Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) trat am 25. Mai 2018 in Kraft – vor rund fünf Jahren. Anfangs gab es riesen Diskussionen über Umsetzung und Strafen – aber beides ist eher ausgeblieben. Oder am ehesten wahrnehmbar im Gesundheitswesen und bei außereuropäischen oder in Irland ansässigen Anbietern. Warum? Die Aufsicht schläft. Nicht nur meine Wahrnehmung, sondern auch Noyb in einem Statement zum 4. Jahrestag der DSGVO. Auch schon Anfang 2022 titelte Noyb Europäischer Datenschutztag: 41 Jahre "Datenschutz am Papier"?!
Ich nutze immer Mal wieder meine Betroffenenrechte nach Artikel 12ff DSGVO und habe in den letzten vier Jahren - bitte schalten Sie Javascript ein - Beschwerden (Artikel 77 DSGVO) bei der Datenschutzaufsicht über Verantwortliche eingelegt oder unterstützt, einige davon öffentlich über FragDenStaat, viele auch hier dokumentiert und verlinkt. Leider waren davon nur wenige erfolgreich. Erfolgreich auch nur im Sinne von, der Beschwerde wurde stattgegeben. Das heißt noch lange nicht, dass der Datenschutzverstoß abgestellt wurde – insbesondere beim Bundesministerium für Inneres und für Heimat (BMI) sowie beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hapert es massiv damit. Andere Beschwerden sind entweder noch nicht entschieden oder wurden abgelehnt, teilweise unverständlich. Und dabei bilde ich mir ein, ich verstehe etwas von Datenschutz, vermutlich deutlich mehr als andere Betroffene. Und was die nicht entschiedenen angeht – drei Monate sagt die DSGVO, oder zumindest darf der Betroffene dann eine Standmitteilung erwarten. Auch das findet oft nicht statt.
Dass bei einer meiner Beschwerden eine Strafe verhängt wurde habe ich noch nicht erlebt – im öffentlichen Bereich verhindert das sowieso §43 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), aber auch bei anderen Verantwortlichen bleibt es meist bei einer Verwarnung oder weniger. Warum?
Die Liste ist weitgehend vollständig hinsichtlich der Beschwerden, aber nicht vollständig hinsichtlich allen Unzulänglichkeiten die ich beobachtet habe. Einige Beschwerden von Freunden die ich dabei unterstützt habe sind auch aufgeführt. Nicht in allen Fällen erscheint es mir sinnvoll, alle Details offen zu legen, zumal das eine ganze Menge Arbeit macht, insbesondere wegen den nötigen Schwärzungen.
Verantwortlicher | Datum der Anfrage | Aufsicht | Aktenzeichen | Status der Anfrage bzw. Beschwerde | Datum der Anfrage bzw. Beschwerde | Aktuellste Informationen (inkl. nach Artikel 77/78) | Anfrage bzw. Beschwerdeinhalt bzw. Kommentar |
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Vodafone | 16.05.2019 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 24-193 II#4373 | abgelehnt | 29.06.2019 | 29.11.2019 | Auskunft zu intransparenter Datenverarbeitung bei der Router-Konfiguration |
Vodafone | 05.02.2020 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 24-193 II#4702 | Ablehnung angekündigt (04.05.2021) | 10.03.2020 | 03.07.2023 | unvollständige Auskunft und Auskunft nicht elektronisch (Artikel 15) |
Ionos | 30.06.2020 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) | 4.02.20.365 | abgelehnt | 06.07.2020 | 24.08.2021 | unvollständige Auskunft (Artikel 15) |
Entis | 04.08.2020 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) → Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | BW: 4-4400-6/3209 → HE:90.22.61:0044 | soweit ersichtlich durch die Aufsichtsbehörde in Baden-Württemberg abgeschlossen | 27.08.2020 | 21.06.2023 | unvollständige Auskunft und Auskunft nicht elektronisch (Artikel 15), Einwilligung in unverschlüsselte Email, Versand von Datenträger und PIN im gleichen Brief (Artikel 32), Verwendung des Geburtsdatums als Schlüssel |
Vodafone West | 19.01.2021 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 24-193 II#5301 | Ablehnung angekündigt (30.04.2021) – revidiert (07.12.2022) | 03.04.2021 | 03.07.2023 | unvollständige Auskunft und Auskunft nicht elektronisch (Artikel 15). |
CS Connect | 14.04.2021 | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | abgelehnt | 22.05.2021 | 18.06.2021 | falsche, nicht beim Betroffenen erhobene Daten (Artikel 5, 17, 21) | |
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) | 17.09.2021 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 23-501-1 II#9725 | stattgegeben (06.07.2022) Anschlussbeschwerde (04.10.2022) | 30.09.2021 | 06.07.2022 | Verwendung von YouTube im Blick der Datenschutzkonvention 108 des Europarats (Artikel 6, Artikel 25 Absatz 2) |
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) | 03.10.2021 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 16-206 II#1228 | Ablehnung angekündigt (19.05.2022) | 03.10.2021 | 26.06.2023 | Verschlüsselung im BSI Grundschutz? – das Verwaltungsportal Bund verschlüsselt vermutlich nicht konsequent (Artikel 32) |
Baden-Württemberg – Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | 0554.1-25/85 | Ablehnung versucht (29.03.2022) | 12.10.2021 | 29.03.2022 | Verschlüsselung im Verwaltungsportal? – das Verwaltungsportal BW verschlüsselt vermutlich nicht konsequent (Artikel 32) | |
Deutsche Post DHL | 12.11.2021 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 22-243 II#3748 | stattgegeben (15.03.2023) Anschlussbeschwerde (19.03.2023) | 19.11.2021 | 19.08.2023 | Einwilligung in unverschlüsselte Email (Artikel 32) DHL, der BfDI und Artikel 32 |
Hokify | Österreichische Datenschutzbehörde | 2021-0.881.335-2-A | abgelehnt (verworfen) | 14.12.2021 | 20.01.2022 | Unklare Einwilligung und Cookie Banner (Artikel 7), unsicheres Kennwort (Artikel 32), Verwendung von AWS (Artikel 28) | |
Dataport AöR | 15.11.2021 | Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) | LD42-26.01722.00 | abgelehnt (10.05.2022) | 27.12.2021 | 10.05.2022 | u.a. unvollständige Auskunft (Artikel 15), fehlendes Verarbeitungsverzeichnis (Artikel 30), sowie mangelhafte Sicherheit (Artikel 32) und fehlende Auftragsverarbeitungsverträge (Artikel 28). Siehe Dataport – kann man nur verpfeifen. |
Dataport AöR | fünf weitere Aufsichten der beteiligten Bundesländer | 28.03.2022 | u.a. fehlendes Verarbeitungsverzeichnis (Artikel 30), sowie mangelhafte Sicherheit (Artikel 32) und fehlende Auftragsverarbeitungsvertäge (Artikel 28). Siehe Dataport – kann man nur verpfeifen. | ||||
Anwälte, Bundesrechtsanwaltskammer | 08.01.2022 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 12-220 II#0235 u.a. | unklar | 08.01.2022 | 12.02.2022 | Emailsicherheit bei Anwälten Einwilligung in unverschlüsselte Email (Artikel 32). Siehe auch Aufsicht ohne Orientierung? |
Duale Hochschule Baden-Württemberg | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | 0554.1-23/348 | offen | 12.01.2022 | 19.04.2023 | Recht auf Vergessen werden, Löschen aus Verteilern (Artikel 17) | |
RM Group (rmgroup.ch) | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | 0554.1-24/1019 | abgelehnt ... keine Vereinbarung mit der Schweizer Seite über eine Amts- oder Rechtshilfe im Bereich datenschutzrechtlicher Beschwerden ... | 01.02.2022 | 12.09.2022 | Unverschlüsselte Emailkommunikation (Artikel 32) | |
Hamburger Amt für Verfassungsschutz | 23.12.2021 | Hamburger Landesbeauftragter für den Datenschutz | I4/382/2022 | offen | 02.02.2022 | 20.04.2022 | keine Reaktion auf Auskunftsanfrage (Artikel 15), rechtswidriges Identifizierungsverfahren |
Ionos, Strato, Hetzner | Bundesnetzagentur | offen | 19.02.2022 | 23.02.2022 | Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis. Siehe auch Aufsicht ohne Orientierung? | ||
Deutscher Anwaltverein | Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | offen | 04.03.2022 | 04.08.2022 | Fehlende Datenschutzerklärung, unnötige Weitergabe von Daten an Dritte einschließlich USA und ohne entsprechende Informationen. Siehe auch Deutscher Anwaltverein und Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | ||
Vodafone West | 21.11.2020 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 24-193 II#5301 | Ablehnung angekündigt (07.12.2022) | 08.04.2022 | 10.05.2023 | Weigerung falsche Emailadresse zu berichtigen (Artikel 16, Grundrecht auf Selbstbestimmung) |
Vodafone West, Vodafone | 08.07.2021 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 24-193 II#5740 | abgelehnt (28.02.2023) | 08.04.2022 | 28.02.2023 | Unberechtigte Weitergabe von Daten zwischen unterschiedlichen Verantwortlichen |
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) | 22.03.2022 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 25-170 II#1143 | stattgegeben (18.11.2022), Anschlussbeschwerde (13.02.2023) | 26.04.2022 | 18.11.2022 | unvollständige Auskunft und Auskunft nicht elektronisch (Artikel 15) |
esklusiv GmbH | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen | offen | 26.04.2022 | -- | Einbindung von 3rd Party einschließlich US ohne Einwilligung (Artikel 7, TTDSG). | ||
Megapart | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | 0554.1-25/188 | offen | 26.04.2022 | -- | Einbindung von 3rd Party einschließlich US ohne Einwilligung (Artikel 7, TTDSG). | |
Solutions-30 | 30.03.2022 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | 0554.1-24/1870 → 4-4400-123/62/2 | offen | 04.05.2022 | 07.08.2023 | Auskunftswunsch ignoriert |
Ex-Vermieter und Ex-Hausverwalter | 01.04.2022 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | 0554.1-24/1262 → 4-4400-118/2/2 | offen | 04.05.2022 | 20.06.2023 | Auskunft "verweigert" |
Gulp | Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht | LDA-1085-3847/22-I | stattgegeben – Verwarnung in unbekannter Höhe | 13.05.2022 | 11.10.2022 | Einbindung von 3rd Party einschließlich US ohne Einwilligung (Artikel 7, TTDSG). | |
Die ZEIT Audio | Hamburger Landesbeauftragter für den Datenschutz | offen | 13.05.2022 | 16.06.2022 | Einbindung von 3rd Party einschließlich US ohne Einwilligung (Artikel 7, TTDSG). | ||
IDnow | 02.06.2022 | Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht | LDA-1085.1-5176/22-F | abgelehnt | 02.07.2022 | 29.07.2022 | Einwilligung bei einem Auftragsverarbeiter? (Artikel 6) |
Hays | 02.07.2022 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | 0554.1-24:01488 | offen | 17.08.2022 | Auskunft unvollständig (Artikel 15), Rechtsgrundlage für VideoIdent unzureichend (Artikel 6 + 5), mangelhafte Sicherheit (Artikel 32). | |
Amazon | 05.07.2022 | Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht | LDA-1085.3-6302/22-I | offen | 11.07.2022 | 12.09.2022 | Auskunft unverständlich, Artikel 15 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 1 Satz 1. |
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) | 08.07.2022 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 16-206 II#1313 | teilweise stattgegeben/abgelehnt (07.06.2023) | 31.08.2022 | 07.06.2023 | unvollständige Auskunft und Auskunft nicht elektronisch (Artikel 15), Personalausweiskopie? |
Barclays Bank | 17.07.2022 | Hamburger Landesbeauftragter für den Datenschutz | offen | 18.08.2022 | Einwilligungen / Opt-Out, Datentransfer in Drittländer, Mobilnummer, Video-Ident (mit KI) – Artikel 22 und 32 | ||
Hanseatic Bank | 17.07.2022 | Hamburger Landesbeauftragter für den Datenschutz | offen | 18.08.2022 | Video-Ident (mit KI) – Artikel 22 und 32 | ||
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) | 29.08.2022 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 25-170 II#1143 | abgelehnt (09.01.2023) – nicht betroffen | 29.08.2022 | 09.01.2023 | Schlüssel nicht auf unabhängigem Kommunikationsweg (Artikel 32) |
25.07.2022 | Hamburger Landesbeauftragter für den Datenschutz | offen | 29.08.2022 | Auskunft am gleichen Tag erhalten – allerdings klappt das mit der Zuordnung zwischen I,II und III nicht. | |||
Ebay Kleinanzeigen | 30.07.2022 | Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg | offen | 05.08.2022 | -- | Erpressung der Mobilfunknummer (Artikel 25 und 32) | |
Telekom (Beschwerde einer Freundin) | 05.08.2022 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik | 24-191 II#5163 | abgelehnt (28.03.2023) | 28.08.2022 | 28.03.2023 | Postleitzahl oder Geburtsdatum zur Verifikation |
ich-geh-wandern.de (Wanderverlag) | 15.08.2022 | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | 90.22.49:0290 | offen | 15.08.2022 | 01.12.2022 | Einwilligungen / Berechtigtes Interesse, Datentransfer in Drittländer |
Sturm Immobilien | 16.08.2022 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | 0554.1-24:01509 | offen | 25.08.2022 | 22.05.2023 | Beschwerde wegen rechtswidriger Verarbeitung und Datenpanne, Löschung statt Auskunft |
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) | 17.09.2021 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 16-206 II#1411 | stattgegeben (28.04.2023) Anschlussbeschwerde (30.05.2023) | 04.10.2022 | 28.04.2023 | Verwendung von YouTube |
Bundesministerium der Finanzen (BMF) | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 12-231 II#1936 | offen | 04.10.2022 | 04.07.2023 | Verwendung von YouTube | |
Bundesrat | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 12-231 II#1936 | offen | 04.10.2022 | 04.07.2023 | Verwendung von YouTube | |
Apotheke | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | 0554.1-23:00605 | offen | 04.10.2022 | 03.04.2023 | Verschlüsselung von Corona-Schnelltestergebnissen mit dem Geburtsdatum | |
Deutsche Bahn Vertrieb, Fernverkehr, Regio | 19.10.2022 | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | 90.22.46:0257 | abgelehnt | 06.12.2022 | 28.04.2023 | Auskunft am 19.10.2022 erhalten – Unvollständigkeit am 24.10.2022 gerügt |
1&1 De-Mail GmbH | 19.10.2022 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 24-193-2 II#1673 | abgelehnt (02.01.2023) | 16.11.2022 | 02.01.2023 | Unsicheres mTAN- statt sicheres eID-Verfahren erzwungen. |
Stayfriends | 24.11.2022 | Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | offen | 14.12.2022 | Auskunft und Passwort über den gleichen Kommunikationskanal (Artikel 32) | ||
Kaufland-Mobil (Telekom) | 07.12.2022 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 24-193-1 II#4637 | offen | 22.01.2023 | 03.07.2023 | Artikel 30, 15, 7, 5 |
Kraftfahrtbundesamt | 07.12.2022 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 21-506-1 II#2896 | offen | 03.02.2023 | 02.06.2023 | Artikel 15, 30, 32. Siehe auch Dataport – kann man nur verpfeifen |
Verivox | 08.12.2022 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | 0554.1-24/1850 | offen | 09.12.2022 | Auskunft am 09.12.2022 und 01.02.2023 erhalten. Unvollständige Angaben (Artikel 15) sowie unzureichendes Passwort auf dem gleichen Kommunikationskanal (Artikel 32). | |
Deutsche Bahn Dialog | 08.12.2022 | Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | offen | 23.01.2023 | Unvollständige und falsche Informationen (Artikel 15 I). | ||
1&1 De-Mail GmbH | 09.12.2022 | Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) | "nicht zuständig, kein Verstoß" (22.12.2022) | 09.12.2022 | 02.01.2023 | Unsicheres mTAN- statt sicheres eID-Verfahren erzwungen. | |
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) | 20.12.2022 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 25-170 II#1143 | teilweise abgelehnt | 13.02.2023 | 18.07.2023 | unvollständige und intransparente Auskunft (Artikel 15) |
dpd | 20.12.2022 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 22-244 II#1103 | offen | 23.01.2023 | 18.08.2023 | Unvollständige, unverständliche, nicht formgerechte Auskunft (Artikel 15) |
Anwaltskanzlei | 22.01.2023 | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | 90.23.59:0012 | abgelehnt – "keine Befugnisse" | 24.02.2023 | 22.05.2023 | unvollständige Auskunft |
Ableseservice | 22.01.2023 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | 0554.1-24/1890 | offen | 24.02.2023 | 09.08.2023 | unvollständige Auskunft |
Vodafone West | 21.05.2022 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 24-193 II#6078 | neu | 05.09.2023 | Beschwerde Vodafone Zahlungsrückstand – Artikel 7, 5 Abs. I, Artikel 16 i.V. Artikel 12 II | |
Airbnb | 28.01.2023 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) → Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | BW: 0554.1-25/292 | offen | 28.01.2023 | 02.05.2023 | Datenschutzerklärung unklar und teilweise rechtswidrig (Artikel 13) |
Landesbetrieb Verkehr Hamburg | Hamburgischer Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | offen | 31.01.2023 | Verstoß gegen Artikel 28 und 32 DSGVO | |||
Deutsche Post DHL | 09.02.2023 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 22-243 II#3947 | offen | 22.03.2023 | 28.07.2023 | unvollständige Auskunft |
Stadt Karlsruhe, Land Baden-Württemberg | 13.02.2023 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | offen | 22.02.2023 | -- | Eingabe wegen Angriff auf Karlsruher Schulen (Artikel 32) | |
Telekom | 08.03.2023 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 24-193-2 II#1721 | offen | 17.03.2023 | 11.07.2023 | Unsicheres Registrierungsverfahren beim Telekom E-Mail Encryption Gateway (Artikel 32) |
Vodafone | 16.12.2022 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 24-193 II#6077 | offen | 20.03.2023 | 19.06.2023 | unverständliche Informationen in der Datenschutzerklärung sowie wegen Vermischung von Rechtsgrundlagen |
Vodafone | 20.03.2023 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 24-193 II#6079 | offen | 20.03.2023 | 04.09.2023 | Keine obligatorische Transportverschlüsselung bei der Registrierung am Vodafone Portal |
Immowelt (Freundin) | 15.03.2023 | Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht | abgelehnt | 24.03.2023 | Beschwerden Immowelt | ||
Immowelt | 24.03.2023 | Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht | LDA-1085.5-2560/23-H | offen | 05.09.2023 | Beschwerden Immowelt | |
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) | 17.09.2021 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 16-206 II#1411 | offen | 30.05.2023 | 14.09.2023 | Verwendung von YouTube |
Beitragsservice (GEZ) | 28.03.2023 | Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte von BR, HR, MDR, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF | 119/2023 | offen | 20.06.2023 | 21.06.2023 | Unvollständige und nicht formgerechte Auskunft |
Vodafone | 02.04.2023 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 24-193 II#6157 | offen | 21.06.2023 | Keine Auskunft | |
Dataport AöR | 05.06.2023 | Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) | LD42-26.01/22.004 | offen | 07.07.2023 | 21.07.2023 | Siehe Dataport – kann man nur verpfeifen. |
Vodafone | 26.06.2023 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 24-193 II#6200 | offen | 27.07.2023 | Falsche Darstellung der Kündigung im Vodafone-Portal und dann in einem Brief (Artikel 16). | |
Deutsche Bahn | 29.06.2023 | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | neu | 07.07.2023 | DB Next Navigator – fehlende Einwilligungen und Datentransfer in die USA | ||
Bundestag | 04.07.2023 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 12-201 II#0326 | neu | 17.09.2023 | Youtube und andere Social Media, App, Email Sicherheit | |
Deutschland sicher im Netz e.V. | 06.07.2023 | Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | 522 | neu | 17.09.2023 | 18.09.2023 | 20.07.2023: Auskunft unvollständig. Keine Reaktion auf Nachhaken. |
Vodafone | 07.07.2023 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 24-193 II#6171 | offen | 07.07.2023 | Unvollständige Datenschutzerklärungen und fehlende Einwilligungen, verstümmelte Anzeige von Beiträgen mit URLs. | |
Privatärztliche Verrechnungsstelle Südwest (PVS) | 14.07.2023 | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | neu | 03.08.2023 | Unvollständige Auskunft und anderes | ||
Bundesanstalt für Arbeit | 14.07.2023 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 15-302 II#1835 | offen | 21.07.2023 | 02.08.2023 | Fehlende obligatorische und qualifizierte Transportverschlüsselung |
Deutsche Bahn | 22.07.2023 | Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | neu | 22.07.2023 | Fehlende obligatorische und qualifizierte Transportverschlüsselung | ||
T-Online (Telekom) | 27.07.2023 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 24-193 II#6195 | offen | 27.07.2023 | Fehlende Umsetzung der BSI TR 03108 bei den öffentlichen Emailanbietern T-Online und Vodafonemail | |
Vodafone | 27.07.2023 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 24-193 II#6195 | offen | 27.07.2023 | Fehlende Umsetzung der BSI TR 03108 bei den öffentlichen Emailanbietern T-Online und Vodafonemail | |
PTM-Akademie | 04.08.2023 | Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht | neu | 06.09.2023 | keine Reaktion auf Auskunftsersuchen | ||
Einfach Einreichen (AfP – Abrechnungsservice für Privatpatienten GmbH) | 14.07.2023 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen | T5.1.2-5615/23 | offen | 04.08.2023 | Fehlende obligatorische und qualifizierte Transportverschlüsselung bei der Registrierung | |
Einfach Einreichen (AfP – Abrechnungsservice für Privatpatienten GmbH) | 14.07.2023 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen | 32.4.0.3-5563/23 | offen | 04.08.2023 | Fehlende Transparenz der Rechtsgrundlagen/Einwilligung und Datenexport ohne diese. | |
Einfach Einreichen (AfP – Abrechnungsservice für Privatpatienten GmbH) | 14.07.2023 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen | neu | 12.08.2023 | unvollständige Auskunft | ||
Landesbeauftragte für den Datenschutz | 09.08.2023 | Landesbeauftragte für den Datenschutz | neu | 09.08.2023 | Fehlende obligatorische/qualifizierte Transportverschlüsselung | ||
Sächsische Datenschutzbeauftragte | 09.08.2023 | Sächsische Datenschutzbeauftragte | 1-2001/7/38 | offen | 09.08.2023 | 14.08.2023 | Fehlende obligatorische/qualifizierte Transportverschlüsselung |
Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz | 09.08.2023 | Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz | 541-1-26 | offen | 09.08.2023 | 08.09.2023 | Fehlende obligatorische/qualifizierte Transportverschlüsselung |
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen | 09.08.2023 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen | 00-030-05.23/3 | keine Datenschutzverletzung — klassische Briefpost | 09.08.2023 | 25.08.2023 | Fehlende obligatorische/qualifizierte Transportverschlüsselung |
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Saarland | 09.08.2023 | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Saarland | bDSB-01-2023 | offen | 09.08.2023 | 08.09.2023 | Fehlende obligatorische/qualifizierte Transportverschlüsselung |
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte | 09.08.2023 | Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte | 1-2001/7/38 | offen | 09.08.2023 | 13.09.2023 | Fehlende obligatorische/qualifizierte Transportverschlüsselung |
Vodafone | 02.09.2023 | voraussichtlich am 04.10.2023 | Fragwürdiger "bester Tarif" (Artikel 5 Abs. 2, Artikel 15). | ||||
Vodafone | 28.08.2023 | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | 24-193 II#6271 | offen | 11.09.2023 | 13.09.2023 | Ablehnung eines Neuanschlusses (Artikel 6 Abs. 1). |
Dracoon | 07.09.2023 | Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht | neu | 13.09.2023 | Verwirrendes nebeneinander unvollständiger Datenschutzerklärungen und Auftragsverarbeitungsvertrag. Fehlende ogligatorische und qualifizierte Transportverschlüsselung. |
Schnell geht es nur dann, wenn man gegen den Betroffenen entscheidet. Da vor einer Ablehnung auch eine Anhörung stattfinden soll, geht es – wenn man entsprechende Argumente liefert – ab der Anhörung dann oft gar nicht weiter. Als offen betrachte ich im Zweifelsfall auch alles, bei dem ich keine Rechtsbehelfsbelehrung erhalten habe – erst dann ist ein Verwaltungsverfahren wirklich abgeschlossen. Leider gibt es auch Aufsichten, die eine Beschwerde nicht für ein Verwaltungsverfahren sondern für eine Petition halten. Das ist durch die Rechtsprechung leider noch nicht endgültig geklärt, aber Gerichte urteilen zunehmend, dass es sich jedenfalls nicht um ein petitionsartiges Recht handelt – so z.B. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Urteil vom 14.02.2023, Az.: L 16 SF 5/21 DS (KR) in dem auch andere Urteile referenziert werden.
Wenn ich bei meinen Beschwerden klare Brennpunkte sehe, dann sind es unvollständige Auskünfte und mangelhafte Sicherheit. Die liefern sich ein Kopf-an-Kopf-Rennen.
Fast immer ist die erste Auskunft unvollständig oder hat sonst einen Mangel – siehe Auskunft – selten korrekt. Das erweckt bei mir den Eindruck, dass keine Verarbeitungsverzeichnisse nach Artikel 30 DSGVO geführt werden, oder erst dann erstellt werden wenn eine Beschwerde eintrifft – und dann wird notfalls solange nachgebessert, bis mir nichts mehr einfällt, aber das beweist natürlich nicht, dass das Verarbeitungsverzeichnis oder die Auskunft vollständig ist. Leider hat die DSGVO im Unterschied zur vorhergehenden Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG) kein Recht für jedermann, das Verarbeitungsverzeichnis einzusehen. Das ist den Aufsichten vorbehalten – nur scheinen die dieses Recht nicht konsequent zu nutzen. In keiner meiner Akteneinsichten fand sich bisher ein Verarbeitungsverzeichnis. Ein Mitarbeiter des LfDI BW hat auf meine Frage danach geantwortet, das helfe ihnen nicht. Das halte ich wiederrum für ein Symptom mangelnder Kenntnisse darüber, welche Verarbeitungen Unternehmen typischerweise vornehmen.
An zweiter Stelle stehen dann Verstöße gegen Artikel 32 DSGVO: Einwilligung in unverschlüsselte Email (s. a. Ist Artikel 32 DSGVO dispositiv?), Verdacht auf fehlende Verschlüsselung, Sicherheitsfragen oder schlechte Passwörter – mehr dazu in Sicherheit? Unsinn! Das Problem hier: Unsicherheit ist nur bei diesem Unsinn von außen sichtbar, was hinter den Kulissen sonst noch nicht oder nicht gut gemacht wird, kann man auch als Experte nur vermuten – allerdings wundern mich angesichts der Defizite beim Bundesamt für Unsicherheit die Meldungen über Einbrüche bei allen möglichen Einrichtungen nicht wirklich. Auch will anscheinend keine Aufsicht die Sicherheitsmängel der Verwaltungsportale ernsthaft untersuchen. Und ein Armutszeugnis ist auch Es besteht keine datenschutzrechtliche Verpflichtung für die verantwortliche Stelle, für jeden Prozess einen maximalen Sicherheitsstandard zu implementieren. Es genügt, die Prozesse so auszugestalten, dass für die jeweilige Datenverarbeitung ein angemessenes Sicherheitsniveau besteht.
wenn man mit dieser Ermessensentscheidung Unsinn durchwinkt.
Deutlich abgeschlagen sind mangelhafte Datenschutzerklärungen, unklare Rechtsgrundlagen und Einwilligungen, Verstöße gegen die Datensparsamkeit und anderes.
Gar nicht zählen will ich falsche Cookie-Banner und Einbindung von Diensten aus den USA, alles auch als Verstoß gegen Artikel 6 und 7 zu sehen. Wenn ich mich darüber immer beschweren wollte, dann wäre das eine 24h-Aufgabe – und ich vielleicht ein Working-Poor. Ich behelfe mir mit einem Pi-Hole der den gröbsten Murks ins Leere laufen lässt und freue mich über die Aktion noyb setzt dem Cookie-Banner-Wahnsinn ein Ende und über Tools wie decareto. Mit Tool habe ich inzwischen einige Verantwortliche angeschrieben und dann mit dem üblichen Monat Verzögerung Beschwerde eingereicht. Dass ein Verantwortlicher auf meine Beschwerde reagiert – das findet nicht statt, obwohl es klar rechtswidrig ist. Anscheinend sind die Strafen immer noch kleiner als der Gewinn durch die Datensammelei.
Bei den Aufsichten bei denen es klemmt sind der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und der Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) nach der Anzahl der Beschwerden vorne. Das heißt aber nicht, dass die anderen besser sind sondern eher dass bei den anderen meine Stichprobe zu klein ist, um ein Ranking zu erstellen.
In den meisten oben aufgezählten Fällen bin ich selbst oder sind Freunde von mir betroffen. Der Betroffenenstatus ist deswegen wichtig, weil viele Aufsichten – die Stichprobe ist zu klein, um alle schreiben zu können – gerne versuchen, eine Beschwerde damit abzuwimmeln, man sei nicht erkennbar betroffen, und damit sei es nur eine Eingabe, der man nachgehe ohne weitere Informationen an den Betroffenen oder Hinweisgeber erteilen zu müssen, denn Artikel 78 ist dann nicht anwendbar. Manchmal hilft es, zu widersprechen
(aber es gibt kein Widerspruchs- oder Vorverfahren im Sinne von §68 Verwaltungsgerichtsordnung). Immer hilfreich ist, regelmäßig bei der Aufsicht eine Auskunft nach Artikel 15 DSGVO einzufordern, sonst bekommt man überhaupt nicht mit ob und was im Verfahren passiert. Und auch da muss man damit rechnen, das die ersten Auskünfte unvollständig sind und man nachhaken muss – siehe Auskunft – selten korrekt.
Natürlich frage ich mich, warum das so lange dauert und die Beschwerden eher abgelehnt werden als erfolgreich sind. Natürlich ist die Stichprobe zu klein, um die Erfolgschancen zu verallgemeinern. Traurig: auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat keine Erfolgsstatistik, den auf diese Anfrage einer Freundin kam eine unbefriedigende Antwort. Das hat sich nicht geändert, siehe Vodafone, der Datenschutz und Verbraucherrechte. Wollte Professor Kelber nicht ein Transparenzgesetz? 29. Tätigkeitsbericht für 2020 auf Seite 10 Ich empfehle dem Gesetzgeber die Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes in Richtung eines Transparenzgesetzes. ...
. Da gehören meiner Meinung nach solche – wie man in der freien Wirtschaft sagen würde – Key-Performance-Indikatoren (KPIs) unbedingt hinein. Daher können auch unabhängige Seiten wie das DSGVO Portal und GDPR Enforcement Tracker keine wirkliche Transparenz bringen. So fällt beispielsweise auf, dass Spanien fast zehn mal so viele Bußgelder veröffentlicht hat als Deutschland, nur in der Höhe sind die von Deutschland verhängten höher. Das kann aber verschieden Ursachen haben. Die Veröffentlichungsmuster der Aufsichten sind sehr unterschiedlich. Und Spanien ist auch ein Sonderfall: Die Aufsicht war dort schon vor der DSGVO als Profitcenter organisiert und hat sich aus den Strafen finanziert. Klar dass man dann mehr Biss entwickelt. Da muss man nur die Parallele zu den fehlenden Steuerfahndern in Deutschland sehen...
Insgesamt muss ich raten:
Auch wenn ich rate, Betroffen von Datenschutzverstößen – Was kann ich tun?
vom Netzwerk Datenschutzexpertise kommt zu sehr ähnlichen Problemfeststellungen und teilweise auch Schlussfolgerungen.
Wir können natürlich statt uns an die Aufsicht zu wenden auch vor Gericht gehen. Nur ist das ohne Anwalt schwierig, und einen Anwalt finden, der Betroffene vertritt, ist auch ein großes Problem. Selbst dann entscheiden die unteren Gerichte oft erratisch, denn mit Datenschutz haben sie wenig zu tun. Dazu auch Max Schrems: Datenschutz skalieren, allerdings nur auf der Tonspur. Ganz ohne Klagen wird es aber nicht gehen – meine Vodafone Beschwerden wären im Sommer 2021 bereits abgeschmettert worden, wenn ich nicht parallel eine Klage laufen gehabt hätte. Möglicherweise helfen dann Untätigkeits- oder Verpflichtungsklagen gegen die Aufsicht – die ersten Schritte in dieser Richtung habe ich bereits unternommen.
Dann bräuchten wir dringend mehr Artikel 80 Organisationen. Artikel 80 erlaubt es Verbraucherorganisationen, die Interessen von Betroffenen gegenüber der Aufsicht zu vertreten. None of Your Business ist so eine Organisation, aber obwohl ich Fördermitglied bin und im Kontakt mit denen stehe – man muss sich fokussieren, und den öffentlichen Sektor klammert man explizit aus. Auch Digitalcourage – immerhin Mitglied im Bundesverband der Verbraucherorganisationen – könnte das machen, aber meine Anfrage dazu hat padeluun abgeschmettert.
Traurig aber wahr: unser Grundrecht auf Datenschutz, niedergeschrieben in Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, erodiert, und die in Absatz 3 genannte Stelle – sie ist nicht so unabhängig wie man sich das wünscht und sie sieht viel zu oft weg.
Natürlich nutze ich auch hier Anfragen um etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Allerdings kann man schon am Datum erkennen, dass dieser Artikel doch einige Zeit reifen musste, bis er veröffentlicht wurde.
Erstellt | Geändert | Status | Behörde | Thema |
---|---|---|---|---|
11.11.2021 | 13.06.2022 | Eingeschlafen | Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz | Antrag nach dem LTranspG RLP zu 4.02.20.365 |
23.11.2021 | 03.03.2022 | Erfolgreich | Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder | Artikel 32 DSGVO – Dispositiv? |
Die Datenschutzkonferenz hat am 24.11.2021 beschlossen, dass ein Verzicht auf TOMs (Artikel 32) nur in Ausnahmefällen und auf ausdrückliche Initiative des Betroffenen erlaubt ist. Jede formularmäßige Verwendung dürfte damit ausscheiden. | ||||
04.03.2022 | 27.05.2022 | Eingeschlafen | Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt | Die kleinen hängt man, die großen lässt man laufen? |
27.03.2022 | 26.04.2022 | Eingeschlafen | Bundesministerium der Justiz | Stand des Regierungsvorhabens „Whistleblower-Gesetz“ |
Ich betrachte das zumindest vorläufig als "Information nicht vorhanden", denn das Bundesamt für Justiz hat meine Anfrage https://fragdenstaat.de/anfrage/externe-meldestelle/ noch nicht beantwortet, und in meiner Anfrage habe ich nach bereits aktiven Meldestellen gefragt.Die Zwischenfrage nach Bürgerfrage werde ich nochmal separat stellen. | ||||
30.03.2022 | 05.04.2022 | Information nicht vorhanden | Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg | Finanzierung des LfDI, Abweisung von Beschwerden/Hinweisen |
Veröffentlicht am 22.05.2023
© 2023 Joachim Lindenberg. Diese Seite spiegelt meine persönliche Meinung wieder. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Fragen Sie doch einen Anwalt der sich damit auskennt.