Von: Joachim Lindenberg <**************@lindenberg.one>
Gesendet: 19.03.2023 10:18
An: <datenschutz@telekom.de>,<REFERAT24@bfdi.bund.de>,<************@bfdi.bund.de>
Betreff: AW: Kaufland mobil - BM Auskunft nach Artikel 15 Absatz 1 und 3 DSGVO - BfDI : 24-193-1 II#4637
Anlagen: Telekom 14.03.2023 Seiten 1,50-61.pdf, Re: [#1237471] - Auskunft nach Artikel 15 DSGVO + Rechnungen

 

Sehr geehrte Frau ******* beim BfDI,

sehr geehrte Damen und Herren bei Kaufland-Mobil bzw. Telekom,

 

gestern fand ich einen Brief der Telekom im Briefkasten, 61 Seiten, darin enthalten

  1. Anschreiben,
  2. Wahrscheinlich eine Kopie der alten Auskunft,
  3. Vertragszusammenfassungen, AGB, Leistungsbeschreibung, Preisliste,
  4. Eine Stellungnahme vom 08.03.2023, in der Angaben zu Postident, Standort- und Verkehrsdaten, sowie zur Kommunikationshistorie enthalten sind.

 

Da mein Emailserver obligatorische und zum BfDI qualifizierte Transportverschlüsselung  verwendet füge ich einen Scan von A und D bei. Dass der Datenschutz der Telekom da Defizite hat habe ich in meiner Beschwerde vom 17.03.2023 geschrieben und nehme das Risiko erstmal in Kauf.

 

Die Auskunft ist trotz der Ergänzungen immer noch nicht richtig:

1.       Ein Brief mit Papier entspricht nicht der Formerfordernis von Artikel 15 Abs. 3 Satz 3. Ich kann vermuten, dass dieser Brief ein Ausdruck der Email über das Email-Encryption-Gateway ist, aber sicher bin ich mir nicht, da ich darauf nicht zugreifen konnte.

2.       Die Angaben zu Postident sind unvollständig oder nicht richtig, der Link https://postident.deutschepost.de/user/start?caseid=K2RR525ZVW8R funktioniert nicht, auch stellt das keine Kopie im Sinne von Artikel 15 Abs. 3 dar, und es fehlen nach wie vor vollständige Informationen zu Postident nach Art. 15 Abs. 1. Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass ich Informationen nicht zusammensuchen muss.

3.       Es fehlen immer noch die Standortdaten. Auffällig ist, dass ich nach Standortdaten (§ 3 Nr. 56 TKG) frage, die nach § 176 Abs. 4 und Abs. 1 TKG vier Wochen aufbewahrt werden müssen, die Telekom dagegen allgemein von Verkehrsdaten (§3 Nr. 70 TKG, §176 Abs. 2 und 3) schreiben und für die nach §176 Abs. 1 TKG eine Aufbewahrungsdauer von zehn Wochen gilt. Und auch wenn Sie die Daten nicht für Abrechnungszwecke brauchen, sind Sie doch aufgrund von § 176 TKG verpflichtet, diese Daten aufzubewahren und dann auch zu beauskunften, denn in § 177 Abs. 2 TKG steht zwar eine Zweckbindung, die setzt aber das Auskunftsrecht nicht außer Kraft, dazu bedürfte es eines Gesetzes nach Art. 23 DSGVO von dem ich nichts weiß. Die sonstigen Ausführungen der Telekom sind damit nur abwegig.

4.       Es fehlen immer noch Maßnahmenpläne nach § 58 Abs. 2 TKG. Nur in einem Fall habe ich überhaupt eine relevante Information bekommen, bei allen übrigen Meldungen von Ausfällen kam nichts.

5.       Es fehlen immer noch Rechnungen und Buchhaltungen aus der die Umsatzsteuer hervorgeht. Ich darf bei dieser Gelegenheit eine Email aus meiner Kommunikation mit dem Zahlungsdienstleister Alphacomm beifügen, aus der hervorgeht dass die Umsatzsteuer nicht bei ihm anfällt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Lindenberg

 

Von: Joachim Lindenberg <**************@lindenberg.one>
Gesendet: Donnerstag, 9. Februar 2023 17:30
An: 'Kaufland mobil' <kundenservice@kaufland-mobil.de>; datenschutz@telekom.de
Cc: REFERAT24@bfdi.bund.de; ************@bfdi.bund.de
Betreff: AW: Kaufland mobil - BM Auskunft nach Artikel 15 Absatz 1 und 3 DSGVO - BfDI : 24-193-1 II#4637

 

Sehr geehrte Damen und Herren bei Kaufland-Mobil bzw. Telekom,

sehr geehrte Frau ******* beim BfDI,

 

um das klar auszudrücken: ich habe keine neue Anfrage gestellt, sondern Sie aufgefordert Ihre Auskunft zu vervollständigen, und ich darf vermuten, dass diese Mail aufgrund meiner Beschwerde beim BfDI kam. Ich setzte daher den BfDI auf Kopie, Aktenzeichen 24-193-1 II#4637.

 

Leider sind auch Ihre neuen Ergänzungen wieder unvollständig, ganz abgesehen davon, dass ich von Ihnen eine vollständige Auskunft erwarten darf, ohne die an verschiedenen Stellen oder in verschiedenen Emails aufzusammeln.

 

Auch diese Ergänzungen erfüllen die Anforderungen von Artikel 15 Absatz 1 nicht, denn es fehlen die vorgeschriebenen Angaben nach lit. a – h, und eine Datenkopie nach Absatz 3 fehlt vollständig. Allerdings bestätigen Sie, dass Sie die von mir angemahnten Daten verarbeiten und damit auch, dass Ihre Auskunft vom 17.12.2022 unvollständig und Ihre Behauptung vom 23.12.2022  „Weitere persönliche Daten liegen uns nicht vor“ falsch war.

 

Im Folgenden werde ich nur auf weitere strittige Punkte eingehen:

 

Wann bessern Sie erneut nach?

 

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

 

 

Von: Kaufland mobil <kundenservice@kaufland-mobil.de>
Gesendet: Donnerstag, 9. Februar 2023 12:41
An: Joachim Lindenberg <**************@lindenberg.one>
Betreff: AW: Kaufland mobil - BM Auskunft nach Artikel 15 Absatz 1 und 3 DSGVO

 

Das Bild wurde vom Absender entfernt.

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg, 

vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne beauskunften wir Ihre erneute Anfrage, die Sie via E-Mail an das Konzerndatenschutz-Serviceteam der Deutschen Telekom gerichtet haben. 

 

Angaben und Informationen zum POSTIDENT-Verfahren: 

Nach der Registrierung auf der Webseite von Kaufland mobil erhalten wir den POSTIDENT-Link und die dazugehörige Vorgangsnummer (Transaktions-ID). Wurde das POSTIDENT durchgeführt, erhalten wir von der Deutschen Post eine Rückmeldung, ob es ein positives oder negatives Ergebnis des POSTIDENT-Verfahrens gibt. Wir, die Telekom Deutschland GmbH, haben somit Ihren POSTIDENT-Link, Ihre POSTIDENT-Vorgangsnummer und das POSTIDENT-Ergebnis von Ihnen gespeichert. 

 

Zustimmung zur Kontaktaufnahme durch die Telekom Deutschland GmbH (Opt-In): 

Am 30.11.2022 um 11:49 Uhr wurde uns übermittelt, dass Sie im Zuge der Registrierung Ihres Starterpakets (Rufnummer ************) online auf der Webseite von Kaufland mobil (https://www.kaufland-mobil.de) zugestimmt haben, dass wir Ihre Vertragsdaten zur individuellen Kundenberatung verwenden dürfen. Sie haben grundsätzlich jederzeit die Möglichkeit, dieser Einwilligung zu widersprechen. Im Kundenportal unter "Meine Daten \ Einwilligungen" können Sie dies auch selbständig verwalten und den genauen Wortlaut der Einwilligungsklausel nachlesen.  

 

Rechnungen, Zahlungen und Guthaben: 

Wir hatten Sie bereits informiert, dass es im Prepaid-Bereich keine (z.B. monatliche) Rechnungsstellung gibt, da bereits direkt bei Beauftragung eines Tarifs oder einer Option der entsprechende Betrag von Ihrem Prepaid-Guthabenkonto abgebucht wird. Tätigen Sie eine Online-Aufladung und wünschen darüber eine Rechnung, ist das Unternehmen Alphacomm Solutions B.V. Ihr Ansprechpartner. In Ihrer Aufladehistorie im Kundenportal werden Ihnen alle Online-Aufladungen der letzten sechs Monate aufgelistet (Datum, Uhrzeit und Betrag). Ihr aktuelles zur Verfügung stehendes Guthaben wird Ihnen direkt angezeigt, wenn Sie sich in Ihr Kundenportal einloggen. Den aktuellen Stand Ihres Prepaid-Guthabenkontos können Sie auch bequem per Anruf der Kurzwahl 6060 oder durch Eingabe der Tastenkombination *144# [grüner Hörer] abfragen. 

 

Informationen zu Standortdaten: 

Standortdaten als Teil der Verbindungsdaten (hier Cell-ID) kommen aus den Netzelementen und werden in den Systemen der Rechnungsstellung unverzüglich gelöscht, da sie hier keine Relevanz haben (Anforderung nach TTDSG). 

 

Kommunikation und Störungen: 

Zusätzlich zu den personenbezogenen Daten, die wir von Ihnen gespeichert und in unserer E-Mail vom 17.12.2022 mit dem Betreff "Kaufland mobil - BM Auskunft nach Artikel 15 Absatz 1 und 3 DSGVO" bereits mitgeteilt haben (siehe pdf-Dokumente "Anschreiben_Herr Lindenberg_personenbezogene Daten.pdf" und "Anlage Auskunft Art. 15 Mobilfunk_************.pdf"), haben wir Einsicht in eine Kontakthistorie. In dieser Historie werden sämtliche schriftliche und telefonische Kontaktaufnahmen zwischen Ihnen und dem Kundenservice von Kaufland mobil dokumentiert. Damit kommen wir unserer Dokumentationspflicht nach. Selbstverständlich können Sie eine Auflistung dieser Kontakthistorie beantragen. In diesem Falle würden wir Ihnen zum Zeitpunkt Ihres Auftrags die bisher dokumentierten Einträge zusenden. 

Störungen im Telekommunikationsbereich sind nicht explizit personenbezogen und werden somit auch nicht automatisch in unserem Kundenverwaltungssystem dokumentiert. 

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! 

 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Team von Kaufland mobil 

- Telekom Deutschland GmbH - 

 

Wir sind für Sie da:
Mo. - Sa. von 8:00 - 20:00 Uhr

Ihren Kundenservice erreichen Sie kostenfrei unter: 0800 / 0 02 21 23 aus allen dt. Netzen oder unter 22123 von Kaufland mobil innerhalb Deutschlands

 

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:
kundenservice@kaufland-mobil.de

Telekom Deutschland GmbH
Geschäftsanschrift: Landgrabenweg 151, 53227 Bonn
Postanschrift: Multibrand, PG0707, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn
Konto: Postbank Saarbrücken (BLZ 590 100 66)
Kto.-Nr. 998 042 664
IBAN: DE24 5901 0066 0998 0426 64
SWIFT-BIC: PBNKDEFF

 

Geschäftsführung: Srinivasan Gopalan, Dr. Ferri Abolhassan, André Almeida, Walter Goldenits, Hagen Rickmann, Simone Thiäner, Klaus Werner
Handelsregister: Amtsgericht Bonn HRB 5919
Sitz der Gesellschaft: Bonn
Steuer-Nr.: 205/5777/0518
USt-IdNr.: DE122265872
Gläubiger-ID: DE93ZZZ00000078611