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Gesendet: 07.06.2023 11:58
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Betreff: Ihre Medienanfrage zum Hackerangriff auf Schulen

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

 

zu Ihrer jüngsten Medienanfrage bezüglich des Hackerangriffs auf Karlsruher Schulen kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

 

 

Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Artikel 28 Absatz 3 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

 

Bislang besteht noch Rechtsunsicherheit in Bezug auf das Erfordernis des Abschlusses von Auftragsverarbeitungsverträgen zwischen Schule und Schulträger bei der Administration der Verwaltungsserver durch die Stadt Karlsruhe als Schulträgerin. Zumindest gibt es differierende Auffassungen der Beteiligten.

 

Die auf Landesebene Verantwortlichen tauschen sich hierzu aktuell aus. Eine offizielle Entscheidung wurde noch nicht kommuniziert.

 

Bei zu erwartendem Ergebnis werden die Schulen im Schulbezirk Karlsruhe so schnell als möglich Auftragsverarbeitungsverträge mit der Stadt Karlsruhe abschließen.

 

 

Nutzung privater Geräte

 

Sie sprechen hier einen Bereich an, der das Lehrer- bzw. Pädagogische Netzt betrifft.

Über dieses liegen der Stadt Karlsruhe weder Kenntnisse vor noch hat sie hierauf irgendwelche Zugriffsmöglichkeiten.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Tobias Jüngert
Pressesprecher

Stadt Karlsruhe
Presse- und Informationsamt
Amtsleitung
Rathaus am Marktplatz
76124 Karlsruhe

 

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