Die Aufsicht schläft
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) trat am 25. Mai 2018 in Kraft – vor rund fünf Jahren. Anfangs gab es riesen Diskussionen über Umsetzung und Strafen – aber beides ist eher ausgeblieben. Oder am ehesten wahrnehmbar im Gesundheitswesen und bei außereuropäischen oder in Irland ansässigen Anbietern. Warum? Die Aufsicht schläft. Nicht nur meine Wahrnehmung, sondern auch Noyb in einem Statement zum 4. Jahrestag der DSGVO. Auch schon Anfang 2022 titelte Noyb Europäischer Datenschutztag: 41 Jahre "Datenschutz am Papier"?!
Ich nutze immer Mal wieder meine Betroffenenrechte nach Artikel 12ff DSGVO und habe in den letzten vier Jahren - bitte schalten Sie Javascript ein - Beschwerden (Artikel 77 DSGVO) bei der Datenschutzaufsicht über Verantwortliche eingelegt oder unterstützt, einige davon öffentlich über FragDenStaat, viele auch hier dokumentiert und verlinkt. Leider waren davon nur wenige erfolgreich. Erfolgreich auch nur im Sinne von, der Beschwerde wurde stattgegeben. Das heißt noch lange nicht, dass der Datenschutzverstoß abgestellt wurde – insbesondere beim Bundesministerium für Inneres und für Heimat (BMI) sowie beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hapert es massiv damit. Andere Beschwerden sind entweder noch nicht entschieden oder wurden abgelehnt, teilweise unverständlich. Und dabei bilde ich mir ein, ich verstehe etwas von Datenschutz, vermutlich deutlich mehr als andere Betroffene. Und was die nicht entschiedenen angeht – drei Monate sagt die DSGVO, oder zumindest darf der Betroffene dann eine Standmitteilung erwarten. Auch das findet oft nicht statt.
Dass bei einer meiner Beschwerden eine Strafe verhängt wurde habe ich noch nicht erlebt – im öffentlichen Bereich verhindert das sowieso §43 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), aber auch bei anderen Verantwortlichen bleibt es meist bei einer Verwarnung oder weniger. Warum?
Meine Beschwerden
Die Liste ist weitgehend vollständig hinsichtlich der Beschwerden, aber nicht vollständig hinsichtlich allen Unzulänglichkeiten die ich beobachtet habe. Einige Beschwerden von Freunden die ich dabei unterstützt habe sind auch aufgeführt. Nicht in allen Fällen erscheint es mir sinnvoll, alle Details offen zu legen, zumal das eine ganze Menge Arbeit macht, insbesondere wegen den nötigen Schwärzungen.
Verantwortlicher | Datum der Anfrage | Aufsicht | Aktenzeichen | Status der Anfrage bzw. Beschwerde | Datum der Anfrage bzw. Beschwerde | Aktuellste Informationen (inkl. nach Artikel 77/78) | Anfrage bzw. Beschwerdeinhalt bzw. Kommentar | |
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Vodafone | 16.05.2019 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 24-193 II#4373 | abgelehnt | 29.06.2019 | 29.11.2019 | Auskunft zu intransparenter Datenverarbeitung bei der Router-Konfiguration | |
Vodafone | 05.02.2020 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 24-193 II#4702 → 24-193 II#6612 Untätigkeitsklage beim VG Köln 13 K 461/24 | Ablehnung angekündigt (04.05.2021) | 10.03.2020 | 27.11.2023 | unvollständige Auskunft und Auskunft nicht elektronisch (Artikel 15) | |
Ionos | 30.06.2020 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) | 4.02.20.365 | abgelehnt | 06.07.2020 | 24.08.2021 | unvollständige Auskunft (Artikel 15) | |
Entis | 04.08.2020 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) → Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | BW: 4-4400-6/3209 → HE:90.22.61:0044 | abgelehnt mit der Begründung exzessiv | 27.08.2020 | 19.09.2024 | unvollständige Auskunft und Auskunft nicht elektronisch (Artikel 15), Einwilligung in unverschlüsselte Email, Versand von Datenträger und PIN im gleichen Brief (Artikel 32), Verwendung des Geburtsdatums als Schlüssel. Anfechtung beim VG Wiesbaden 6 K 1519/24.WI. | |
Vodafone West | 19.01.2021 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 24-193 II#5301 → 24-193 II#6612 Untätigkeitsklage beim VG Köln 13 K 461/24 | Ablehnung angekündigt (30.04.2021) – revidiert (07.12.2022) | 03.04.2021 | 03.07.2023 | unvollständige Auskunft und Auskunft nicht elektronisch (Artikel 15). | |
CS Connect | 14.04.2021 | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | 90.21.75:0310 | abgelehnt | 22.05.2021 | 18.06.2021 | falsche, nicht beim Betroffenen erhobene Daten (Artikel 5, 17, 21) | |
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) | 17.09.2021 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 23-501-1 II#9725 | stattgegeben (06.07.2022) Anschlussbeschwerde (04.10.2022) | 30.09.2021 | 06.07.2022 | Verwendung von YouTube im Blick der Datenschutzkonvention 108 des Europarats (Artikel 6, Artikel 25 Absatz 2) | |
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) | 03.10.2021 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 16-206 II#1228 Anfechtungsklage VG Köln 13 K 4927/23 | abgelehnt (04.08.2023) | 03.10.2021 | 04.08.2023 | Verschlüsselung im BSI Grundschutz? – das Verwaltungsportal Bund verschlüsselt vermutlich nicht konsequent (Artikel 32) | |
Baden-Württemberg – Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | 0554.1-25/85 | abgelehnt (29.03.2022) | 12.10.2021 | 29.03.2022 | Verschlüsselung im Verwaltungsportal? – das Verwaltungsportal BW verschlüsselt vermutlich nicht konsequent (Artikel 32) | ||
Deutsche Post DHL | 12.11.2021 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 22-243 II#3748 | stattgegeben (15.03.2023) Anschlussbeschwerde (19.03.2023) | 19.11.2021 | 19.08.2023 | Einwilligung in unverschlüsselte Email (Artikel 32) DHL, der BfDI und Artikel 32 | |
Hokify | Österreichische Datenschutzbehörde | 2021-0.881.335-2-A | abgelehnt (verworfen) | 14.12.2021 | 20.01.2022 | Unklare Einwilligung und Cookie Banner (Artikel 7), unsicheres Kennwort (Artikel 32), Verwendung von AWS (Artikel 28) | ||
Dataport AöR | 15.11.2021 | Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) | LD42-26.01722.00 | abgelehnt (10.05.2022) | 27.12.2021 | 10.05.2022 | u.a. unvollständige Auskunft (Artikel 15), fehlendes Verarbeitungsverzeichnis (Artikel 30), sowie mangelhafte Sicherheit (Artikel 32) und fehlende Auftragsverarbeitungsverträge (Artikel 28). Siehe Dataport – kann man nur verpfeifen. | |
Dataport AöR | fünf weitere Aufsichten der beteiligten Bundesländer | 28.03.2022 | u.a. fehlendes Verarbeitungsverzeichnis (Artikel 30), sowie mangelhafte Sicherheit (Artikel 32) und fehlende Auftragsverarbeitungsvertäge (Artikel 28). Siehe Dataport – kann man nur verpfeifen. | |||||
Anwälte, Bundesrechtsanwaltskammer | 08.01.2022 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 12-220 II#0235 u.a. | unklar | 08.01.2022 | 12.02.2022 | Emailsicherheit bei Anwälten Einwilligung in unverschlüsselte Email (Artikel 32). Siehe auch Aufsicht ohne Orientierung? | |
Duale Hochschule Baden-Württemberg | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | 0554.1-23/348 | offen | 12.01.2022 | 26.04.2023 | Recht auf Vergessen werden, Löschen aus Verteilern (Artikel 17) | ||
RM Group (rmgroup.ch) | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | 0554.1-24/1019 | abgelehnt ... keine Vereinbarung mit der Schweizer Seite über eine Amts- oder Rechtshilfe im Bereich datenschutzrechtlicher Beschwerden ... | 01.02.2022 | 12.09.2022 | Unverschlüsselte Emailkommunikation (Artikel 32) | ||
Hamburger Amt für Verfassungsschutz | 23.12.2021 | Hamburger Landesbeauftragter für den Datenschutz | I4/382/2022 | offen | 02.02.2022 | 20.04.2022 | keine Reaktion auf Auskunftsanfrage (Artikel 15), rechtswidriges Identifizierungsverfahren | |
Ionos, Strato, Hetzner | Bundesnetzagentur | offen | 19.02.2022 | 23.02.2022 | Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis. Siehe auch Aufsicht ohne Orientierung? | |||
Deutscher Anwaltverein | Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | 521.15956 | (weitgehend) stattgegeben | 04.03.2022 | 19.02.2024 | Fehlende Datenschutzerklärung, unnötige Weitergabe von Daten an Dritte einschließlich USA und ohne entsprechende Informationen. Siehe auch Deutscher Anwaltverein und Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | ||
Vodafone West | 21.11.2020 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 24-193 II#5301 | Ablehnung angekündigt (07.12.2022) | 08.04.2022 | 17.06.2024 | Weigerung falsche Emailadresse zu berichtigen (Artikel 16, Grundrecht auf Selbstbestimmung) | |
Vodafone West, Vodafone | 08.07.2021 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 24-193 II#5740 | abgelehnt (28.02.2023) | 08.04.2022 | 28.02.2023 | Unberechtigte Weitergabe von Daten zwischen unterschiedlichen Verantwortlichen | |
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) | 22.03.2022 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 25-170 II#1143 | stattgegeben (18.11.2022), Anschlussbeschwerde (13.02.2023) | 26.04.2022 | 18.11.2022 | unvollständige Auskunft und Auskunft nicht elektronisch (Artikel 15) | |
esklusiv GmbH | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen | offen | 26.04.2022 | -- | Einbindung von 3rd Party einschließlich US ohne Einwilligung (Artikel 7, TTDSG). | |||
Megapart | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | 0554.1-25/188 | offen | 26.04.2022 | -- | Einbindung von 3rd Party einschließlich US ohne Einwilligung (Artikel 7, TTDSG). | ||
Solutions-30 | 30.03.2022 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | 0554.1-24/1870 → 4-4400-123/62/2 | abgelehnt weil Auftragsverarbeiter | 04.05.2022 | 21.05.2024 | Auskunftswunsch ignoriert | |
Ex-Vermieter und Ex-Hausverwalter | 01.04.2022 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | 0554.1-24/1262 → 4-4400-118/2/2 | offen | 04.05.2022 | 20.06.2023 | Auskunft "verweigert" | |
Gulp | Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht | LDA-1085-3847/22-I | stattgegeben – Verwarnung 200€ | 13.05.2022 | 11.10.2022 | Einbindung von 3rd Party einschließlich US ohne Einwilligung (Artikel 7, TTDSG). | ||
Die ZEIT Audio | Hamburger Landesbeauftragter für den Datenschutz | 2022/1248 | offen | 13.05.2022 | 16.06.2022 | Einbindung von 3rd Party einschließlich US ohne Einwilligung (Artikel 7, TTDSG). | ||
IDnow | 02.06.2022 | Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht | LDA-1085.1-5176/22-F | abgelehnt | 02.07.2022 | 29.07.2022 | Einwilligung bei einem Auftragsverarbeiter? (Artikel 6) | |
Hays | 02.07.2022 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | 0554.1-24:01488 | offen | 17.08.2022 | Auskunft unvollständig (Artikel 15), Rechtsgrundlage für VideoIdent unzureichend (Artikel 6 + 5), mangelhafte Sicherheit (Artikel 32). | ||
Amazon | 05.07.2022 | Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht | LDA-1085.3-6302/22-I | offen | 11.07.2022 | 06.12.2022 | Auskunft unverständlich, Artikel 15 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 1 Satz 1. | |
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) | 08.07.2022 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 16-206 II#1313 | teilweise stattgegeben/abgelehnt (07.06.2023) | 31.08.2022 | 07.06.2023 | unvollständige Auskunft und Auskunft nicht elektronisch (Artikel 15), Personalausweiskopie? | |
Barclays Bank | 17.07.2022 | Hamburger Landesbeauftragter für den Datenschutz | 2072/2022 | offen | 18.08.2022 | Einwilligungen / Opt-Out, Datentransfer in Drittländer, Mobilnummer, Video-Ident (mit KI) – Artikel 22 und 32 | ||
Hanseatic Bank | 17.07.2022 | Hamburger Landesbeauftragter für den Datenschutz | 2014/2022 | offen | 18.08.2022 | Video-Ident (mit KI) – Artikel 22 und 32 | ||
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) | 29.08.2022 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 25-170 II#1143 | abgelehnt (09.01.2023) – nicht betroffen | 29.08.2022 | 09.01.2023 | Schlüssel nicht auf unabhängigem Kommunikationsweg (Artikel 32) | |
25.07.2022 | Hamburger Landesbeauftragter für den Datenschutz | offen | 29.08.2022 | Auskunft am gleichen Tag erhalten – allerdings klappt das mit der Zuordnung zwischen I,II und III nicht. | ||||
Ebay Kleinanzeigen | 30.07.2022 | Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg | offen | 05.08.2022 | -- | Erpressung der Mobilfunknummer (Artikel 25 und 32) | ||
Telekom (Beschwerde einer Freundin) | 05.08.2022 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 24-191 II#5163 | abgelehnt (28.03.2023) | 28.08.2022 | 28.03.2023 | Postleitzahl oder Geburtsdatum zur Verifikation | |
ich-geh-wandern.de (Wanderverlag) | 15.08.2022 | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | 90.22.49:0290 | offen | 15.08.2022 | 01.12.2022 | Einwilligungen / Berechtigtes Interesse, Datentransfer in Drittländer | |
Sturm Immobilien | 16.08.2022 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | 0554.1-24:01509 | offen | 25.08.2022 | 22.05.2023 | Beschwerde wegen rechtswidriger Verarbeitung und Datenpanne, Löschung statt Auskunft | |
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) | 17.09.2021 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 16-206 II#1411 | stattgegeben (28.04.2023) Anschlussbeschwerde (30.05.2023) | 04.10.2022 | 28.04.2023 | Verwendung von YouTube | |
Bundesministerium der Finanzen (BMF) | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 12-231 II#1936 | offen | 04.10.2022 | 04.07.2023 | Verwendung von YouTube | ||
Bundesrat | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 12-231 II#1936 | offen | 04.10.2022 | 04.07.2023 | Verwendung von YouTube | ||
Apotheke | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | 0554.1-23:00605 → 4400-40/9 | stattgegeben: Verwarnung 400€ | 04.10.2022 | 15.03.2024 | Verschlüsselung von Corona-Schnelltestergebnissen mit dem Geburtsdatum. Stattgegeben nach Untätigkeitsklage VG S 11 K 7906/23. | ||
Deutsche Bahn Vertrieb, Fernverkehr, Regio | 19.10.2022 | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | 90.22.46:0257 | abgelehnt | 06.12.2022 | 28.04.2023 | Auskunft am 19.10.2022 erhalten – Unvollständigkeit am 24.10.2022 gerügt Auskunft am 19.10.2022 erhalten – Unvollständigkeit am 24.10.2022 gerügt | |
1&1 De-Mail GmbH | 19.10.2022 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik | 24-193-2 II#1673 | abgelehnt (02.01.2023) | 16.11.2022 | 02.01.2023 | Unsicheres mTAN- statt sicheres eID-Verfahren erzwungen. | |
Stayfriends | 24.11.2022 | Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | offen | 14.12.2022 | Auskunft und Passwort über den gleichen Kommunikationskanal (Artikel 32) | |||
Kaufland-Mobil (Telekom) | 07.12.2022 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 24-193-1 II#4637 | teilweise abgelehnt | 22.01.2023 | 08.11.2024 | Artikel 30, 15, 7, 5 | |
Kraftfahrtbundesamt | 07.12.2022 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 21-506-1 II#2896 | offen | 03.02.2023 | 26.09.2023 | Artikel 15, 30, 32. Siehe auch Dataport – kann man nur verpfeifen | |
Verivox | 08.12.2022 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | 0554.1-24/1850 | offen | 09.12.2022 | Auskunft am 09.12.2022 und 01.02.2023 erhalten. Unvollständige Angaben (Artikel 15) sowie unzureichendes Passwort auf dem gleichen Kommunikationskanal (Artikel 32). | ||
Deutsche Bahn Dialog | 08.12.2022 | Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | 521.16935 | offen | 23.01.2023 | 27.03.2024 | Unvollständige und falsche Informationen (Artikel 15 I). Unvollständige und falsche Informationen (Artikel 15 I). | |
1&1 De-Mail GmbH | 09.12.2022 | Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) | "nicht zuständig, kein Verstoß" (22.12.2022) | 09.12.2022 | 02.01.2023 | Unsicheres mTAN- statt sicheres eID-Verfahren erzwungen. | ||
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) | 20.12.2022 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 25-170 II#1143 | teilweise abgelehnt, teilweise stattgegeben. | 13.02.2023 | 06.12.2023 | unvollständige und intransparente Auskunft (Artikel 15) | |
dpd | 20.12.2022 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 22-244 II#1103 | offen, Stattgabe absehbar | 23.01.2023 | 23.04.2024 | Unvollständige, unverständliche, nicht formgerechte Auskunft (Artikel 15) | 27.01.2024 |
Anwaltskanzlei | 22.01.2023 | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | 90.23.59:0012 | abgelehnt – "keine Befugnisse" | 24.02.2023 | 22.05.2023 | unvollständige Auskunft | |
Ableseservice | 22.01.2023 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | 0554.1-24/1890 → 4-4400-88/11/1 | offen | 24.02.2023 | 04.09.2024 | unvollständige Auskunft | |
Vodafone West | 21.05.2022 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 24-193 II#6078 | abgelehnt (19.06.2024) | 20.03.2023 | 19.06.2024 | Beschwerde Vodafone Zahlungsrückstand – Artikel 7, 5 Abs. I, Artikel 16 i.V. Artikel 12 II | |
Airbnb | 28.01.2023 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) → Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | BW: 0554.1-25/292 → BE: 521.17117 | offen | 28.01.2023 | 09.11.2023 | Datenschutzerklärung unklar und teilweise rechtswidrig (Artikel 13) | |
Landesbetrieb Verkehr Hamburg | Hamburgischer Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | offen | 31.01.2023 | Verstoß gegen Artikel 28 und 32 DSGVO | ||||
Deutsche Post DHL | 09.02.2023 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 22-243 II#3947 | offen | 22.03.2023 | 02.09.2024 | unvollständige Auskunft | |
Stadt Karlsruhe, Land Baden-Württemberg | 13.02.2023 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | offen | 22.02.2023 | -- | Eingabe wegen Angriff auf Karlsruher Schulen (Artikel 32) | ||
Telekom | 08.03.2023 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 24-193-2 II#1721 | Ablehnung beabsichtigt | 17.03.2023 | 17.05.2024 | Unsicheres Registrierungsverfahren beim Telekom E-Mail Encryption Gateway (Artikel 32) | |
Vodafone | 16.12.2022 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 24-193 II#6077 | offen | 20.03.2023 | 21.08.2024 | Unverständliche Informationen in der Datenschutzerklärung sowie wegen Vermischung von Rechtsgrundlagen | |
Vodafone | 20.03.2023 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 24-193 II#6079 | abgelehnt (15.04.2024) | 20.03.2023 | 15.04.2024 | Keine obligatorische Transportverschlüsselung bei der Registrierung am Vodafone Portal | |
Immowelt (Freundin) | 15.03.2023 | Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht | LDA-1085.3-2562/23-I | allgemeine Anregungstatt Beschwerde | 24.03.2023 | 19.04.2023 | Beschwerden Immowelt | |
Immowelt | 24.03.2023 | Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht | LDA-1085.5-2560/23-H | offen | 24.03.2023 | 05.09.2023 | Beschwerden Immowelt | |
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) | 17.09.2021 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 16-206 II#1411 | offen | 30.05.2023 | 30.07.2024 | Verwendung von YouTube | |
Beitragsservice (GEZ) | 28.03.2023 | Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte von BR, HR, MDR, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF | 119/2023 | offen | 20.06.2023 | 21.06.2023 | Unvollständige und nicht formgerechte Auskunft | |
Vodafone | 02.04.2023 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 24-193 II#6157 → 24-193 II#6612 Untätigkeitsklage beim VG Köln 13 K 461/24 | offen | 21.06.2023 | 27.11.2023 | Keine Auskunft | |
Dataport AöR | 05.06.2023 | Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) | LD42-26.01/22.004 | offen | 07.07.2023 | 21.07.2023 | Siehe Dataport – kann man nur verpfeifen. | |
Vodafone | 26.06.2023 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 24-193 II#6200 | abgelehnt | 27.07.2023 | 31.01.2023 | Falsche Darstellung der Kündigung im Vodafone-Portal und dann in einem Brief (Artikel 16). | 01.05.2024 |
Deutsche Bahn Vertrieb, Fernverkehr, Regio | 29.06.2023 | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | 90.23.49:0167 | offen | 07.07.2023 | 02.11.2023 | DB (Next) Navigator – fehlende Einwilligungen und Datentransfer in die USA DB (Next) Navigator – fehlende Einwilligungen und Datentransfer in die USA | |
Bundestag | 04.07.2023 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 12-201 II#0326 | offen | 17.09.2023 | 21.09.2023 | Youtube und andere Social Media, App, Email Sicherheit | |
Deutschland sicher im Netz e.V. | 06.07.2023 | Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | 222-26-7/2024-5 | offen | 17.09.2023 | 29.06.2024 | 29.06.2024: Auskunft unvollständig. Keine Reaktion auf Nachhaken. Untätigkeit der Aufsicht → Untätigkeitsklage beim VG Berlin →Beschwerdeverfahren eröffnet. Selbst im 3. Anlauf unvollständig. | |
Vodafone | 07.07.2023 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 24-193 II#6171 | offen | 07.07.2023 | 18.10.2023 | Unvollständige Datenschutzerklärungen und fehlende Einwilligungen, verstümmelte Anzeige von Beiträgen mit URLs. | |
Privatärztliche Verrechnungsstelle Südwest (PVS) | 14.07.2023 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | 3-4400-74/5/2 | teilweise stattgegeben, keine Sanktionen | 03.08.2023 | 30.10.2024 | Unvollständige Auskunft und anderes Untätigkeitsklage beim VG Stuttgart 14 K 6171/24 | |
Bundesagentur für Arbeit | 14.07.2023 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 15-302 II#1835 | offen | 21.07.2023 | 21.05.2024 | Fehlende obligatorische und qualifizierte Transportverschlüsselung Fehlende obligatorische und qualifizierte Transportverschlüsselung | |
Deutsche Bahn Vertrieb, Fernverkehr, Regio | 22.07.2023 | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | 90.23.49:0171 | offen | 22.07.2023 | 27.06.2024 | Fehlende obligatorische und qualifizierte Transportverschlüsselung Fehlende obligatorische und qualifizierte Transportverschlüsselung | |
Privatärztliche Verrechnungsstelle Südwest (PVS) | 26.07.2023 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | 3-4400-74/5/2 | offen | 03.08.2023 | 26.12.2023 | Fehlende obligatorische und qualifizierte Transportverschlüsselung beim Schlüsseltausch für PGP. Untätigkeitsklage beim VG Stuttgart 14 K 6171/24 | |
T-Online (Telekom) | 27.07.2023 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 24-193 II#6195 | abgelehnt (14.05.2024) | 27.07.2023 | 14.05.2024 | Fehlende Umsetzung der BSI TR 03108 bei den öffentlichen Emailanbietern T-Online und Vodafonemail | |
Vodafone | 27.07.2023 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 24-193 II#6195 | abgelehnt (14.05.2024) | 27.07.2023 | 14.05.2024 | Fehlende Umsetzung der BSI TR 03108 bei den öffentlichen Emailanbietern T-Online und Vodafonemail | |
Verivox | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | 0554.1-124/102 | offen | 28.07.2023 | 29.10.2024 | Datenleak wegen Move-It (Artikel 33) Untätigkeitsklage beim VG Stuttgart 14 K 6288/24 | ||
PTM-Akademie | 04.08.2023 | Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht | LDA-1085.5-7141/23-S | offen | 06.09.2023 | 31.01.2024 | keine Reaktion auf Auskunftsersuchen. Nach Beschwerde unvollständige Auskünfte. | |
Siemens-Energy | 04.08.2023 | Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht | LDA-1085.5-7540/23-H | offen | 21.09.2023 | 15.03.2024 | Auskunft erhalten 30.08.2023 – Nachbesserung eingefordert bis 20.09.2023. Auch die erfüllt nicht meine Erwartungen. | |
Einfach Einreichen (AfP – Abrechnungsservice für Privatpatienten GmbH) | 14.07.2023 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen → Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit → Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen | NW: T5.1.2-5615/23 → BE: 222-30-3/2023-8 | nicht weiter verfolgt | 04.08.2023 | 25.06.2024 | Fehlende obligatorische und qualifizierte Transportverschlüsselung bei der Registrierung. | 26.06.2024 |
Einfach Einreichen (AfP – Abrechnungsservice für Privatpatienten GmbH) | 14.07.2023 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen → Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit → Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen | NW: 32.4.0.3-5563/23 → BE: 222-30-3/2023-8 | offen | 04.08.2023 | 23.01.2024 | Fehlende Transparenz der Rechtsgrundlagen/Einwilligung und Datenexport ohne diese. | |
Einfach Einreichen (AfP – Abrechnungsservice für Privatpatienten GmbH) | 14.07.2023 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen | neu | 12.08.2023 | unvollständige Auskunft | |||
Landesbeauftragte für den Datenschutz | 09.08.2023 | Alle Landesbeauftragte für den Datenschutz | neu | 09.08.2023 | Fehlende obligatorische/qualifizierte Transportverschlüsselung | |||
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht | 09.08.2023 | Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht | offen | 09.08.2023 | Fehlende obligatorische/qualifizierte Transportverschlüsselung | |||
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | 09.08.2023 | Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | offen | 09.08.2023 | 26.12.2024 | Fehlende obligatorische/qualifizierte Transportverschlüsselung Untätigkeitsklage beim VG Berlin | ||
Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | 09.08.2023 | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | 01.60.23:0023 | offen | 09.08.2023 | 08.01.2024 | Fehlende obligatorische/qualifizierte Transportverschlüsselung | |
Sächsische Datenschutzbeauftragte | 09.08.2023 | Sächsische Datenschutzbeauftragte | 1-2001/7/38 | offen | 09.08.2023 | 14.08.2023 | Fehlende obligatorische/qualifizierte Transportverschlüsselung | |
Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz | 09.08.2023 | Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz | 541-1-26 | offen | 09.08.2023 | 08.09.2023 | Fehlende obligatorische/qualifizierte Transportverschlüsselung | |
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen | 09.08.2023 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen | 00-030-05.23/3 | keine Datenschutzverletzung — klassische Briefpost | 09.08.2023 | 25.08.2023 | Fehlende obligatorische/qualifizierte Transportverschlüsselung | |
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Saarland | 09.08.2023 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Saarland | bDSB-01-2023 | offen | 09.08.2023 | 08.09.2023 | Fehlende obligatorische/qualifizierte Transportverschlüsselung | |
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte | 09.08.2023 | Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte | 1-2001/7/38 | offen | 09.08.2023 | 13.09.2023 | Fehlende obligatorische/qualifizierte Transportverschlüsselung | |
Vodafone West | 02.09.2023 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 24-193 II#6200 | nicht zuständig/abgelehnt Anschlussbeschwerde Bundesnetzagentur (21.02.2024) | 10.10.2023 | 02.04.2024 | Fragwürdiger "bester Tarif" (Artikel 5 Abs. 2, Artikel 15). | |
Gothaer Krankenversicherung AG | 11.09.2023 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen | 53.5-7567/23 | abgeschlossen | 17.10.2023 | 18.03.2024 | 1) unzureichende Informationen zur elektronischen Patientenakte, 2) unbestimmte Einwilligung/Schweigerechtsentbindung, 3) fehlende qualifzierte Transportverschlüsselung, 4) Weigerung der Rechenschaftspflicht aus Artikel 5 Abs. 2 hinsichtlich der Sicherheit der Verarbeitung der elektronischen Patientenakte nachzukommen. | |
Vodafone West | 28.08.2023 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 24-193 II#6271 Anfechtungsklage beim VG Köln 13 K 2049/24 | abgelehnt | 11.09.2023 | 15.03.2024 | Ablehnung eines Neuanschlusses (Artikel 6 Abs. 1). | |
Dracoon | 07.09.2023 | Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht | neu | 13.09.2023 | Verwirrendes nebeneinander unvollständiger Datenschutzerklärungen und Auftragsverarbeitungsvertrag. Fehlende ogligatorische und qualifizierte Transportverschlüsselung. | |||
Hamburger Entsorgungsgesellschaft | 22.09.2023 | Hamburger Landesbeauftragter für den Datenschutz | M3/01.01-2616/2023-8184/2023 | offen | 22.09.2023 | 06.10.2023 | Vorausgefüllte Einwilligungen | |
Bundesagentur für Arbeit | 04.10.2023 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 15-302 II#2441 12-231-10 II#0055 | offen | 29.11.2023 | 26.08.2024 31.10.2024 | Unvollständige und nicht formgerechte AuskunftUnvollständige und nicht formgerechte Auskunft | |
Bundesamt für Justiz (BFJ) | 01.11.2023 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 12-220 II#0445 | Ablehnung in 3 von 4 Punkten beabsichtigt | 04.12.2023 | 27.08.2024 | Nur Teilauskunft von der externen Meldestelle erhalten. Rest kommt mit Datum 28.11.2023 unvollständig erst nach Beschwerdeeinreichung. | |
AirBnb | 13.11.2023 | Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | offen | 16.11.2023 | Es gibt einen Download der Daten, aber keine Auskunft die Artikel 15 Abs. 1 erfüllt. Man muss das erst klären (22.11.2023). | |||
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) | 07.12.2023 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 25-170 II#1303 | neu | 09.01.2024 | 13.09.2024 | 14.04.2024 | |
VG Wort | 18.01.2024 | Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht | neu | 12.03.2024 | Zählerstände der Zählmarken nicht beauskunftet | 19.06.2024 | ||
Vodafone | 10.01.2024 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 24-193 II#6442 | erledigt ohne Bescheid | 10.01.2024 | 16.02.2024 | Werbung mit einem abgelaufenen Datenschutzzertifikat | 02.05.2024 |
Vodafone West | 21.02.2024 | Bundesnetzagentur | Bundesnetzagentur 2024-02-22-0054 | "Ich hoffe, dass ich Ihnen damit entsprechend helfen konnte." | 21.02.2024 | 28.03.2024 | Fragwürdiger "bester Tarif" (Artikel 5 Abs. 2, Artikel 15). Weil die Bundesnetzagentur diesen Vorgang nicht beauskunftet hat habe ich Klage gegen die Bundesnetzagentur beim VG Köln eingereicht. | |
Babista (Vanderstorm Ventures GmbH & Co. KG) | 23.02.2024 | Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | 222-29-24/2024-1 | neu | 05.03.2024 | Unvollständige Auskunft, Verstoß gegen Informationspflichten und nicht erfoderliche Cookies. Automatisierte Entscheidung auf Basis von Adressdaten. | ||
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 17-305 II#0125 | offen | 21.03.2024 | 21.05.2024 | Verwendung von YouTube | ||
Deutscher Anwaltverein | Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | 223 | offen – Versuch mich als nicht-Betroffenen zu disqualifzieren. | 17.03.2024 | 18.03.2024 | Mehrere Consent-Popins ohne Ablehnmöglichkeit | ||
Galaxus Deutschland GmbH | 16.04.2024 | Hamburger Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | M3/01.01-1713/2024 | abgelehnt ohne Anhörung | 30.04.2024 | 11.10.2024 | fehlende und unzulässige Einwilligung nach §25 TTDSG, Artikel 32 DSGVO nicht dispositiv | |
Deutsche Bahn Vertrieb, Fernverkehr, Regio | 06.05.2024 | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | 90.24.46:0158 | offen | 06.05.2024 | 12.09.2024 | Verimi: falsche Datenschutzerklärung, zwanghafte Weitergabe kritischer Identitätsdaten zu einem nicht vertrauenswürdigen Dritten, und unnötige Bonitätsprüfung Verimi: falsche Datenschutzerklärung, zwanghafte Weitergabe kritischer Identitätsdaten zu einem nicht vertrauenswürdigen Dritten, und unnötige Bonitätsprüfung | |
Vodafone | 15.05.2024 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 24-193 II#6728 | neu | 25.08.2024 | 26.08.2024 | Erneut nicht form- und fristgerechte sowie unvollständige Auskunft (Artikel 12 und 15). | |
Campact e.V. | 16.05.2024 | Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen | 4.2 05475-02-0194/24 | offen | 02.06.2024 | 24.06.2024 | Verwendung von Dark-Patterns bei der Einwilligung | |
Bundesagentur für Arbeit | 25.05.2024 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 15-302 II#2597 | neu | 29.05.2024 | 29.05.2024 | Emailadresse im KontaktformularEmailadresse im Kontaktformular | |
ACS Deutschland GmbH | 29.05.2024 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) | neu | 06.06.2024 | Sammlung nicht relevanter und unzulässiger Daten, falsche Kontaktdaten beim Datenschutzbeauftragten | |||
Deutschland sicher im Netz e.V. | 29.06.2024 | Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | neu | 29.06.2024 | Möglicherweise Passwortprüfung nicht entsprechend dem Stand der Technik (Artikel 32). | |||
Deutschland sicher im Netz e.V. | 02.07.2024 | Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | 222-29-74/2024-4 | offen | 02.07.2024 | 15.07.2024 | Einbindung Dritter ohne Einwilligung | |
Bundesamt für Justiz (BFJ) | 26.07.2024 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | neu | 27.08.2024 | Erneute Auskunft form- und fristgerecht, aber unvollständig | |||
Deutsche Bahn Vertrieb, Fernverkehr, Regio | 06.08.2024 | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | 98.24.46:0033 | offen | 27.08.2024 | 12.09.2024 | Auskunft – unvollständig | |
Deutsche Post DHL | 22.08.2024 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 22-243 II#3947 oder neu? | neu | 07.10.2024 | erneut unvollständige Auskunft und fehlendes Verarbeitungsverzeichnis | ||
Kaufland-Mobil (Telekom) | 22.08.2024 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | neu | 09.10.2024 | ||||
dpd | 31.08.2024 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 22-244 II#1316 | neu | 11.09.2024 | Unvollständige Auskunft (Artikel 15), Passwort auf dem gleichen Kanal (Artikel 32) |
Schnell geht es nur dann, wenn man gegen den Betroffenen entscheidet. Da vor einer Ablehnung auch eine Anhörung stattfinden soll, geht es – wenn man entsprechende Argumente liefert – ab der Anhörung dann oft gar nicht weiter. Als offen betrachte ich im Zweifelsfall auch alles, bei dem ich keine Rechtsbehelfsbelehrung erhalten habe – erst dann ist ein Verwaltungsverfahren wirklich abgeschlossen. Leider gibt es auch Aufsichten, die eine Beschwerde nicht für ein Verwaltungsverfahren sondern für eine Petition halten. Das ist durch die Rechtsprechung leider noch nicht endgültig geklärt, aber Gerichte urteilen zunehmend, dass es sich jedenfalls nicht um ein petitionsartiges Recht handelt – so z.B. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Urteil vom 14.02.2023, Az.: L 16 SF 5/21 DS (KR) in dem auch andere Urteile referenziert werden.
Schwerpunkte
Wenn ich bei meinen Beschwerden klare Brennpunkte sehe, dann sind es unvollständige Auskünfte und mangelhafte Sicherheit. Die liefern sich ein Kopf-an-Kopf-Rennen.
Fast immer ist die erste Auskunft unvollständig oder hat sonst einen Mangel – siehe Auskunft – selten korrekt. Das erweckt bei mir den Eindruck, dass keine Verarbeitungsverzeichnisse nach Artikel 30 DSGVO geführt werden, oder erst dann erstellt werden wenn eine Beschwerde eintrifft – und dann wird notfalls solange nachgebessert, bis mir nichts mehr einfällt, aber das beweist natürlich nicht, dass das Verarbeitungsverzeichnis oder die Auskunft vollständig ist. Leider hat die DSGVO im Unterschied zur vorhergehenden Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG) kein Recht für jedermann, das Verarbeitungsverzeichnis einzusehen. Das ist den Aufsichten vorbehalten – nur scheinen die dieses Recht nicht konsequent zu nutzen. In keiner meiner Akteneinsichten fand sich bisher ein Verarbeitungsverzeichnis. Ein Mitarbeiter des LfDI BW hat auf meine Frage danach geantwortet, das helfe ihnen nicht. Das halte ich wiederrum für ein Symptom mangelnder Kenntnisse darüber, welche Verarbeitungen Unternehmen typischerweise vornehmen.
An zweiter Stelle stehen dann Verstöße gegen Artikel 32 DSGVO: Einwilligung in unverschlüsselte Email (s. a. Ist Artikel 32 DSGVO dispositiv?), Verdacht auf fehlende Verschlüsselung, Sicherheitsfragen oder schlechte Passwörter – mehr dazu in Sicherheit? Unsinn! Das Problem hier: Unsicherheit ist nur bei diesem Unsinn von außen sichtbar, was hinter den Kulissen sonst noch nicht oder nicht gut gemacht wird, kann man auch als Experte nur vermuten – allerdings wundern mich angesichts der Defizite beim Bundesamt für Unsicherheit die Meldungen über Einbrüche bei allen möglichen Einrichtungen nicht wirklich. Auch will anscheinend keine Aufsicht die Sicherheitsmängel der Verwaltungsportale ernsthaft untersuchen. Und ein Armutszeugnis ist auch Es besteht keine datenschutzrechtliche Verpflichtung für die verantwortliche Stelle, für jeden Prozess einen maximalen Sicherheitsstandard zu implementieren. Es genügt, die Prozesse so auszugestalten, dass für die jeweilige Datenverarbeitung ein angemessenes Sicherheitsniveau besteht.
wenn man mit dieser Ermessensentscheidung Unsinn durchwinkt.
Deutlich abgeschlagen sind mangelhafte Datenschutzerklärungen, unklare Rechtsgrundlagen und Einwilligungen, Verstöße gegen die Datensparsamkeit und anderes.
Gar nicht zählen will ich falsche Cookie-Banner und Einbindung von Diensten aus den USA, alles auch als Verstoß gegen Artikel 6 und 7 zu sehen. Wenn ich mich darüber immer beschweren wollte, dann wäre das eine 24h-Aufgabe – und ich vielleicht ein Working-Poor. Ich behelfe mir mit einem Pi-Hole der den gröbsten Murks ins Leere laufen lässt und freue mich über die Aktion noyb setzt dem Cookie-Banner-Wahnsinn ein Ende und über Tools wie decareto. Mit Tool habe ich inzwischen einige Verantwortliche angeschrieben und dann mit dem üblichen Monat Verzögerung Beschwerde eingereicht. Dass ein Verantwortlicher auf meine Beschwerde reagiert – das findet nicht statt, obwohl es klar rechtswidrig ist. Anscheinend sind die Strafen immer noch kleiner als der Gewinn durch die Datensammelei.
Bei den Aufsichten bei denen es klemmt sind der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und der Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) nach der Anzahl der Beschwerden vorne. Das heißt aber nicht, dass die anderen besser sind sondern eher dass bei den anderen meine Stichprobe zu klein ist, um ein Ranking zu erstellen.
In den meisten oben aufgezählten Fällen bin ich selbst oder sind Freunde von mir betroffen. Der Betroffenenstatus ist deswegen wichtig, weil viele Aufsichten – die Stichprobe ist zu klein, um alle schreiben zu können – gerne versuchen, eine Beschwerde damit abzuwimmeln, man sei nicht erkennbar betroffen, und damit sei es nur eine Eingabe, der man nachgehe ohne weitere Informationen an den Betroffenen oder Hinweisgeber erteilen zu müssen, denn Artikel 78 ist dann nicht anwendbar. Manchmal hilft es, zu widersprechen
(aber es gibt kein Widerspruchs- oder Vorverfahren im Sinne von §68 Verwaltungsgerichtsordnung). Immer hilfreich ist, regelmäßig bei der Aufsicht eine Auskunft nach Artikel 15 DSGVO einzufordern, sonst bekommt man überhaupt nicht mit ob und was im Verfahren passiert. Und auch da muss man damit rechnen, das die ersten Auskünfte unvollständig sind und man nachhaken muss – siehe Auskunft – selten korrekt.
Warum dauert das so lange?
Natürlich frage ich mich, warum das so lange dauert und die Beschwerden eher abgelehnt werden als erfolgreich sind. Natürlich ist die Stichprobe zu klein, um die Erfolgschancen zu verallgemeinern. Traurig: auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat keine Erfolgsstatistik, den auf diese Anfrage einer Freundin kam eine unbefriedigende Antwort. Das hat sich nicht geändert, siehe Vodafone, der Datenschutz und Verbraucherrechte. Wollte Professor Kelber nicht ein Transparenzgesetz? 29. Tätigkeitsbericht für 2020 auf Seite 10 Ich empfehle dem Gesetzgeber die Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes in Richtung eines Transparenzgesetzes. ...
. Da gehören meiner Meinung nach solche – wie man in der freien Wirtschaft sagen würde – Key-Performance-Indikatoren (KPIs) unbedingt hinein. Daher können auch unabhängige Seiten wie das DSGVO Portal und GDPR Enforcement Tracker keine wirkliche Transparenz bringen. So fällt beispielsweise auf, dass Spanien fast zehn mal so viele Bußgelder veröffentlicht hat als Deutschland, nur in der Höhe sind die von Deutschland verhängten höher. Das kann aber verschieden Ursachen haben. Die Veröffentlichungsmuster der Aufsichten sind sehr unterschiedlich. Und Spanien ist auch ein Sonderfall: Die Aufsicht war dort schon vor der DSGVO als Profitcenter organisiert und hat sich aus den Strafen finanziert. Klar dass man dann mehr Biss entwickelt. Da muss man nur die Parallele zu den fehlenden Steuerfahndern in Deutschland sehen...
Insgesamt muss ich raten:
- Die Aufsichten haben möglicherweise zu wenige Experten, was die Datenverarbeitung in Unternehmen angeht. Als langjähriger SAP-Mitarbeiter und Freiberufler in der Informationstechnik habe ich da vermutlich einen besseren Einblick. Aber die Aufsichten könnten sich ja zumindest Verfahrensverzeichnisse geben lassen und an die Betroffenen weiterreichen.
- Die Aufsichten sind möglicherweise überlastet – aber meines Wissens dürfen sie nach Artikel 52 DSGVO ihren Haushalt selbst bestimmen, haben also theoretisch unbegrenzte Ressourcen, und analog Steuerfahndern würde ich vermuten dass sich mehr Leute auch bezahlt machen würden – zumindest wenn man auch mal Strafen verhängt.
- Die Aufsichten haben möglicherweise Angst sich mit Unternehmen anzulegen, die dann vielleicht vor Gericht gehen. Aus eigener Erfahrung: Unternehmen finden ganz leicht einen Rechtsbeistand, Betroffene nicht. Dazu auch: Stefan Hessel, Moritz Schneider: "Inspector Gadget ermittelt? – Zur Unzulässigkeit von Produktwarnungen durch die Datenschutzaufsichtsbehörden", K&R 2/2022, S.82-86
- Große Verantwortliche sitzen regelmäßig mit der zuständigen Aufsicht zusammen – und wenn dann doch Beschwerden kommen, wie z.B. bei Vodafone, DPD, oder der Deutschen Bahn, dann tut man sich anscheinend auf beiden Seiten schwer dem nachzugehen.
- Die Beauftragten und Mitarbeiter sind mit Politikern und Lobbyisten bestens vernetzt, denn natürlich wollen auch sie Karriere machen. So ganz unabhängig sind sie damit nicht. Siehe dazu P. Schütz und M. Karaboga in A. Busch, Y. Breindl, T. Jakobi (Hrsg.) "Netzpolitik", Springer Fachmedien, Wiesbaden 2019, Kapitel 3.4 Datenschutzbehörde.
- Es gibt keinen Anreiz für Betroffene zu entscheiden oder sich mit Strafen verdient zu machen. Im öffentlichen Bereich gibt es auch keine Strafen (§43 (3) BDSG) – das scheinen einige öffentliche Stellen als Freibrief zu sehen, den Datenschutz zu ignorieren.
- Keine Entscheidung erscheint da wohl besser als Partei zu ergreifen. Das würde auch erklären, warum mehrere Beschwerden erst im zweiten Anlauf bearbeitet wurden.
- Oder man bestraft die kleinen und lässt die großen laufen. Dafür ein Beispiel: eine Privatperson wird bestraft, weil sie mit unverschlüsselter Email eine Anzeige erstattet. Es wird nicht etwa die Behörde verdonnert, Verschlüsselung anzubieten. Aber nicht ganz überraschend Sachsen-Anhalt – das Schlusslicht in meinem Test Emailsicherheit bei öffentlichen Einrichtungen – da konnte ich mir eine Anfrage beim Landesbeauftragten nicht verkneifen.
Auch wenn ich rate, Betroffen von Datenschutzverstößen – Was kann ich tun?
vom Netzwerk Datenschutzexpertise kommt zu sehr ähnlichen Problemfeststellungen und teilweise auch Schlussfolgerungen.
Welche Alternativen haben wir?
Wir können natürlich statt uns an die Aufsicht zu wenden auch vor Gericht gehen. Nur ist das ohne Anwalt schwierig, und einen Anwalt finden, der Betroffene vertritt, ist auch ein großes Problem. Selbst dann entscheiden die unteren Gerichte oft erratisch, denn mit Datenschutz haben sie wenig zu tun. Dazu auch Max Schrems: Datenschutz skalieren, allerdings nur auf der Tonspur. Ganz ohne Klagen wird es aber nicht gehen – meine Vodafone Beschwerden wären im Sommer 2021 bereits abgeschmettert worden, wenn ich nicht parallel eine Klage laufen gehabt hätte. Möglicherweise helfen dann Untätigkeits- oder Verpflichtungsklagen gegen die Aufsicht – die ersten Schritte in dieser Richtung habe ich bereits unternommen.
Dann bräuchten wir dringend mehr Artikel 80 Organisationen. Artikel 80 erlaubt es Verbraucherorganisationen, die Interessen von Betroffenen gegenüber der Aufsicht zu vertreten. None of Your Business ist so eine Organisation, aber obwohl ich Fördermitglied bin und im Kontakt mit denen stehe – man muss sich fokussieren, und den öffentlichen Sektor klammert man explizit aus. Auch Digitalcourage – immerhin Mitglied im Bundesverband der Verbraucherorganisationen – könnte das machen, aber meine Anfrage dazu hat padeluun abgeschmettert.
Traurig aber wahr: unser Grundrecht auf Datenschutz, niedergeschrieben in Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, erodiert, und die in Absatz 3 genannte Stelle – sie ist nicht so unabhängig wie man sich das wünscht und sie sieht viel zu oft weg.
Natürlich nutze ich auch hier Anfragen um etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Allerdings kann man schon am Datum erkennen, dass dieser Artikel doch einige Zeit reifen musste, bis er veröffentlicht wurde.
Erstellt | Geändert | Status | Behörde | Thema |
---|---|---|---|---|
11.11.2021 | 13.06.2022 | Eingeschlafen | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz | Antrag nach dem LTranspG RLP zu 4.02.20.365 |
23.11.2021 | 03.03.2022 | Erfolgreich | Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder | Artikel 32 DSGVO – Dispositiv? |
Die Datenschutzkonferenz hat am 24.11.2021 beschlossen, dass ein Verzicht auf TOMs (Artikel 32) nur in Ausnahmefällen und auf ausdrückliche Initiative des Betroffenen erlaubt ist. Jede formularmäßige Verwendung dürfte damit ausscheiden. | ||||
04.03.2022 | 27.05.2022 | Eingeschlafen | Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt | Die kleinen hängt man, die großen lässt man laufen? |
27.03.2022 | 26.04.2022 | Eingeschlafen | Bundesministerium der Justiz | Stand des Regierungsvorhabens „Whistleblower-Gesetz“ |
Ich betrachte das zumindest vorläufig als "Information nicht vorhanden", denn das Bundesamt für Justiz hat meine Anfrage https://fragdenstaat.de/anfrage/externe-meldestelle/ noch nicht beantwortet, und in meiner Anfrage habe ich nach bereits aktiven Meldestellen gefragt.Die Zwischenfrage nach Bürgerfrage werde ich nochmal separat stellen. | ||||
30.03.2022 | 05.04.2022 | Information nicht vorhanden | Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg | Finanzierung des LfDI, Abweisung von Beschwerden/Hinweisen |
Leserbriefe, Reaktionen, Ergänzungen
Veröffentlicht am 22.05.2023, Reaktionen 22.04.2024
© 2023 Joachim Lindenberg. Diese Seite spiegelt meine persönliche Meinung wieder. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Fragen Sie doch einen Anwalt der sich damit auskennt.