Von: ************ (KM) <************@km.kv.bwl.de>
Gesendet: 27.03.2023 16:29
An: ************@lindenberg.one <************@lindenberg.one>
Betreff: Ihre Anfrage zur Nutzung privater Endgeräte

 

Lieber Herr Lindenberg,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Nutzung privater Endgeräte von Lehrkräften. Folgendes können wir Ihnen dazu rückmelden, direkt unter Ihren Fragen:

 

·       Sieht das Kultusministerium darin ein geeignetes Rechtsinstrument nach Artikel 28 Abs. 3 DSGVO? Oder ist der Lehrer gar Verantwortlicher im Sinne der DSGVO?

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Erfüllung des schulischen Erziehungs- und Bildungsauftrages ist die jeweilige Schule verantwortlich im Sinne des Datenschutzes. Art 28 Abs. 3 DSGVO ist in diesem Fall obsolet.

 

·       Wie viele Lehrkräfte nutzen das an wie vielen Schulen?

Darüber liegen dem Kultusministerium keine abschließenden Informationen vor. Es gibt keine zentralen Erhebungen über die Zulassung privater Endgeräte zum dienstlichen Gebrauch. Durch das Programm „Leihgeräte für Lehrkräfte“ innerhalb des Digitalpakts dürfte die Zahl rückläufig sein.

 

·       Hat das Kultusministerium oder haben Schulen irgendwie geprüft, ob die Lehrkräfte verstehen und umsetzen, was in diesem Antrag vereinbart wird?

Die Verantwortung für die Prüfung liegt bei der Schule. Es gibt ein verpflichtendes Fortbildungsmodul für Schulleitungen und Personen der Schulverwaltung zum Thema Datenschutz in der Schule. Diese und weitergehende Fortbildungen sind auch für Lehrkräfte zugänglich.

 

·       Warum wird im Formular Abschnitt "Ich habe folgende Sicherheitsmaßnahmen realisiert" nicht konkret nach Festplattenverschlüsselung und nach der Verwendung eines starken Passworts zur Anmeldung am Gerät gefragt?

Die Vorgabe, eine Verschlüsselung  der Datenträger beim Einsatz mobiler Endgeräte zu nutzen, ergibt sich aus der einschlägigen Verwaltungsvorschrift. Diese ist bindend für öffentliche Schulen. Lehrkräfte sind somit ohnehin verpflichtet, u.a. Festplatten zu verschlüsseln.

 

·       Warum sollen/müssen überhaupt private Geräte verwendet werden?

Es gibt verschiedene Gründe für den Einsatz privater Endgeräte zum dienstlichen Zweck. Unter anderem nutzen Lehrkräfte ihre privaten Endgeräte auf eigenen Wunsch für verschiedene Anwendungen (zum Beispiel ein Notebook), zusätzlich zu den dienstlichen Endgeräten.

 

Wir hoffen, Ihnen damit weiterzuhelfen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

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MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG

 

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Pressereferentin

Pressestelle

Thouretstraße 6

70173 Stuttgart

 

Telefon +49 711 279-****

 

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www.km-bw.de

 

 

 

 

 

 

 

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Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Kultusverwaltung Baden-Württemberg, insbesondere Informationen gem. Art. 13, 14 EU-DSGVO, finden Sie unter https://kultus-bw.de/datenverarbeitung.

 

 

 

Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Gesendet: Mittwoch, 15. März 2023 08:49
An: Kultusministerium (Pressestelle) <pressestelle@km.kv.bwl.de>
Betreff: EXTERN: Nutzung privater Geräte und Auftragsverarbeitung durch Lehrer?

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich habe diese Frage zwar gestern auf FragDenStaat gestellt, aber inzwischen habe ich diese Ihre Emailadresse gefunden und darf sie als Presseanfrage stellen bzw. wiederholen:

 

In https://it.kultus-bw.de/site/pbs-bw-new/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/Dienststellen/it.kultus-bw/Datenschutz%20an%20Schulen%20nach%20neuer%20EU%20DSGVO/dl-rechtsgrundlagen/VwV-Datenschutz-Formular-zur-Anlage-1.docx kann ein Lehrer einen Antrag stellen, seine privaten Geräte zu schulischen Zwecken zu verwenden.

 

·       Sieht das Kultusministerium darin ein geeignetes Rechtsinstrument nach Artikel 28 Abs. 3 DSGVO? Oder ist der Lehrer gar Verantwortlicher im Sinne der DSGVO?

·       Wie viele Lehrkräfte nutzen das an wie vielen Schulen?

·       Hat das Kultusministerium oder haben Schulen irgendwie geprüft, ob die Lehrkräfte verstehen und umsetzen, was in diesem Antrag vereinbart wird?

·       warum wird im Formular Abschnitt "Ich habe folgende Sicherheitsmaßnahmen realisiert" nicht konkret nach Festplattenverschlüsselung und nach der Verwendung eines starken Passworts zur Anmeldung am Gerät gefragt?

·       warum sollen/müssen überhaupt private Geräte verwendet werden?

 

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

blog.lindenberg.one, Presseausweis anbei