskunft wird Ihnen in Kürze zugehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

*********************

Dipl.-Rechtspflegerin (FH) / Verwaltungsleiterin

beim Amtsgericht Karlsruhe-Durlach

 

Amtsgericht Karlsruhe-Durlach

Karlsburgstr. 10

76227 Karlsruhe

 

Tel.: 0721-994-****

Fax: 0721-994-1880

 

 

 

Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Gerichts unter dem Menüpunkt „Service“ / „Informationen zum Datenschutz in der Justiz“. Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch in Papierform.

 

 

 

 

Von: Joachim Lindenberg <*********@lindenberg.one>
Gesendet: Mittwoch, 21. Januar 2026 19:17
An: Amtsgericht Karlsruhe-Durlach (Verwaltung) <
verwaltung@agkarlsruhe-durlach.justiz.bwl.de>
Betreff: EXTERN: AW: Auskunftsantrag Art. 15 DSGVO

 

Phishing-Gefahr: Vorsicht bei Links und Anhängen in externen E-Mails!

 

 

Sehr geehrte ******************,

da Sie nicht geantwortet haben: halten Sie mich inzwischen für ausreichend identifiziert oder erwarten Sie noch die Ausweiskopie?

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

 

 

 

Von: Joachim Lindenberg <*********@lindenberg.one>
Gesendet: Freitag, 16. Januar 2026 10:40
An: 'Amtsgericht Karlsruhe-Durlach (Verwaltung)' <
verwaltung@agkarlsruhe-durlach.justiz.bwl.de>
Betreff: AW: Auskunftsantrag Art. 15 DSGVO

 

Sehr geehrte ******************,

 

vielen Dank für Ihre Email. Da Sie schreiben, *********** habe Ihnen meine Email weitergeleitet, gehe ich davon aus, dass Sie auch über unsere Meinungsverschiedenheit und meine Beschwerde informiert sind.

 

Ich muss Ihnen mitteilen, dass ich auch eine Ausweiskopie weder für geeignet noch für erforderlich halte. Ein Ausweis lag dem Gericht noch nie vor und wurde auch nicht kopiert, eine Überprüfung ist daher nicht möglich. Auch könnte irgendwer in meinem Umfeld eine Kopie anfertigen, jedermann könnte – bis auf die Gültigkeitsdauer und die von Ihnen nicht erbetene Seriennummer – eine Fälschung mit den Angaben auf meinem Blog herstellen. Mir ist nicht bekannt, dass es eine Rechtsgrundlage gibt, die Ihnen die Überprüfung der Gültigkeitsdauer ermöglicht, jedenfalls werden Verwaltungsaufgaben der Zivilgerichte in §34 Abs. 4 BMG nicht erwähnt. Weder Ihre Email noch Ihre Datenschutzerklärung enthält dazu Informationen nach Artikel 13 DSGVO.

 

Der Bayerische Landesdatenschutzbeauftragte schreibt zu diesem Thema „Die Anforderung einer Ausweiskopie ist aus datenschutzrechtlicher Sicht regelmäßig nicht erforderlich.“ Die Bundesbeauftragte schreibt „Das BMI hat nicht ausreichend dargelegt, inwiefern begründete Zweifel an Ihrer Identität bestehen oder daran, dass es sich um Ihre personenbezogenen Daten handelt.“ Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen betont in einer Entscheidung auch den Aspekt des Missbrauchs aus dem Umfeld. Ein Bescheid des Landesbeauftragten Baden-Württemberg liegt mir dazu nicht vor, ich kann aber aus Textbausteinen in mehreren Verfahren erkennen, dass er sich mit dieser Problematik bisher nicht ausreichend auseinandergesetzt hat.

 

Tatsächlich betrachte ich meine Identität für ausreichend nachgewiesen, durch Faxe mit Schriftsätzen, zugehörige Emails mit Anlagen, und dass ich auf die Ladung vom 02.05.2025 an meine auf den Schriftsätzen angegebene Anschrift zur mündlichen Verhandlung am 25.09.2025 erschienen bin, alles zu finden im Verfahren 2 C 51/25. Wenn Sie das anders sehen, bitte ich um eine entsprechende Begründung.

 

Was die von Ihnen angesprochene Übermittlung von personenbezogenen Daten per Email angeht: ich weiß, dass mein Server den Stand-der-Technik erfüllt (zum Stand-der-Technik z.B. Lindenberg „Sichere Kommunikation per E-Mail“, DuD 2024, 726-732 m.w.N., abrufbar über https://blog.lindenberg.one/TopicEmailSicherheit). Ob der Emailserver der Justiz Baden-Württemberg den Stand-der-Technik erfüllt können Sie gerne mit meinem ebenfalls dort verlinkten Test herausfinden. Das erscheint mir auch sinnvoll im Hinblick darauf, dass Sie dann die Auskunft ohne zusätzliche Inhaltsverschlüsselung per Email schicken könnten.

 

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

Von: Amtsgericht Karlsruhe-Durlach (Verwaltung) <verwaltung@agkarlsruhe-durlach.justiz.bwl.de>
Gesendet: Freitag, 16. Januar 2026 06:13
An:
*********@lindenberg.one
Betreff: Auskunftsantrag Art. 15 DSGVO

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

 

durch die Datenschutzbeauftragte des Amtsgerichts Karlsruhe-Durlach wurde mir Ihre e-Mail sowie das gestern übersandte Fax zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

Gerne möchten wir Ihnen die begehrte Auskunft gem. Art. 15 DSGVO erteilen.

 

Um missbräuchliche Auskunftsbegehren zu verhindern, bitte ich um Übersendung einer Kopie Ihres Ausweisdokuments.

Aus dieser wird Ihr Name, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift, sowie die Gültigkeitsdauer des Ausweisdokuments benötigt.

Die restlichen Daten können Sie gerne schwärzen.

 

Die Übermittlung kann gerne per e-Mail, per Fax oder postalisch erfolgen.

Wobei die Übermittlung personenbezogener Daten per e-Mail bedenklich erscheint.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

*********************

Dipl.-Rechtspflegerin (FH) / Verwaltungsleiterin

beim Amtsgericht Karlsruhe-Durlach

 

Amtsgericht Karlsruhe-Durlach

Karlsburgstr. 10

76227 Karlsruhe

 

Tel.: 0721-994-****

Fax: 0721-994-1880

 

 

 

Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Gerichts unter dem Menüpunkt „Service“ / „Informationen zum Datenschutz in der Justiz“. Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch in Papierform.