Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Gesendet: 15.03.2023 08:49
An: <pressestelle@km.kv.bwl.de>
Betreff: Nutzung privater Geräte und Auft ragsverarbeitung durch Lehrer?
Anlagen: Presseausweis.png
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe diese Frage zwar gestern auf FragDenStaat gestellt, aber inzwischen habe ich diese Ihre Emailadresse gefunden und darf sie als Presseanfrage stellen bzw. wiederholen:
In https://it.kultus-bw.de/site/pbs-bw-new/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/Dienststellen/it.kultus-bw/Datenschutz%20an%20Schulen%20nach%20neuer%20EU%20DSGVO/dl-rechtsgrundlagen/VwV-Datenschutz-Formular-zur-Anlage-1.docx kann ein Lehrer einen Antrag stellen, seine privaten Geräte zu schulischen Zwecken zu verwenden.
- Sieht das Kultusministerium darin ein geeignetes Rechtsinstrument nach Artikel 28 Abs. 3 DSGVO? Oder ist der Lehrer gar Verantwortlicher im Sinne der DSGVO?
- Wie viele Lehrkräfte nutzen das an wie vielen Schulen?
- Hat das Kultusministerium oder haben Schulen irgendwie geprüft, ob die Lehrkräfte verstehen und umsetzen, was in diesem Antrag vereinbart wird?
- warum wird im Formular Abschnitt "Ich habe folgende Sicherheitsmaßnahmen realisiert" nicht konkret nach Festplattenverschlüsselung und nach der Verwendung eines starken Passworts zur Anmeldung am Gerät gefragt?
- warum sollen/müssen überhaupt private Geräte verwendet werden?
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg
blog.lindenberg.one, Presseausweis anbei