Von: Joachim Lindenberg <***********@lindenberg.one>
Gesendet: 12.05.2023 17:50
An: <POSTSTELLE@bfdi.bund.de>
Cc: <justitiariat@bfdi.bund.de>
Betreff: Anhörung Az.: 16-206 II#1313

 

Sehr geehrter ****************, sehr geehrte Damen und Herren,

 

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10.05.2023.

 

Ich darf Sie bitten, mir vor der Anhörung etwaige Schriftwechsel mit dem BMI in dieser Sache, die mir noch nicht vorliegen, in Kopie zuzusenden – gerne auch per Email mittels qualifizierter Transportverschlüsselung. Ob Sie das als (Teil-)Auskunft nach Artikel 15 DSGVO oder als Akteneinsicht nach §29 VwVfG betrachten überlasse ich Ihnen. Ich darf Sie außerdem bitten, die Anhörungsfrist angemessen zu verlängern bis ich auch diese Dokumente in meine Stellungnahme einbeziehen kann.

 

Außerdem möchte ich Sie fragen, bis wann und – soweit das keiner Geheimhaltungspflicht unterliegt – was Sie dem BMI konkret für die Überprüfung unter Beachtung Ihrer Hinweise aufgeben wollen. Da meine Auskunft unvollständig geblieben ist, möchte ich gerne erneut eine Auskunft einfordern und kann bei dieser Gelegenheit sehen, was davon in der Praxis umgesetzt wurde.

 

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg