Bewerbung beim schwarzen Loch

Das schwarze Loch, so heißt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg bei mir, und einige Leser haben beigepflichtet. Im Mai – wenige Tage nachdem ich eine Untätigkeitsklage gegen das schwarze Loch gewonnen (genaugenommen einvernehmlich erledigt mit Kostentragung durch den Beklagten) habe, wurde ich auf diese Stellenausschreibung aufmerksam und bewarb mich kurzentschlossen:

Bewerbung beim schwarzen Loch

Von: Joachim Lindenberg <******@lindenberg.one>
Gesendet: 25.05.2024 12:49
An: <Personal@lfdi.bwl.de>
Betreff: Bewerbung zu Kennziffer 04-2024

 

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Keber, sehr geehrter Herr Petersen,

am 7.5.2024 habe ich Ihre Mitarbeiter und Kollegen ******************* und *************** getroffen und dabei auch gesagt, ich würde den Landesdatenschutzbeauftragten gerne bei der Durchsetzung der DSGVO unterstützen. Nun hat *********** diese Stellenausschreibung im D64 Vereinsheim verlinkt im Zusammenhang mit der Stellungnahme zu Utiq an deren Erstellung ich beteiligt war.

Mein Engagement für Sicherheit und Datenschutz dürfte bekannt sein. Gerne würde ich nicht nur Beschwerden einreichen sondern tatsächlich mithelfen, das Grundrecht auf Datenschutz zu verwirklichen. Meinen Lebenslauf und Unterlagen finden Sie unter lindenberg.one/lebenslauf.pdf, Arbeitsproben u.a. auf blog.lindenberg.one.

Über ein persönliches Gespräch würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

Eigentlich war völlig klar, dass ich unerwünscht war. Meine Freundin meinte, bestimmt werden sie antworten passt nicht ins Team. Nicht ganz. Ich hole eine Auskunft ein und finde darin neben mir bekanntem ein Anschreiben, einen Vergleich der Bewerber sowie die Dokumentation der Entscheidung finde.

Seltsam, dass man fehlende Zeugnisse bemängelt. Und ich sei nicht auf den Fall fokussiert gewesen. Fehlende Zeugnisse ist ein selbstgemachtes Problem, die und viele weitere Dokumente sind in meinem Lebenslauf verlinkt und sprengen jedes mir bekannte Empfangslimit eines Emailservers. Nicht fokussiert? Naja, über den Tellerrand sehen scheint nicht erwünscht zu sein. Meine Nachfrage liefert:

Begründung der Absage

Von: Personal (LfDI BW) <Personal@lfdi.bwl.de>
Gesendet: 03.09.2024 16:57
An: <******@lindenberg.one>
Betreff: AW: EXTERN: AW: LfDIBB-0557.0-1/33 – Auskunftsanfrage

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

 

gerne haben wir Ihnen die erbetene Auskunft erteilt. Die einhellige Einschätzung des Auswahlgremiums lässt sich gewiss nicht auf konkrete Einzelaussagen zurückführen, sondern spiegelt den Gesamteindruck aus dem Gespräch.

 

In der Stellenausschreibung hatten wir angeboten, die Bewerbungsunterlagen per Mail (auch verschlüsselt) oder per Post zu übermitteln.

 

Selbstverständlich ist es den Bewerbern überlassen, welche Unterlagen sie für den Bewerbungsprozess zur Verfügung stellen. Üblicherweise geschieht dies dadurch, dass die Bewerber ein Anschreiben, einen Lebenslauf und die relevanten Zeugnisse übersenden. Dies ermöglicht den Bewerbern auch, sich konkret mit den Anforderungen der Stelle auseinanderzusetzen und dem potentiellen Arbeitgeber darzustellen, wie sie die Anforderungen konkret erfüllen können.

 

Sie haben sich dafür entschieden, Ihre Bewerbung per Mail zu übermitteln. Ihrem Bewerbungsschreiben vom 25.04.2024 waren keine weiteren Unterlagen angeschlossen. Über einen angegebenen Link konnten wir dann Ihren Lebenslauf herunterladen, was wir auch getan haben. Wir bitten aber um Verständnis, dass wir darüber hinaus keine weiteren Recherchen auf Ihrer Website durchgeführt haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

i.A. ************ | LfDI BW, SG Personal / Stabsstelle Deutsche und Europäische Zusammenarbeit | 0711/615541-**

 

Man recherchiert nicht und clickt nicht auf Links im Lebenslauf? Aber so funktioniert das moderne Leben, es manifestiert sich sogar in Gerichtsurteilen wie Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2024 — 12 SA 1007/23.

Meine Interpretation

Von: Joachim Lindenberg <******@lindenberg.one>
Gesendet: 04.09.2024 08:16
An: 'Personal (LfDI BW)' <Personal@lfdi.bwl.de>
Betreff: AW: EXTERN: AW: LfDIBB-0557.0-1/33 – Auskunftsanfrage

 

Sehr geehrter **********,

auf Links im Lebenslauf zu clicken fällt bei Ihnen also schon unter Recherche?

Dass meine zahlreichen Artikel zu Email-Verschlüsselung auch bei Ihnen nicht verstanden und schon gar nicht umgesetzt wurden ist ja nichts neues. Letztendlich bestätigen Sie mit Ihrer Entscheidung meine Hypothese „dann scheint es am Willen zu fehlen“. Sie haben jetzt zwei Leute ausgewählt, die bei Sicherheitsvorfällen vielleicht besser sind – aber Vorbeugung oder Durchsetzung? Weiterhin Fehlanzeige?

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

Schade, ich hätte gerne die Seite gewechselt. Aber es war eigentlich von vorneherein klar, dass die Bewerbung chancenlos war. Insider des öffentlichen Dienstes wissen, dass engagierte Leute oft nicht erwünscht sind. Gerechnet hatte ich mit – siehe oben – einer Absage der Art passt nicht ins Team. Aber Art und Inhalt der Ausrede ist letztendlich egal.

Meinen Einsatz für den Datenschutz werde ich natürlich fortsetzen. Ich habe die Liste meiner Beschwerden durchgesehen. Nachvollziehbar abschließend bearbeitet hat das schwarze Loch zwei durch Abgabe nach Hessen (Entis) bzw. Berlin (AirBnB). Nicht zuständig – der Idealzustand für jede Behörde. Jeweils eines wurde mangels Rechtshilfeabkommen mit der Schweiz beendet, eines weil ein Auftragsverarbeiter keine Auskunft erteilen muss, und eines wegen meiner ersten Untätigkeitsklage. Die Beschwerde gegen das Ministerium für Inneres und Digitalisierung wird als abgeschlossen geführt obwohl ich protestiert habe – aber halt nicht geklagt habe. An eine Abschlussnachricht zu Megapart kann ich mich nicht erinnern. Bleiben noch so ca. 10 die zu bearbeiten wären, nur zwei davon sind jetzt beim Verwaltungsgericht Stuttgart anhängig: meine Beschwerde gegen die Privatärztliche Verrechnungsstelle Südwest und die gegen Verivox. Die erste Reaktion hinsichtlich meiner Klage wegen Verivox: man findet trotz Eingangsbestätigung keine Verwaltungsakte zum Vorgang. Wenn es einen Zweifel an der Bezeichnung schwarzes Loch gegeben hat — die ist wohl passend.

Dass Beschwerden nicht bearbeitet werden ist kein Problem das nur in Stuttgart existiert, sondern in Deutschland leider die Regel wie 5 Jahre DSGVO: Mangelhafte Durchsetzung auch in Deutschland zeigt. Ich bleibe dran, meine Erfolgsquote zu steigern, auch mit Gerichtsverfahren.

Beschwerden beim schwarzen Loch

Verantwortlicher Aktenzeichen Status der Beschwerde Datum der Beschwerde Aktuellste Informationen (inkl. nach Artikel 77/78) Beschwerdeinhalt bzw. Kommentar

Kommunikation zur Bewerbung

Datum/ZeitSenderEmpfängerThema
25.05.2024 12:49Joachim LindenbergLandesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-WürttembergBewerbung zu Kennziffer 04-2024
20.06.2024 10:11Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-WürttembergJoachim LindenbergBewerbung Informatiker.in (w-m-d); Einladung
24.06.2024 15:58Joachim LindenbergLandesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-WürttembergAW Bewerbung Informatiker.in (w-m-d); Einladung
09.08.2024 08:35Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-WürttembergJoachim LindenbergBewerbung Informatiker in (w_m_d);
12.08.2024 09:07Joachim LindenbergLandesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-WürttembergAW Bewerbung Informatiker.in (w-m-d);
14.08.2024 11:24Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-WürttembergJoachim LindenbergBewerbung Informatiker.in (w-m-d)
15.08.2024 12:38Joachim LindenbergLandesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-WürttembergAW Bewerbung Informatiker.in (w-m-d)
22.08.2024 15:08Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-WürttembergJoachim LindenbergLfDIBB-0557.0-1-33 – Auskunftsanfrage
29.08.2024 11:53Joachim LindenbergLandesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-WürttembergAW LfDIBB-0557.0-1-33 – Auskunftsanfrage
03.09.2024 16:57Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-WürttembergJoachim LindenbergAW EXTERN AW LfDIBB-0557.0-1-33 – Auskunftsanfrage
04.09.2024 08:16Joachim LindenbergLandesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-WürttembergRe EXTERN AW LfDIBB-0557.0-1_33 – Auskunftsanfrage
06.09.2024 12:20Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-WürttembergJoachim LindenbergRe WG EXTERN AW EXTERN AW LfDIBB-0557.0-1_33 – Auskunftsanfrage

Veröffentlicht am 30.10.2024.

© 2024 Joachim Lindenberg. Diese Seite spiegelt meine persönliche Meinung wieder. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Fragen Sie doch einen Anwalt der sich damit auskennt.