Bewerbung beim schwarzen Loch
Das schwarze Loch, so heißt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg bei mir, und einige Leser haben beigepflichtet. Im Mai – wenige Tage nachdem ich eine Untätigkeitsklage gegen das schwarze Loch gewonnen
(genaugenommen einvernehmlich erledigt mit Kostentragung durch den Beklagten) habe, wurde ich auf diese Stellenausschreibung aufmerksam und bewarb mich kurzentschlossen:
Von: Joachim Lindenberg <******@lindenberg.one>
Gesendet: 25.05.2024 12:49
An: <Personal@lfdi.bwl.de>
Betreff: Bewerbung zu Kennziffer 04-2024
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Keber, sehr geehrter Herr Petersen,
am 7.5.2024 habe ich Ihre Mitarbeiter und Kollegen ******************* und *************** getroffen und dabei auch gesagt, ich würde den Landesdatenschutzbeauftragten gerne bei der Durchsetzung der DSGVO unterstützen. Nun hat *********** diese Stellenausschreibung im D64 Vereinsheim verlinkt im Zusammenhang mit der Stellungnahme zu Utiq an deren Erstellung ich beteiligt war.
Mein Engagement für Sicherheit und Datenschutz dürfte bekannt sein. Gerne würde ich nicht nur Beschwerden einreichen sondern tatsächlich mithelfen, das Grundrecht auf Datenschutz zu verwirklichen. Meinen Lebenslauf und Unterlagen finden Sie unter lindenberg.one/lebenslauf.pdf, Arbeitsproben u.a. auf blog.lindenberg.one.
Über ein persönliches Gespräch würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg
Eigentlich war völlig klar, dass ich unerwünscht war. Meine Freundin meinte, bestimmt werden sie antworten passt nicht ins Team
. Nicht ganz. Ich hole eine Auskunft ein und finde darin neben mir bekanntem ein Anschreiben, einen Vergleich der Bewerber sowie die Dokumentation der Entscheidung finde.
Seltsam, dass man fehlende Zeugnisse bemängelt. Und ich sei nicht auf den Fall fokussiert gewesen. Fehlende Zeugnisse ist ein selbstgemachtes Problem, die und viele weitere Dokumente sind in meinem Lebenslauf verlinkt und sprengen jedes mir bekannte Empfangslimit eines Emailservers. Nicht fokussiert? Naja, über den Tellerrand sehen scheint nicht erwünscht zu sein. Meine Nachfrage liefert:
Von: Personal (LfDI BW) <Personal@lfdi.bwl.de>
Gesendet: 03.09.2024 16:57
An: <******@lindenberg.one>
Betreff: AW: EXTERN: AW: LfDIBB-0557.0-1/33 – Auskunftsanfrage
Sehr geehrter Herr Lindenberg,
gerne haben wir Ihnen die erbetene Auskunft erteilt. Die einhellige Einschätzung des Auswahlgremiums lässt sich gewiss nicht auf konkrete Einzelaussagen zurückführen, sondern spiegelt den Gesamteindruck aus dem Gespräch.
In der Stellenausschreibung hatten wir angeboten, die Bewerbungsunterlagen per Mail (auch verschlüsselt) oder per Post zu übermitteln.
Selbstverständlich ist es den Bewerbern überlassen, welche Unterlagen sie für den Bewerbungsprozess zur Verfügung stellen. Üblicherweise geschieht dies dadurch, dass die Bewerber ein Anschreiben, einen Lebenslauf und die relevanten Zeugnisse übersenden. Dies ermöglicht den Bewerbern auch, sich konkret mit den Anforderungen der Stelle auseinanderzusetzen und dem potentiellen Arbeitgeber darzustellen, wie sie die Anforderungen konkret erfüllen können.
Sie haben sich dafür entschieden, Ihre Bewerbung per Mail zu übermitteln. Ihrem Bewerbungsschreiben vom 25.04.2024 waren keine weiteren Unterlagen angeschlossen. Über einen angegebenen Link konnten wir dann Ihren Lebenslauf herunterladen, was wir auch getan haben. Wir bitten aber um Verständnis, dass wir darüber hinaus keine weiteren Recherchen auf Ihrer Website durchgeführt haben.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. ************ | LfDI BW, SG Personal / Stabsstelle Deutsche und Europäische Zusammenarbeit | 0711/615541-**
Man recherchiert nicht und clickt nicht auf Links im Lebenslauf? Aber so funktioniert das moderne Leben, es manifestiert sich sogar in Gerichtsurteilen wie Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2024 — 12 SA 1007/23.
Von: Joachim Lindenberg <******@lindenberg.one>
Gesendet: 04.09.2024 08:16
An: 'Personal (LfDI BW)' <Personal@lfdi.bwl.de>
Betreff: AW: EXTERN: AW: LfDIBB-0557.0-1/33 – Auskunftsanfrage
Sehr geehrter **********,
auf Links im Lebenslauf zu clicken fällt bei Ihnen also schon unter Recherche?
Dass meine zahlreichen Artikel zu Email-Verschlüsselung auch bei Ihnen nicht verstanden und schon gar nicht umgesetzt wurden ist ja nichts neues. Letztendlich bestätigen Sie mit Ihrer Entscheidung meine Hypothese „dann scheint es am Willen zu fehlen“. Sie haben jetzt zwei Leute ausgewählt, die bei Sicherheitsvorfällen vielleicht besser sind – aber Vorbeugung oder Durchsetzung? Weiterhin Fehlanzeige?
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg
Schade, ich hätte gerne die Seite gewechselt. Aber es war eigentlich von vorneherein klar, dass die Bewerbung chancenlos war. Insider des öffentlichen Dienstes wissen, dass engagierte Leute oft nicht erwünscht sind. Gerechnet hatte ich mit – siehe oben – einer Absage der Art passt nicht ins Team
. Aber Art und Inhalt der Ausrede ist letztendlich egal.
Meinen Einsatz für den Datenschutz werde ich natürlich fortsetzen. Ich habe die Liste meiner Beschwerden durchgesehen. Nachvollziehbar abschließend bearbeitet hat das schwarze Loch zwei durch Abgabe nach Hessen (Entis) bzw. Berlin (AirBnB). Nicht zuständig – der Idealzustand für jede Behörde. Jeweils eines wurde mangels Rechtshilfeabkommen mit der Schweiz beendet, eines weil ein Auftragsverarbeiter keine Auskunft erteilen muss, und eines wegen meiner ersten Untätigkeitsklage. Die Beschwerde gegen das Ministerium für Inneres und Digitalisierung wird als abgeschlossen geführt obwohl ich protestiert habe – aber halt nicht geklagt habe. An eine Abschlussnachricht zu Megapart kann ich mich nicht erinnern. Bleiben noch so ca. 10 die zu bearbeiten wären, nur zwei davon sind jetzt beim Verwaltungsgericht Stuttgart anhängig: meine Beschwerde gegen die Privatärztliche Verrechnungsstelle Südwest und die gegen Verivox. Die erste Reaktion hinsichtlich meiner Klage wegen Verivox: man findet trotz Eingangsbestätigung keine Verwaltungsakte zum Vorgang. Wenn es einen Zweifel an der Bezeichnung schwarzes Loch
gegeben hat — die ist wohl passend.
Dass Beschwerden nicht bearbeitet werden ist kein Problem das nur in Stuttgart existiert, sondern in Deutschland leider die Regel wie 5 Jahre DSGVO: Mangelhafte Durchsetzung auch in Deutschland
zeigt. Ich bleibe dran, meine Erfolgsquote zu steigern, auch mit Gerichtsverfahren.
Beschwerden beim schwarzen Loch
Verantwortlicher | Datum der Anfrage | Aufsicht | Aktenzeichen | Status der Anfrage bzw. Beschwerde | Datum der Anfrage bzw. Beschwerde | Aktuellste Informationen (inkl. nach Artikel 77/78) | Anfrage bzw. Beschwerdeinhalt bzw. Kommentar |
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Entis | 04.08.2020 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) → Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | BW: 4-4400-6/3209 → HE:90.22.61:0044 | abgelehnt mit der Begründung exzessiv | 27.08.2020 | 19.09.2024 | unvollständige Auskunft und Auskunft nicht elektronisch (Artikel 15), Einwilligung in unverschlüsselte Email, Versand von Datenträger und PIN im gleichen Brief (Artikel 32), Verwendung des Geburtsdatums als Schlüssel. Anfechtung beim VG Wiesbaden 6 K 1519/24.WI. |
Baden-Württemberg – Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | 0554.1-25/85 | abgelehnt (29.03.2022) | 12.10.2021 | 29.03.2022 | Verschlüsselung im Verwaltungsportal? – das Verwaltungsportal BW verschlüsselt vermutlich nicht konsequent (Artikel 32) | |
Duale Hochschule Baden-Württemberg | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | 0554.1-23/348 | offen | 12.01.2022 | 26.04.2023 | Recht auf Vergessen werden, Löschen aus Verteilern (Artikel 17) | |
RM Group (rmgroup.ch) | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | 0554.1-24/1019 | abgelehnt ... keine Vereinbarung mit der Schweizer Seite über eine Amts- oder Rechtshilfe im Bereich datenschutzrechtlicher Beschwerden ... | 01.02.2022 | 12.09.2022 | Unverschlüsselte Emailkommunikation (Artikel 32) | |
Megapart | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | 0554.1-25/188 | offen | 26.04.2022 | -- | Einbindung von 3rd Party einschließlich US ohne Einwilligung (Artikel 7, TTDSG). | |
Solutions-30 | 30.03.2022 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | 0554.1-24/1870 → 4-4400-123/62/2 | abgelehnt weil Auftragsverarbeiter | 04.05.2022 | 21.05.2024 | Auskunftswunsch ignoriert |
Ex-Vermieter und Ex-Hausverwalter | 01.04.2022 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | 0554.1-24/1262 → 4-4400-118/2/2 | offen | 04.05.2022 | 20.06.2023 | Auskunft "verweigert" |
Hays | 02.07.2022 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | 0554.1-24:01488 | offen | 17.08.2022 | Auskunft unvollständig (Artikel 15), Rechtsgrundlage für VideoIdent unzureichend (Artikel 6 + 5), mangelhafte Sicherheit (Artikel 32). | |
Sturm Immobilien | 16.08.2022 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | 0554.1-24:01509 | offen | 25.08.2022 | 22.05.2023 | Beschwerde wegen rechtswidriger Verarbeitung und Datenpanne, Löschung statt Auskunft |
Apotheke | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | 0554.1-23:00605 → 4400-40/9 | stattgegeben: Verwarnung 400€ | 04.10.2022 | 15.03.2024 | Verschlüsselung von Corona-Schnelltestergebnissen mit dem Geburtsdatum. Stattgegeben nach Untätigkeitsklage VG S 11 K 7906/23. | |
Verivox | 08.12.2022 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | 0554.1-24/1850 | offen | 09.12.2022 | Auskunft am 09.12.2022 und 01.02.2023 erhalten. Unvollständige Angaben (Artikel 15) sowie unzureichendes Passwort auf dem gleichen Kommunikationskanal (Artikel 32). | |
Ableseservice | 22.01.2023 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | 0554.1-24/1890 → 4-4400-88/11/1 | offen | 24.02.2023 | 04.09.2024 | unvollständige Auskunft |
Airbnb | 28.01.2023 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) → Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | BW: 0554.1-25/292 → BE: 521.17117 | offen | 28.01.2023 | 09.11.2023 | Datenschutzerklärung unklar und teilweise rechtswidrig (Artikel 13) |
Stadt Karlsruhe, Land Baden-Württemberg | 13.02.2023 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | offen | 22.02.2023 | -- | Eingabe wegen Angriff auf Karlsruher Schulen (Artikel 32) | |
Privatärztliche Verrechnungsstelle Südwest (PVS) | 14.07.2023 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | 3-4400-74/5/2 | teilweise stattgegeben, keine Sanktionen | 03.08.2023 | 30.10.2024 | Unvollständige Auskunft und anderes Untätigkeitsklage beim VG Stuttgart 14 K 6171/24 |
Privatärztliche Verrechnungsstelle Südwest (PVS) | 26.07.2023 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | 3-4400-74/5/2 | offen | 03.08.2023 | 26.12.2023 | Fehlende obligatorische und qualifizierte Transportverschlüsselung beim Schlüsseltausch für PGP. Untätigkeitsklage beim VG Stuttgart 14 K 6171/24 |
Verivox | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | 0554.1-124/102 | offen | 28.07.2023 | 29.10.2024 | Datenleak wegen Move-It (Artikel 33) Untätigkeitsklage beim VG Stuttgart 14 K 6288/24 |
Kommunikation zur Bewerbung
Datum/Zeit | Sender | Empfänger | Thema |
---|---|---|---|
25.05.2024 12:49 | Joachim Lindenberg | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg | Bewerbung zu Kennziffer 04-2024 |
20.06.2024 10:11 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg | Joachim Lindenberg | Bewerbung Informatiker.in (w-m-d); Einladung |
24.06.2024 15:58 | Joachim Lindenberg | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg | AW Bewerbung Informatiker.in (w-m-d); Einladung |
09.08.2024 08:35 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg | Joachim Lindenberg | Bewerbung Informatiker in (w_m_d); |
12.08.2024 09:07 | Joachim Lindenberg | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg | AW Bewerbung Informatiker.in (w-m-d); |
14.08.2024 11:24 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg | Joachim Lindenberg | Bewerbung Informatiker.in (w-m-d) |
15.08.2024 12:38 | Joachim Lindenberg | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg | AW Bewerbung Informatiker.in (w-m-d) |
22.08.2024 15:08 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg | Joachim Lindenberg | LfDIBB-0557.0-1-33 – Auskunftsanfrage |
29.08.2024 11:53 | Joachim Lindenberg | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg | AW LfDIBB-0557.0-1-33 – Auskunftsanfrage |
03.09.2024 16:57 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg | Joachim Lindenberg | AW EXTERN AW LfDIBB-0557.0-1-33 – Auskunftsanfrage |
04.09.2024 08:16 | Joachim Lindenberg | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg | Re EXTERN AW LfDIBB-0557.0-1_33 – Auskunftsanfrage |
06.09.2024 12:20 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg | Joachim Lindenberg | Re WG EXTERN AW EXTERN AW LfDIBB-0557.0-1_33 – Auskunftsanfrage |
Veröffentlicht am 30.10.2024.
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